Butzbach: Neues Gewerbegebiet im Stadtteil Nieder-Weisel geplant
Unterlagen zur Änderung des Regionalplans Südhessen bzw. des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ab sofort online und im Haus der Region einsehbar
Die Stadt Butzbach soll als Gewerbe- und Arbeitsplatzstandort gesichert und weiterentwickelt werden. Aktuell gibt es eine große Nachfrage von Gewerbebetrieben. Aufgrund der derzeit fehlenden Grundstücksverfügbarkeit besteht die städtebauliche Notwendigkeit der Neuausweisung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes.
Um planungsrechtliche Grundlagen für ein neues Gewerbegebiet zu schaffen, hat die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain am 1. Oktober 2025 einen entsprechenden Beschluss zum Änderungsverfahren des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gefasst.
Der Änderungsbereich (ca. 10,1 ha) befindet sich am östlichen Ortsrand der Kernstadt Butzbach zwischen dem südlichen Teil des Industrie- und Gewerbegebietes Ost und der BAB 5 auf Nieder-Weiseler Gemarkung. Das Plangebiet bietet aufgrund der guten Verkehrsanbindung und einer immissionsverträglichen Lage grundsätzlich sehr gute Standortvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung.
Die Entwürfe zu dem genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 21. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Um planungsrechtliche Grundlagen für ein neues Gewerbegebiet zu schaffen, hat die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain am 1. Oktober 2025 einen entsprechenden Beschluss zum Änderungsverfahren des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gefasst.
Der Änderungsbereich (ca. 10,1 ha) befindet sich am östlichen Ortsrand der Kernstadt Butzbach zwischen dem südlichen Teil des Industrie- und Gewerbegebietes Ost und der BAB 5 auf Nieder-Weiseler Gemarkung. Das Plangebiet bietet aufgrund der guten Verkehrsanbindung und einer immissionsverträglichen Lage grundsätzlich sehr gute Standortvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung.
Die Entwürfe zu dem genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 21. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.