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Datum: 15.07.2021

Windkraft: Planung auf der Zielgeraden

Vorranggebiete sind nun ermittelt

Mit Beschluss der Verbandskammer des Regionalverbandes zum 1. Änderungsverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) am Mittwoch, den 29. Juni und dem gleichlautenden Beschluss der Regionalversammlung Südhessen am Freitag, den 2. Juli geht ein vor vielen Jahren begonnener Planungsprozess in die Zielgerade.
In dem seit Frühjahr 2020 gültigen TPEE war für mehrere Bereiche nicht endgültig festgelegt gewesen, ob diese als Windvorranggebiete aufgenommen werden können oder nicht. In zwei Beteiligungsverfahren hatten die Öffentlichkeit, die Kommunen und die sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich zu äußern. Über diese letzten verbliebenen Flächen haben jetzt die Verbandskammer und die Regionalversammlung Südhessen als zuständigen Gremien, entschieden.
Verbandsdirektor Thomas Horn zeigte sich zufrieden über die Beschlüsse: „Nun ist es möglich, dass Windkraftanlagen in der Region geordnet und rechtssicher entstehen können“, sagte er. Inzwischen sei für den gesamten Bereich des Regionalverbandes ermittelt, wo zukünftig Windkraftanlagen gebaut werden können und wo nicht. Horns Fazit: „Der Verband hat seinen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele des Landes Hessen beigetragen – und das trotz der vielen Siedlungsflächen im Verbandsgebiet, der fehlenden Windgeschwindigkeit im südlichen Bereich des Verbandsgebietes und der Belange der Luftfahrt.“

Endgültig festgelegt sind die Windvorranggebiete, wenn im Laufe des nächsten halben Jahres die Hessische Landesregierung die Änderung genehmigt und diese im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gemacht wurde.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

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