Bildung und Kultur
Nicht nur unsere Arbeit und unser Alltag, sondern auch die Bereiche Bildung und Kultur werden zunehmend digitaler. Spätestens in der Corona-Pandemie nutzten immer mehr Bildungs- und Kulturangebote den digitalen Raum. Viele von ihnen haben sich inzwischen dort etabliert. Von e-Learning bis zu digitalen Museumsbesuchen entstanden in kurzer Zeit zahlreiche digitale Angebote. Der Kultur- und Bildungsbereich hat insbesondere in dieser Zeit einen enormen Digitalisierungsschub erlebt.
Damit die Digitalisierung von Bildungs- und Kulturangeboten sowie die Digitalisierung in vielen weiteren Bereichen nicht dazu führt, Menschen abzuhängen, sondern diesen Chancen und Möglichkeiten zu eröffnen, müssen mithilfe entsprechender Bildungsangebote digitale Kompetenzen ausgebaut und gestärkt werden.
Zur Förderung von digitalen Bildungs- und Kulturangeboten sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, über die wir Sie auf dieser Webseite informieren möchten.
DigitalPakt Schule Annex 2 Supportprogramm
Fördermittelquelle
Bundesmittel und Landesmittel (HMdF/HKMB/HMFGS)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen, die dem Aufbau professioneller Administrations- und Support-Strukturen dienen. Hierzu zählen:
- befristete Ausgaben für eigene Personalkosten als Personalmittel (förderfähig sind die gesamten im Lohnkontoauszug aufgeführten Personalkosten, d.h. inkl. Personalnebenkosten)
- befristete Ausgaben für Personalkosten als Sachmittel (Rechnungsbetrag für Dienstleistung; Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden nicht gesondert anerkannt)
- pauschalierte Zuschüsse für Ausgaben für Qualifizierung und Weiterbildung von angestellten IT-Administratoren (nicht Lehrkräften) bis zu 10.000 Euro einmalig pro Fachkraft.
Unter „befristete Ausgaben für Personalkosten“ sind solche Kosten zu verstehen, die während der Laufzeit des Zusatzprogramms anfallen. Die entsprechenden Ausgaben müssen im Förderzeitraum und bezogen auf diesen getätigt worden sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das betreffende Personal nur befristet angestellt werden darf.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Es können nur Maßnahmen über das Support-Programm beantragt werden, die einen unmittelbaren Bezug zu einer bestehenden Investitionsmaßnahme im originären DigitalPakt Schule, dem 1. Annex („Sofortausstattungsprogramm“ zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten) und/oder dem 3. Annex („Leihgeräte für Lehrkräfte“) haben. Dies ist der Fall, wenn die verbundene Maßnahme bewilligt wurde, d.h. im originären DigitalPakt Schule auf die Förderliste aufgenommen wurde.
Förderhöhe/-quote
Die Förderquote beträgt 75%. Den Eigenanteil in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten können die öffentlichen Schulträger und die Ersatzschulträger durch ein Komplementärdarlehen der WIBank (Kofinanzierungsdarlehen) sicherstellen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist jeweils bis zum 15. September eines Jahres möglich über das Kundenportal der WIBank.
Jeder Schulträger kann pro Jahr einen Antrag stellen (maximal drei Anträge je Schulträger in diesem Programm). Maßnahmen können auch rückwirkend, bspw. im Jahr 2023, für den gesamten Förderzeitraum (4. Juni 2020 bis 31. Dezember 2023) beantragt werden. Anträge sollen die Summe von 5.000 Euro nicht unterschreiten; andernfalls soll ein Gesamtantrag gestellt werden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Webseite der WIBank zu finden. Unter „Downloads“ finden sich alle relevanten Unterlagen, unter anderem auch ein FAQ sowie die Förderrichtlinie.
In einem Video-Tutorial werden das Support-Programm Annex 2 und die Antragstellung ausführlich dargestellt.
Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Bau- und Ausstattungsvorhaben
Fördermittelquelle
EU-Mittel (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE), verwaltet durch das Land Hessen, und zusätzliche Landesmittel
Was wird gefördert?
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Nur Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA). Überbetriebliche Berufsbildungsstätten sind produktionsunabhängige Bildungsstätten der außerschulischen beruflichen Bildung, die Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung durchführen.
Bei der Förderung ausschließlich aus Mitteln des EFRE müssen die förderfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 500.000 Euro und bei Ausstattungsvorhaben 100.000 Euro übersteigen.
Bei der Förderung ausschließlich aus Mitteln des Landes Hessen müssen die förderfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 50.000 Euro und bei Ausstattungsvorhaben 10.000 Euro übersteigen.
Förderhöhe/-quote
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % in regionalen Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW“) bis zu 90 %. Zu den GRW-Gebieten gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain aktuell die folgenden Landkreise:
- Odenwaldkreis
- Vogelsbergkreis
Antragstellung
Die Antragstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.
Geplante Vorhaben sind möglichst frühzeitig unter Angabe des voraussichtlichen Volumens dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum (HMWVW), der WIBank, sowie parallel bei den Bundesdienststellen (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) anzuzeigen.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen und Kontaktdaten sind dem Förderaufruf und dem Merkblatt des HMWVW zu entnehmen. Zudem informiert die WIBank auf dieser Seite zur Förderung.
Ehrenamt Digitalisiert
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMiD)
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen überwiegend (mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende Maßnahmen umfassen,
- die zur Optimierung interner Prozesse,
- der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern
- oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts in Hessen. Der Sitz des Antragstellers muss in Hessen sein oder das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.
Förderhöhe/-quote
Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung
Aktuelle Förderaufrufe und Bewerbungsfristen werden regelmäßig auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation veröffentlicht.
Datenbank bereits erfolgreicher Projekte
Weitere Informationen/
Kontakt
Vertiefende Informationen bietet, eine Informationsseite des HMinD, auf der auch die entsprechende Förderrichtlinie zu finden ist.