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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 13/24 vom 25.März 2024 über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit


Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 27. März 2024 bis 25. April 2024

Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden: Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.


4. Änderung für die Gemeinde Neuberg

4. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Neuberg, Ortsteile Rüdigheim und Ravolzhausen
Gebiet: „Feuerwehrstützpunkt“

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Neuberg beabsichtigt, westlich der Erich-Simdorn-Schule einen zentralen Feuerwehrstützpunkt zu errichten. In diesem sollen die beiden Ortsteilwehren aufgehen. Die Fläche zwischen der Schule und dem geplanten Feuerwehrgelände soll langfristig ebenfalls einer Gemeinbedarfsnutzung zugeführt werden. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan („Feuerwehr“). Damit dieser Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
Fläche 1: „Grünfläche Sportanlage, ...“ (ca. 1,0 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf, Sicherheit und Ordnung“ (ca. 1,0 ha)
Fläche 2: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 0,7 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf, ohne Zweckbestimmung“ (ca. 0,7 ha)

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet liegt zwischen den Ortsteilen Rüdigheim und Ravolzhausen nordöstlich der Rüdigheimer Straße (L 3445). Im Süden bildet die L 3445 die Grenze des Gebietes, im Westen liegt ein befestigter Feldweg, nördlich eine kleine Straße, die im weiteren Verlauf in die Schulstraße übergeht. Die östliche Begrenzung des Gebietes bildet das Gelände der Erich-Simdorn-Schule.


Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular

8. Änderung für die Stadt Karben

8. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim
Gebiet: „Am Hang“

Anlass und Ziel der Änderung
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neustrukturierung des Gebietes im Süden des Stadtteils Kloppenheim geschaffen werden. Auf der Fläche 1 – wo derzeit die Container für die 3. und 4. Klassen der Grundschule stehen – sollen neue Wohnhäuser errichtet werden (ca. 0,53 ha). Auf der Fläche 2 soll die neue Kloppenheimer Grundschule sowie ein Verkehrsübungsplatz entstehen (ca. 1,1 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt im Süden des Stadtteils Kloppenheim und umfasst zwei Flächen von insgesamt ca. 1,63 ha. Die geplante Wohnbaufläche (Fläche 1) grenzt im Norden und Osten an vorhandene Wohnbebauung. Im Westen und Süden grenzt ein vorhandener Sportplatz an. Südlich befindet sich ein Kindergarten mit Hort und Außenspielflächen. Die geplante Grundschule (Fläche 2) grenzt im Norden an bestehende Wohnbebauung. Im Nordwesten begrenzt der o. g. Kindergarten mit Hort inkl. seiner Außenspielflächen das Gebiet. Im Westen wird die Fläche 2 von einem Spielplatz und im Süden von landwirtschaftlicher Fläche begrenzt. Östlich grenzen zunächst Gehölze und im weiteren Verlauf die Main-Weser-Bahn an die Fläche.


Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Momentan gibt es keine öffentliche Auslegung.

Archiv der Änderungsverfahren