Das Änderungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien geht weiter
Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung können nun eingesehen werden
Wo im Gebiet des Regionalverbands FrankfurtRhein-Main zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden können, regelt seit März 2020 der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019.
Er steuert die Windenergienutzung im Gebiet des Regionalverbandes und darüber hinaus in der gesamten Planungsregion Südhessen. In ihm sind die Vorranggebiete verbunden mit einer Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung für den übrigen Planungsraum festgelegt. Außerdem beinhaltet der TPEE 2019 unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen. Diese unbeplanten Flächen sollen im laufenden 1. Änderungsverfahren zum TPEE 2019 als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet werden.
Im Gebiet des Regionalverbandes handelt es sich um die folgenden „Weißflächen“:
Windvorranggebiet (WVG) Gemeinde Geplante Änderung Grund
3003 Hofheim, Eppstein Streichung der Weißfläche (nördliche Teilfläche) und Zuordnung zum Ausschlussraum Denkmalpflege
3004 Hofheim Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Wohnen im Außenbereich
3005 Hofheim Streichung der Weißflächen (randliche Teilflächen im Norden und Süden) und Zuordnung zum Ausschlussraum Wohnen im Außenbereich/Naturschutz
5301 Ronneburg, Hammersbach, Neuberg Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
5302 Ronneburg Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
5401 Bad Homburg v.d.H. Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum, komplett Erdbebenmessstation Feldberg
5701 Friedrichsdorf Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum-komplett Denkmalpflege/Kulturlandschaft
6401 Florstadt Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
6402 Florstadt Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
6403 Florstadt Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
6701 Rosbach v.d.H. Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
6802 Weilrod Streichung der Weißfläche (östliche Teilfläche) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
9500 Grävenwiesbach Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Topogra-phie/Erschließung
9700 Butzbach Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz
9902 Grävenwiesbach Streichung der Weißfläche (südwestliche Teilflächen) und Zuordnung zum Ausschlussraum; Aufnahme der Weißfläche im Südosten als Erweiterung des WVG 9902 mit der Nutzung “Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung” Artenschutz
10501 Wölfersheim Streichung der Weißfläche (kom-plettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum Artenschutz/Denkmalpflege
10502 Wölfersheim, Bad Nauheim Streichung der südlichen Weißfläche und Zuordnung zum Ausschlussraum, Aufnahme der nördlichen Weißfläche als Erweiterung des WVG 10502 mit der Nutzung “Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie” Artenschutz
Die Verbandskammer des Regionalverbandes hatte am 16. September 2020 den Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 verabschiedet und die Einleitung des nächsten Beteiligungsschritts, die Offenlegung, beschlossen.
„Ich bin sehr zufrieden damit, dass es unseren Gremien und der Verwaltung des Regionalverbandes schon im Mai und Juni, in Hochzeiten von Corona, gelungen ist, den ersten Beteiligungsschritt des Änderungsverfahrens, die sogenannte Frühzeitige Beteiligung, durchzuführen. So konnten wir ohne weiteren Zeitverlust in die nächste Stufe des Verfahrens einsteigen, als dessen Ergebnis ein zukunftssicherer Plan für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Südhessen stehen wird“, sagte Thomas Horn (CDU), der Verbandsdirektor und Planungsdezernent des Regionalverbandes.
Nun können Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) abgeben.
Die Offenlage findet vom 13. Oktober 2020 bis zum 14. Dezember 2020 statt. Die Planunterlagen und weiteres Informationsmaterial sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien abrufbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung. Zudem können die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt (Nähe Hauptbahnhof), eingesehen werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.: 069/2577-1594 oder -1555 oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de) erforderlich. Unter diesen Telefonnummern sind auch Rückfragen möglich. Innerhalb des Dienstgebäudes besteht eine Maskenpflicht und die Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Bis zum 31. Dezember 2020 können dann Stellungnahmen eingereicht werden.
Nach Abschluss der Offenlage werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Verbandskammer des Regionalverbandes wird sich dann anschließend mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens befassen.
Rückfragen der Presse sind direkt bei Verbandsdirektor Thomas Horn möglich:
E-Mail: horn@region-frankfurt.de
Tel. 069-2577-1901