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Weg frei für Windenergie-Ausbau in FrankfurtRheinMain

 
Genehmigung der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie (TPEE) 2019 in Kraft
 

Wo im Ballungsraum Frankfurt RheinMain und Südhessen künftig Windenergieanlagen gebaut werden können, das regelt der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) 2019. Die Landesregierung genehmigte die 1. Änderung zum Planwerk bereits am 24. Januar 2022. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen am Montag, 28. Februar 2022, tritt diese Genehmigung offiziell in Kraft.

Nach über zehn Jahren ist damit das Planverfahren erfolgreich abgeschlossen. Indem Vorranggebiete für Windenergie im Ballungsraum FrankfurtRheinMain und in Südhessen ausgewiesen werden, sind die planerischen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Region geschaffen. Konkret weist der TPEE inklusive der 1. Änderung für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain 18 Windvorranggebiete mit 1.287 Hektar (588 ha mit, 699 ha ohne Ausschlusswirkung) aus.

„Mit dem erfolgreichen Abschluss des 1. Änderungsverfahrens stellen wir die Rahmenbedingungen für einen geordneten und rechtssicheren Bau von Windkraftanlagen sicher“, sagte Thomas Horn (CDU), Direktor des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain. „Mit dem TPEE und der dazugehörigen 1. Änderung ist es gelungen, die verschiedenen Interessen in unserer dicht besiedelten Region auszubalancieren. Damit steht am Ende eines komplexen Verfahrens ein Plan für den zukunftssicheren Ausbau erneuerbarer Energien im Verbandsgebiet und in Südhessen – ein gutes Signal für unsere Region“, so Verbandsdirektor Horn.

Der TPEE legt unter anderem fest, wo im Verbandsgebiet künftig Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“) und wo keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden dürfen („Ausschlussraum“). Auf diese Weise wird hinsichtlich des Baus und Betriebs für Windenergieanlagen Planungssicherheit für Investoren, aber auch für Gemeinden und Öffentlichkeit geschaffen. Sowohl der TPEE 2019 als auch das 1. Änderungsverfahren entstanden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt als gemeinsames Planwerk, dem das sogenannte gemeinsame Schlüssige Plankonzept zugrunde liegt.

Was waren rückblickend wichtige „Meilensteine“, Fakten und Inhalte in der Historie des Sachlichen Teilplans Energie und des 1. Änderungsverfahrens?

• Der Ausgangspunkt des Teilplans führt zurück ins Jahr 2009. Damals wurde kurz vor dem abschließenden Beschluss des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) entschieden, die Windflächen herauszunehmen. Ein Jahr später, am 15. Dezember 2010, wurde der Beschluss über die Ergänzung des RegFNP zu Flächen für die Windenergienutzung gefasst.

• Auf Basis des Schlüssigen Plankonzepts, das Bereiche definiert, die von einer Nutzung für die Windenergie ausgenommen werden sollen (Siedlungsflächenabstand, Berücksichtigung windkraftempfindlicher Arten, Windgeschwindigkeiten usw.) wurden Potentialflächen ermittelt, die für den Bau von Windenergieanlagen in der Region grundsätzlich geeignet sein können.

• Diese Potentialflächen wurden in einer Einzelflächenprüfung auf mögliche entgegenstehende standortbezogene Belange (z.B. Denkmalschutz, Landschaftsbild, Erschließung) überprüft. Sprach nichts dagegen, konnten sie als Vorranggebiete für die Windenergie in den Plan aufgenommen werden.

• Zwei Mal wurde der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Zur Frühzeitigen Beteiligung (Februar bis April 2014) gingen 2.800 Stellungnahmen beim Regionalverband ein. Zur Offenlage im April/Mai 2017 waren es sogar 5.350 Stellungnahmen – davon 98 Prozent von Privatleuten.

• Die meisten der Einwendungen bezogen sich auf den Natur- und Artenschutz, mit deutlichem Abstand gefolgt von Argumenten, die sich auf den Freizeit- und Erholungswert der Landschaft bezogen. Weitere Themen waren Gesundheitsgefahren, das Landschaftsbild sowie der Schutz des Waldes.

• Die Einwendungen wurden gebündelt, kategorisiert, fachlich bewertet und zu Beschlussvorlagen verarbeitet. Dieser Prozess führte dazu, dass einige Flächen wieder aus dem Plan gestrichen werden mussten, vor allem aus Gründen des Arten- und Naturschutzes sowie wegen des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes.

• Mit dem Beschluss zur Vorlage zur Genehmigung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 durch die Regionalversammlung Südhessen (RVS) am 14. Juni 2019 und der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (VK) am 19. Juni 2019 wurde ein Prozess in zwei Schritten festgelegt.

• Danach sollten alle Änderungen der Vorranggebiete und Ausschlussbereiche gegenüber dem Entwurf des TPEE als vorläufig unbeplante Flächen (sogenannte „Weißflächen“) gekennzeichnet werden. Die unveränderte Gebietskulisse wurde der Hessischen Landesregierung im September 2019 zur Genehmigung vorgelegt.

• Zugleich wurde beschlossen, im Anschluss an die Genehmigung in einem 1. Änderungsverfahren die „Weißflächen“ zu beplanen. Im Bereich des Regionalverbandes waren dies vor allem die Zuordnung von Gebieten und Gebietssteilen zum Ausschlussraum durch Flächenstreichungen sowie zwei Flächenerweiterungen an schon genehmigten Windvorranggebieten.

• Den Aufstellungsbeschluss für das Weißflächenverfahren fasste die Verbandskammer des Regionalverbandes dann am 9. April 2020 beziehungsweise am 1. Juli 2020. Die frühzeitige Beteiligung fand im Mai/Juni 2020 statt, die Offenlage zwischen Oktober und Dezember 2020.

• Den abschließenden Beschluss über die 1. Änderung des TPEE konnte die Verbandskammer dann bereits am 30. Juni 2021 fassen.

• Am 24. Januar 2022 genehmigte die hessische Landesregierung die 1. Änderung des TPEE. Am 28. Februar erfolgte die Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen.

Weitere Infos:

➢ Regionalverband und Regierungspräsidium Darmstadt haben die genehmigten Unterlagen veröffentlicht:
http://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien
https://rp-darmstadt.hessen.de

➢ Es gibt es eine nichtamtliche Lesefassung des gemeinsamen Textes und der Karten, in der TPEE 2019 sowie die 1. Änderung zusammengeführt sind, um die Planunterlagen leichter lesbar zu machen:
http://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien