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Datum: 01.10.2021

Genehmigung für 1. Änderung zum Teilplan Erneuerbare Energien ist unterzeichnet

Ausbau der Windenergie im Gebiet des Regionalverbandes und in Südhessen

Eine weitere Etappe beim Ausbau der Windenergie in Südhessen ist erreicht. Am 28.09.2021 haben Thomas Horn (Direktor Regionalverband FrankfurtRheinMain) Lena Herget-Umsonst (Vorsitzende der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain), Brigitte Lindscheid Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Darmstadt) und Uwe Kraft (Vorsitzender der Regionalversammlung Südhessen) die Genehmigungsunterlagen für das erste Änderungsverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 unterzeichnet.

Der (TPEE) legt fest, in welchen Vorranggebieten die Windenergienutzung möglich ist und wo dies ausgeschlossen ist. Zudem enthält der Teilplan sogenannte Weißflächen: Das sind Räume, für die bisher noch keine Festlegung zur Windenergienutzung getroffen wurde. Um diese Weißflächen entweder als Vorranggebiet für die Windkraftenergie zu nutzen oder dem Ausschlussraum zuzuordnen, war ein Änderungsverfahren notwendig, das nun mit den Unterschriften abgeschlossen wurde.

„Ich freue mich, dass wir mit der Genehmigung des Änderungsverfahrens jetzt die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Südhessen schaffen können“, sagte Verbandsdirektor Thomas Horn.

Die unterschriebenen Exemplare werden nun am 4. Oktober 2021 dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Genehmigung vorgelegt. Die hessische Landesregierung hat dann sechs Monate Zeit, um über die Genehmigung zu entscheiden. Nach der Genehmigung wird die 1. Änderung im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht und wirksam.

Der Teilplan Erneuerbare Energien ergänzt den gültigen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 um das Thema Erneuerbare Energien. Öffentlichkeit, betroffene Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Gebiet des Regionalverbandes hatten in zwei Beteiligungsschritten Gelegenheit, Stellungnahmen zum TPEE 2019 abzugeben.
In dem Verfahren wurden insgesamt 25.000 Einwendungen im Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.

Danach haben die Verbandskammer am 30. Juni und die Regionalversammlung Südhessen am 2. Juli 2021 den abschließenden Entwurf der 1. Änderung beschlossen und anschließend die Verwaltungen beauftragt, alle erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung zusammenzustellen.

Mit der 1. Änderung des TPEE 2019 werden in Südhessen weitere knapp 1000 Hektar Fläche als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Damit steigt die Gesamtfläche in Südhessen, die künftig für die Windenergienutzung zur Verfügung steht, auf 11.175 Hektar (1.5 Prozent).

 

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