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Breitbandausbau

Der Grundstein für die digitale Transformation, die sich auf alle Bereiche unseres täglichen Lebens auswirkt, ist ein modernes und schnelles Gigabitnetz für alle Haushalte und Gewerbestandorte. Bisherige Technologien wie Kupferleitungen stoßen bereits heute an ihre Grenzen und können zukünftigen technischen Entwicklungen bald nicht mehr gerecht werden. Moderne Glasfasernetze (FTTH/B) hingegen bieten wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten im Down- und Upload-Bereich (Symmetrie), eine umfassende Stabilität der Verbindungen und minimale Reaktionszeiten (Latenz).

Der Glasfaserausbau findet in Deutschland zunächst auf marktwirtschaftlicher Ebene statt (siehe hierzu auch Gigabitregion FRM). Damit jedoch auch jene Standorte, die die Telekommunikationsunternehmen als nicht wirtschaftlich einstufen, einen Glasfaser-Anschluss erhalten, gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. So soll zeitnah ein flächendeckendes Gigabitnetz entstehen.

Ebenso gibt es Fördermittel für die Erstellung von Studien sowie für Beratungsleistungen zur strategischen Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Breitbandausbau.

Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0


Fördermittelquelle

Bundesmittel (BMDV)




Was wird gefördert?

Aufbau eines hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unwirtschaftlichen Gebieten;


Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (graue Flecken), soweit in den nächsten drei Jahren die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

Im Projektgebiet müssen alle förderfähigen Adressen ausgebaut werden (mit Ausnahmebedingungen). Allen Adressen sind zuverlässige Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch zu gewährleisten.

Eine Zuwendung ist möglich für:

  • Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastruktur schließen. Eine solche Lücke ist die Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten für den Netzaufbau und -betrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Zweckbindungsfrist).
  • Betreibermodell: Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist) für die Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschluss-Einrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
  • Externe Beratungs- und Planungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder im Betreibermodell dienen.

Früher geförderte NGA-Netze können vor Ablauf ihrer Zweckbindungsfrist überbaut werden, sofern der Betreiber nicht wiederspricht.

Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativen Netztechnologien und alternativen Verlegemethoden sind besonders förderfähig.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Ein Markterkundungsverfahren (MEV) zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist für eine Förderung obligatorisch. Hinweise zu Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau erwartet wird, können der Potenzialanalyse entnommen werden. Die Meldung im MEV verpflichtet das TKU zur Erschließung des gemeldeten Gebietes. Das TKU darf aber seine Ausbaumeldung von der Erreichung einer geschäftsüblichen Vorvermarktungsquote abhängig machen. Ein TKU muss die Vorvermarktung spätestens 1 Monat nach Ablauf der Meldefrist des MEV begonnen und 6 Monate nach Ablauf der Meldefrist abgeschlossen haben.

Auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs ist zudem ab 2024 ein Branchendialog verpflichtend durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.

Die Steuerung der Förderung ist von dem Grundgedanken getragen, zuerst dort zu fördern, wo der Nachholbedarf am Größten ist und daher eine Förderung notwendig ist. Aus diesem Grund werden die Förderanträge von der zuständigen Bewilligungsbehörde nach einem Kriterienkatalog nach den folgenden Kriterien geprüft und bepunktet:

  • „Nachholbedarf“: Hoher Anteil weißer Flecken
  • „Synergienutzung“: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau
  • „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
  • „Interkommunale Zusammenarbeit“: Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.

Erhält ein Antrag eine bestimmte, im Aufruf festgelegte, Mindestpunktzahl, erfolgt eine vorrangige Bewilligung im Rahmen der jährlich festgelegten Landesobergrenze in Hessen („fast lane“).

Erhält ein Antrag die Mindestpunktzahl nicht, wird der Antrag im Verhältnis zu den anderen Anträgen im Land Hessen, anhand der Punktzahl gereiht. Die Bewilligung erfolgt nachrangig zu den oben genannten Anträgen im Rahmen der verbleibenden Landesobergrenze in Hessen.

Übrigbleibende Anträge werden im Rahmen der verbliebenen Bundesmittel nach dem letzten Aufruf des Jahres erneut gereiht und nach Maßstab der verfügbaren Mittel bewilligt.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaften, in der das Projektgebiet liegt. Dazu zählen Gemeinden, rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.


Förderhöhe/-quote

Maximale Förderhöhe von 100 Millionen Euro für Ausbauvorhaben (Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell). Fördersummen unter 100.000,- Euro sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50% (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wirtschaftlichkeitslücken- und im Betreibermodell. Bei geringer Wirtschaftskraft kann der Fördersatz auch bis zu 70% betragen. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. Dieser Eigenmittelanteil kann vom Land übernommen werden.

Externe Beratungs- und Planungsleistungen werden bis maximal 50.000,- Euro pro Gemeinde bzw. maximal 200.000,- Euro pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten gefördert.

Eine Ergänzung durch Förderprogramme des Landes oder der EU ist grundsätzlich möglich. Eine Ko-Finanzierung durch Dritte, insbesondere durch Private, ist zulässig.




Antragstellung

Für das Jahr 2023 ist ein Förderaufruf vorgesehen, In den Folgejahren werden voraussichtlich zwei Förderaufrufe durchgeführt, die jeweils Ende April und Ende September enden würden. Aktuelle Förderaufrufe sind auf der Webseite des BMDV unter »weiterführende Informationen« gelistet.

Anträge können über die Online-Plattform der Projektträger gestellt werden.



Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie zusammengefasst (Stand 31.03.2023).

Weiter Informationen finden sich auf der Webseite des Projektträgers sowie auf der Webseite des BMDVs.



Breitbandförderung des Bundes in Einzel- und Randlagen: Digitalisierungszuschuss


Fördermittelquelle

Bundesmittel (BMDV)




Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen.
In seltenen Ausnahmefällen ist ein geförderter Ausbau jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur möglich sein, wenn die Betroffenen selbst einen Beitrag zur Erschließung ihres Grundstücks leisten. Dies ist bei Grundstücken der Fall, die aufgrund ihrer Randlage besonders schwer und nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu erschließen sind. In den wenigen Fällen, in denen die Glasfaseranbindung von schwer erschließbaren Einzellagen die förderfähigen Kosten übersteigt und die Zahlung eines Eigenbeitrags erforderlich wäre, können Eigentümer (Haushalte und Unternehmen) den Digitalisierungszuschuss für eine alternative nicht-leitungsgebundene Internetanbindung (z. B. durch Satellit oder Richtfunk) in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Ausgaben für den Erwerb technischer Ausrüstung und deren Installation (technologieneutral).



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Private oder gewerbliche Anschlussinhaber in schwer erschließbaren Einzellagen.

Die Zielbandbreite muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Ausgangsbandbreite (Up- und Download).



Förderhöhe/-quote

Der Zuschuss beträgt pro ausgebautem Anschluss entweder pauschal 500 Euro oder 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 Euro.


Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger in Höhe von 10 % und die über die Zuwendung hinausgehenden Kosten können vom Land übernommen werden.


Antragstellung

Ihr Antrag kann nach entsprechendem Aufruf beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestellt werden. Das BMDV kann Projektträger für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens verpflichten.


Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Bundes zusammengefasst (Stand 13.08.2021).

Informationen zu dem neuen Programm finden sich auf der Webseite des Gigabitbüros.


Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau Hessen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMWEVW)




Was wird gefördert?

Breitband-Projekte in Kommunen und Landkreisen in sogenannten „weißen und grauen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 100 Mbit/s im Download). Ziel ist insbesondere die Migration von FTTC-Infrastruktur auf FTTB oder FTTH. Eine Zuwendung ist möglich für:

  • Betreibermodelle
  • Wirtschaftlichkeitslückenmodelle


Es können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Bundesrichtlinie zum Breitband-Ausbau in der jeweils geltenden Fassung (aktuell: Die Graue Flecken Förderung ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Eine überarbeitete Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in der Abstimmung) gefördert werden.


Es werden zudem Maßnahmen zur Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten und zur Versorgung von Neubaugebieten sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei Nicht-Breitbauvorhaben gefördert.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften. Ebenso privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.


Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch.


Bei Mitverlegungen ist die Bedarfsgerechtigkeit darzulegen sowie die Tatsache, dass eine Mitverlegung durch private Unternehmen oder andere Stellen nicht sichergestellt ist.


Es besteht ein Refinanzierungsverbot, Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein.



Förderhöhe/-quote

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 % der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.

Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 % des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen.

Bei der Mitverlegung von Leerrohren gilt die Bagatellgrenze von 25.000 Euro im Einzelfall für zuwendungsfähige Ausgaben..


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank).


Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst (Stand 08.11.2021).

Bei der WIBank steht Ihnen Herr Stefan Nett als Ansprechpartner zur Verfügung (0611 774-4044, stefan.nett@wibank.de).


Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen


Fördermittelquelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)




Was wird gefördert?

Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 % in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und welche die Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten befördern (Graue-Flecken-Programm des Bundes).

Das Darlehen kann nur beansprucht werden, wenn für die geplante Investition eine anteilige Zuschussförderung nach Teil II, Ziffer 6.1.1 (Förderung von Betreibermodellen) oder 6.1.3 (Förderung der Verlegung von Leerrohren) der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen gewährt wird.



Förderhöhe/-quote

Finanziert werden Ausgaben, die im Rahmen der Zuschussförderung als förderfähig festgestellt wurden. Die Darlehenshöhe ist auf den jeweiligen Eigenanteil des Antragsberechtigten begrenzt (Förderfähige Ausgaben abzgl. anteiliger Zuschüsse ergeben den maximalen Darlehensbetrag).

Die Darlehenssumme beträgt im Einzelfall mindestens drei Millionen Euro.

Das Land Hessen verbürgt sich für das Darlehen.

 


Antragstellung

Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2025 bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.


Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen finden sich in einem aktuellen Merkblatt (22.12.2021) sowie auf der Webseite der WIBank.


Förderung von Beratungsleistungen durch die regionalen Breitband-Beratungsstellen


Fördermittelquelle

Land Hessen




Was wird gefördert?

Gefördert werden regionale Breitband-Beratungsstellen – zeitlich befristet –, die Informations- und Beratungsleistungen für Breitband-Ausbauvorhaben in Hessen erbringen.

Diese Beratungsstellen sollen hessische Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Vorbereitung und Umsetzung von Breitbandvorhaben sowie bei der Nutzung des Informations- und Planungssystems GigaMaP-Hessen unterstützt werden.




Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern.



Förderhöhe/-quote

Regionale Breitband-Beratungsstellen werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Zuwendungsfähig sind Personal- einschließlich Arbeitsplatzkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 des TvÖD des Landes Hessen; ihre Höhe bestimmt sich nach der Personalkostentabelle für die Kostenberechnungen in der Verwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Reisekosten sind nach den Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes zuwendungsfähig.


Antragstellung



Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst (Stand 08.11.2021).

Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).


Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMWEVW)




Was wird gefördert?

  • Förderung der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastruktur;
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren;
  • Förderung von Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von gefördertem Breitband-Ausbau dienen (beispielsweise Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen)



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeindeverbände.

Die Fördergebiete für die GAK-Förderung sind auf der Grundlage der „Gebietskulisse ländlicher Raum“ des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (siehe dort Kapitel 8.1.1) oder seine Folgebestimmungen festgelegt. Zu diesem Fördergebiet gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain:

  • Kreis Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Erzhausen, Griesheim, Pfungstadt und Weiterstadt),
  • Fulda (mit Ausnahme der Kernstadt Fulda sowie der Stadtteile Kohlhaus, Gläserzell, Edelzell, Haimbach und Niesig),
  • Gießen (mit Ausnahme der Kernstadt Gießen sowie der Stadtteile Kleinlinden und Wieseck),
  • Hochtaunuskreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach),
  • Landkreis Limburg-Weilburg,
  • Main-Kinzig-Kreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),
  • Odenwaldkreis,
  • Rheingau-Taunus-Kreis,
  • Vogelsbergkreis,
  • Wetteraukreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Vilbel, Karben, Rosbach und Wöllstadt).


Eine Förderung ist nach dem aktuell geltenden GAK-Rahmenplan (hier: 2022-2025) in Gebieten möglich, in denen kein Breitbandnetz vorhanden ist und in denen auch nicht glaubhaft geplant ist, innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung der geplanten Beihilfemaßnahme oder innerhalb des - mindestens zwei Jahre langen - Zeitraums, in dem der geförderte Netzausbau erfolgen soll, ein solches Netz auszubauen, das zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens:

a) 100 Mbit/s bieten kann, um Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte anzuschließen. Das geförderte Netz muss mindestens die Up- und Downloadgeschwindigkeiten verdoppeln und zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 300 Mbit/s und eine Upload-Geschwindigkeit von 100 Mbit/s bieten können.

b) 100 Mbit/s, aber unter 300 Mbit/s bieten kann, um ausschließlich sozioökonomische Schwerpunkte anzuschließen. Das geförderte Netz muss mindestens die Up- und Downloadgeschwindigkeiten verdoppeln und zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s bieten können.

Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch, um aufzuzeigen, dass es in den nächsten drei Jahren keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen geben wird.



Förderhöhe/-quote

Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.



Antragstellung

Die Antragsstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.



Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen sowie im GAK-Rahmenplan 2021-2024 zusammengefasst.

Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).




Breitbandförderung - Studien und Konzepte zu regionalen NGA-/Breitband-Infrastrukturen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMWEVW)




Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitband-Projekten zur Gigabit-Versorgung.

Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitband-Ausbaumaßnahmen dienen. Förderfähig sind des Weiteren Strategien, Studien und Konzepte, die dem Ausbau zukünftiger digitaler Infrastruktur dienen, sowie Glasfasernetz-Planungen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern, mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich von NGA-/Breitband-Infrastruktur und Förderprogrammen sowie mit Verbindungen zu Kommunen und Unternehmen.



Förderhöhe/-quote

Bis zu 50 % der Planungs- und Konzeptkosten.

 


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank).



Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.

Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).



Breitbandinfrastrukturfonds der EU - Connecting Europe Broadband Fund


Fördermittelquelle

Europäische Union




Was wird gefördert?

Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband-Ausbau in grauen und weißen Flecken, in denen bislang keinerlei hochleistungsfähige Internetverbindung besteht.


Achtung: Beim EU-Breitband-Fonds handelt es sich nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen angedockte Investitionsplattform, die zinsgünstige Kredite vergibt.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Public-Private-Partnerships im Breitband-Ausbau, die in sogenannte „Greenfield“-Projekte im unterversorgten Raum investieren möchten.



Förderhöhe/-quote

Zinsgünstige Darlehen bis maximal 30 Mio. Euro pro Vorhaben.

 


Antragstellung

Vertiefende Informationen zur Antragstellung und Verwaltung des CEBF sind einer neuen Informationsplattform zu entnehmen: https://www.cebfund.eu/



Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen finden sich auf der englischsprachigen Internetseite der EU-Kommission.