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Datum: 17.04.2020

Verbandsdirektor Thomas Horn: »Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen«

Haupt- und Finanzausschuss des Regionalverbandes leitet die erste Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien im Umlaufverfahren ein

Wo dürfen im Gebiet des Regionalverbands künftig Windkraftanlagen gebaut werden und wo nicht? Dies legt der "Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien" fest, der seit Ende März gültig ist. Für einige Flächen war dies noch nicht endgültig geklärt, und deshalb ist für diese ein erneutes Offenlageverfahren nötig. Um dies nicht unnötig zu verzögern, hat der Verbandsvorstand zu einem nur aufgrund der momentanen Ausnahmesituation möglichen Mittel gegriffen: Statt einer Verbandskammersitzung wurde ein Beschluss über die fraglichen Flächen im Umlaufverfahren gefasst.

Hier geht es zum Beiteiligungsverfahren.

Ausführliche Informationen in der Pressemitteilung vom 17. April.

 

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