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Beigeordneter Horn legt Entwurf für Windvorranggebiete in der Region FrankfurtRheinMain vor

29 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von deutlich mehr als 2000 Hektar, das sieht der jetzt vom Vorstand des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain verabschiedete Entwurf für den sogenannten Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien vor. Dies sind rund 140 Hektar weniger als im Vorentwurf. „Damit kommen wir auf einen Anteil am Gesamtgebiet des Regionalverbandes von 0,83 Prozent“, sagt der Beigeordnete des Regionalverbandes, Thomas Horn (CDU). Es sei immer klar gewesen, dass man in einem Ballungsraum wie FrankfurtRheinMain keine zwei Prozent erzielen werde. „Aber in gesamt Südhessen kommen wir damit in Schlagweite dieses Ziels, das auch die Landesregierung ausgegeben hat.“

Die meisten Windvorranggebiete liegen im Hochtaunuskreis mit einer Anzahl von 13, es folgt der zum Regionalverbandsgebiet gehörende Teil des Wetteraukreises mit 10. Keine Windvorranggebiete sind im Kreis Offenbach sowie im zum Verbandsgebiet gehörigen Teil des Kreises Groß-Gerau zu finden. Die drei größten Gebiete sind bei Friedberg mit 414 Hektar, bei Wölfersheim mit 191 Hektar und bei Grävenwiesbach mit 177 Hektar.

Rund 2800 Stellungnahmen waren zur Offenlage des Vorentwurfs in der Zeit vom 24. Februar bis 25. April 2014 eingegangen. 2670 davon stammten von Privatpersonen, 73 von Behörden und sogenannten Trägern öffentlicher Belange sowie 57 von Städten und Gemeinden. Die meiste Kritik wurde an zwei Flächen bei Butzbach geübt. Dabei wurde ein Gebiet wegen eines dort befindlichen Rotmilanhorstes gestrichen, ein anderes wegen der Nähe zu einer Wochenendhaussiedlung reduziert. Gleichzeitig konnte die Fläche aber auch durch ein positives Windgutachten erweitert werden. Viele Einwendungen zog auch das Gebiet am Winterstein bei Friedberg nach sich. Hier wurde das Windvorranggebiet Richtung Westen verschoben, so konnte das Landschaftsbild „entlastet“ werden. Aber auch hier konnten Flächen gewonnen werden, weil sich der Abstand zum Limes verringerte. Größere Flächen wurden in einem einst vorgesehenen Windvorranggebiet bei Rockenberg, Bad Nauheim und Wölfersheim gestrichen: Hier war einer der Hauptgründe die Sichtbeziehung zur Burg Münzenberg. Schließlich machten auch noch viele Bürgerinnen und Bürger auf einen Rotmilanhorst bei Neu-Anspach aufmerksam, auch diese Fläche wurde nach Begutachtung durch die Obere Naturschutzbehörde gestrichen.

Thematisch bezogen sich die meisten Stellungnahmen auf den Natur- und Artenschutz, das Landschaftsbild, die Windstärke sowie den Abstand zu Wohngebäuden. So wurden beispielsweise durch die Eingaben zum Natur- und Artenschutz 494 Hektar an Fläche für die Windenergie gestrichen. Gleichzeitig konnten aber 526 Hektar an Fläche bei diesem Thema hinzugewonnen werden, weil die Standorte windkraftempfindlicher Vögel – wie beispielsweise eben der Rotmilan und der Schwarzstorch – genauer lokalisiert wurden. Beim Thema Landschaftsbild wurden 177 Hektar zurückgenommen, 112 Hektar kamen hinzu. „Im Gegensatz zum Vorentwurf haben wir jetzt das Kriterium Landschaftsbild bei jedem einzelnen Windvorranggebiet sehr genau unter die Lupe genommen“, erklärt der Beigeordnete. Durch den Eingang von insgesamt elf Windgutachten war es möglich, 63 Hektar zusätzlich an Windvorranggebieten in den Plan einzuzeichnen. Die Gutachten erbrachten die geforderte Windstärke. Hinsichtlich des Themas „Abstand zu Wohngebieten“ mussten 136 Hektar aus dem Vorentwurf herausgenommen werden.

In der Bilanz wurden insgesamt 1005 Hektar an neuen Windvorranggebieten gefunden, 1145 Hektar fielen dem Rotstift zum Opfer. „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unserem Entwurf einen guten Kompromiss zwischen einerseits den Wünschen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, vieler Fachleute und anderen mehr und andererseits dem Ziel, genügend Flächen auszuweisen, gefunden haben“, sagt Horn. Die Zahlen zeigten zudem, dass es eben nicht nur Kritik an den Windvorrangflächen gehagelt habe. „Nahezu die Hälfte der Zuschriften hat zu Neuausweisungen geführt.“

Hinsichtlich der Abstände zu den Funkfeueranlagen der Deutschen Flugsicherung gibt es noch keine endgültige Lösung, die Rechtsprechung hat sich noch nicht eindeutig dazu geäußert, wie exakt die Schutzansprüche der Bundesanstalt für Flugsicherung einzuhalten sind. Sie verlangt einen radialen Abstand von den Anlagen von bis zu 15 Kilometern. In dem Vorentwurf für die Windvorranggebiete wurden in Absprache mit der hessischen Landesregierung Abstände von drei Kilometern eingehalten. „Wir haben diese Flächen beibehalten, ihnen im Plan eine eindeutige Kennzeichnung gegeben und rechtlich gesehen einen ,weicheren‘ Status verliehen. So haben alle Flächen, die sich in einem 15-Kilometer-Radius um eine Funkfeueranlage befinden, im Gegensatz zu den übrigen Flächen keine Ausschlusswirkung mehr“, erklärt der Beigeordnete Horn. Dies sei auch mit dem Regierungspräsidium Südhessen so abgestimmt. Diese Flächen haben im Verbandsgebiet eine Gesamtgröße von 969 Hektar. Der Verbandspolitiker ist sich sicher, dass der Gesamtplan in dieser Form gerichtsfest ist.

Grundsätzlich ist für alle Windvorranggebiete eine Windgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe vorgeschrieben. Der Abstand zu Wohn-, Misch- und Wochenendhausgebieten muss einen Kilometer betragen, zu Gewerbegebieten und Wohnstandorten im Außenbereich 600 Meter.

Die Mitglieder der Verbandskammer sollen nun in zwei Schritten Ende Juni und Mitte Oktober den Entwurf beschließen, Ende dieses Jahres soll dann die zweite Offenlage sein. Im nächsten Jahr sollen die Stellungnahmen ausgewertet und in den endgültigen Plan eingearbeitet werden. Ende 2017 soll auch der abschließende Beschluss von der Kammer gefasst werden. Nach der Genehmigung durch die Landesregierung könnte der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien im Jahr 2018 in den Regionalen Flächennutzungsplan eingebettet.

 

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02.06.2016