Breitbandausbau
Der Grundstein für die digitale Transformation, die sich auf alle Bereiche unseres täglichen Lebens auswirkt, ist ein modernes und schnelles Gigabitnetz für alle Haushalte und Gewerbestandorte. Bisherige Technologien wie Kupferleitungen stoßen bereits heute an ihre Grenzen und können zukünftigen technischen Entwicklungen bald nicht mehr gerecht werden. Moderne Glasfasernetze (FTTH/B) hingegen bieten wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten im Down- und Upload-Bereich (Symmetrie), eine umfassende Stabilität der Verbindungen und minimale Reaktionszeiten (Latenz).
Der Glasfaserausbau findet in Deutschland zunächst auf marktwirtschaftlicher Ebene statt (siehe hierzu auch Gigabitregion FRM). Damit jedoch auch jene Standorte, die die Telekommunikationsunternehmen als nicht wirtschaftlich einstufen, einen Glasfaser-Anschluss erhalten, gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. So soll zeitnah ein flächendeckendes Gigabitnetz entstehen.
Ebenso gibt es Fördermittel für die Erstellung von Studien sowie für Beratungsleistungen zur strategischen Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Breitbandausbau.
Breitbandförderung des Bundes: Das Graue-Flecken-Förderprogramm
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMDV)
Was wird gefördert?
Aufbau eines hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten.
Eine Zuwendung ist möglich für:
- Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern für den Aufbau und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Projektgebiet für mindestens sieben Jahre (Zweckbindungsfrist).
- Betreibermodell: Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung eines Gigabit-Netzes (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschluss-Einrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
- Externe Beratungs- und Planungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder der Realisierung eines bewilligten Vorhabens (Wirtschaftslichkeitslückenmodell oder Betreibermodell) dienen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Kommunen und Landkreise in sogenannten „weißen und grauen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle)), in denen keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren erfolgt oder in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen kein solches Netz errichtet wird. Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist daher obligatorisch.
Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s entfällt ab dem 01.01.2023. Förderfähig sind dann alle Gebiete ohne gigabitfähiges Netz. Dies wird Gegenstand einer überarbeiteten Förderrichtlinie werden.
Ferner sind in einer Gebietskörperschaft alle sozioökonomischen Schwerpunkte, die nicht gigabitfähig erschlossen sind bzw. in den nächsten drei Jahren erschlossen werden, förderfähig (ohne Aufgreifschwelle).
Förderhöhe/-quote
Die Förderung beträgt üblicherweise 50 % der Investitionssumme. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenmittelbeitrag i.H.v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. Dieser Anteil kann vom Land übernommen werden.
In wirtschaftsschwachen Regionen sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Hier entfällt der Eigenmittelbeitrag.
Es besteht eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro und eine maximale Fördersumme von 150 Mio. Euro Bundesmitteln. Bei Unterstützung im Ausbau reiner Neubaugebiete oder Gewerbegebiete beträgt die Bagatellgrenze 10.000 Euro.
Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen werden bis zu 100 % finanziert. Die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen beträgt 50.000 Euro pro Gemeinde bzw. 200.000 Euro pro Landkreis und kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Eine Ko-Finanzierung durch Landes- oder EU-Mittel ist möglich (siehe auch Breitband-Förderung des Landes Hessen).
Antragstellung
Förderanträge können von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.
Eine Antragstellung jederzeit möglich. Die Antragstellung erfolgt online je nach Bundesland bei einem der beiden zuständigen Projektträger (atene KOM GmbH oder PricewaterhouseCoopers GmbH). Hessen fällt unter das Fördergebiet B und damit unter den Projektträger atene KOM.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Bundes zusammengefasst (Stand 26.04.2021).
Informationen zur Antragstellung oder den beiden Fördergebieten finden Sie auf der Webseite des BMVI.
Breitbandförderung des Bundes: Digitalisierungszuschuss
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMDV)
Was wird gefördert?
Ergänzung zum Graue-Flecken-Förderprogramm: Grundstücke, die aufgrund ihrer Randlage besonders schwer und nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu erschließen sind, können mit der Grauen-Flecken-Förderung teilgefördert angeschlossen werden. In den wenigen Fällen, in denen die Glasfaseranbindung von schwer erschließbaren Einzellagen die förderfähigen Kosten übersteigt und die Zahlung eines Eigenbeitrags erforderlich wäre, können Eigentümer (Haushalte und Unternehmen) künftig den Digitalisierungszuschuss für eine alternative nicht-leitungsgebundene Internetanbindung (z. B. durch Satellit oder Richtfunk) in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Ausgaben für den Erwerb technischer Ausrüstung und deren Installation (technologieneutral).
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Private oder gewerbliche Anschlussinhaber in schwer erschließbaren Einzellagen.
Die Zielbandbreite muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Ausgangsbandbreite.
Förderhöhe/-quote
Der Zuschuss beträgt pro ausgebautem Anschluss entweder pauschal 500 Euro oder 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 Euro.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger in Höhe von 10 % und die über die Zuwendung hinausgehenden Kosten können vom Land übernommen werden.
Antragstellung
Ihr Antrag kann nach entsprechendem Aufruf beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestellt werden. Das BMDV kann Projektträger für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens verpflichten.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Bundes zusammengefasst (Stand 13.08.2021).
Informationen zu dem neuen Programm finden sich auf der Webseite des Gigabitbüros.
Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitstrukturausbau Hessen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
Breitband-Projekte in Kommunen und Landkreisen in sogenannten „weißen und grauen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 100 Mbit/s im Download). Ziel ist insbesondere die Migration von FTTC-Infrastruktur auf FTTB oder FTTH. Eine Zuwendung ist möglich für:
- Betreibermodelle
- Wirtschaftlichkeitslückenmodelle
Es können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Bundesrichtlinie zum Breitband-Ausbau in der jeweils geltenden Fassung (aktuell: Graue Flecken Förderung vom 26.04.2021) gefördert werden.
Es werden zudem Maßnahmen zur Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten und zur Versorgung von Neubaugebieten sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei Nicht-Breitbauvorhaben gefördert.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften. Ebenso privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch.
Bei Mitverlegungen ist die Bedarfsgerechtigkeit darzulegen sowie die Tatsache, dass eine Mitverlegung durch private Unternehmen oder andere Stellen nicht sichergestellt ist.
Es besteht ein Refinanzierungsverbot, Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe/-quote
Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 % des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen.
Bei der Mitverlegung von Leerrohren gilt die Bagatellgrenze von 25.000 Euro im Einzelfall für zuwendungsfähige Ausgaben..
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank).
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst (Stand 08.11.2021).
Bei der WIBank steht Ihnen Herr Stefan Nett als Ansprechpartner zur Verfügung (0611 774-4044, stefan.nett@wibank.de).
Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen
Fördermittelquelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Was wird gefördert?
Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils von 10 % im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 % in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und welche die Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten befördern (Graue-Flecken-Programm des Bundes).
Das Darlehen kann nur beansprucht werden, wenn auch eine anteilige Zuschussförderung zum Graue-Flecken-Programm beim Land Hessen gewährt wurde.
Förderhöhe/-quote
Das Land Hessen verbürgt sich für das Darlehen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2025 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) möglich.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen finden sich in einem aktuellen Merkblatt (22.12.2021).
Förderung von Beratungsleistungen durch die regionalen Breitband-Beratungsstellen
Fördermittelquelle
Land Hessen
Was wird gefördert?
Gefördert werden regionale Breitband-Beratungsstellen – zeitlich befristet –, die Informations- und Beratungsleistungen für Breitband-Ausbauvorhaben in Hessen erbringen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern.
Förderhöhe/-quote
Zuwendungsfähig sind Personal- einschließlich Arbeitsplatzkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 des TvÖD des Landes Hessen; ihre Höhe bestimmt sich nach der Personalkostentabelle für die Kostenberechnungen in der Verwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Reisekosten sind nach den Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes zuwendungsfähig.
Antragstellung
Antragsstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst (Stand 08.11.2021).
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
- Förderung der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastruktur;
- Förderung der Verlegung von Leerrohren;
- Förderung von Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von gefördertem Breitband-Ausbau dienen (beispielsweise Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen)
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeindeverbände.
Voraussetzung ist die Lage in sogenannten „weißen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 30 Mbit/s) nach dem aktuell geltenden GAK-Rahmenplan (hier: 2020-2024).
Die Fördergebiete für die GAK-Förderung sind auf der Grundlage der „Gebietskulisse ländlicher Raum“ des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (siehe dort Kapitel 8.1.1) festgelegt. Zu diesem Fördergebiet gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain:
- Kreis Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),
- Landkreis Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Erzhausen, Griesheim, Pfungstadt und Weiterstadt),
- Fulda (mit Ausnahme der Kernstadt Fulda sowie der Stadtteile Kohlhaus, Gläserzell, Edelzell, Haimbach und Niesig),
- Gießen (mit Ausnahme der Kernstadt Gießen sowie der Stadtteile Kleinlinden und Wieseck),
- Hochtaunuskreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach),
- Landkreis Limburg-Weilburg,
- Main-Kinzig-Kreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),
- Odenwaldkreis,
- Rheingau-Taunus-Kreis,
- Vogelsbergkreis,
- Wetteraukreis (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Vilbel, Karben, Rosbach und Wöllstadt).
Das Vorhaben muss zu einer wesentlichen Verbesserung der Breitband-Versorgung führen (= Steigerung der Download- und Upload-Geschwindigkeit um mindestens 100 %). Die Steigerung muss jedoch mindestens zu einer Versorgung führen, welche die Anforderungen an Breitband-Netze (sogenannte NGA-Netze bzw. Gigabit-Netze) nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelung erfüllt.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch, um aufzuzeigen, dass es in den nächsten drei Jahren keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen geben wird.
Förderhöhe/-quote
Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Projektkosten.
Antragstellung
Die Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2023
Die Antragsstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen sowie im GAK-Rahmenplan 2021-2024 zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitbandförderung - Studien und Konzepte zu regionalen NGA-/Breitband-Infrastrukturen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitband-Ausbaumaßnahmen dienen. Förderfähig sind des Weiteren Strategien, Studien und Konzepte, die dem Ausbau zukünftiger digitaler Infrastruktur dienen, sowie Glasfasernetz-Planungen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern, mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich von NGA-/Breitband-Infrastruktur und Förderprogrammen sowie mit Verbindungen zu Kommunen und Unternehmen.
Förderhöhe/-quote
Bis zu 50 % der Planungs- und Konzeptkosten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank).
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitbandinfrastrukturfonds der EU - Connecting Europe Broadband Fund
Fördermittelquelle
Europäische Union
Was wird gefördert?
Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband-Ausbau in grauen und weißen Flecken, in denen bislang keinerlei hochleistungsfähige Internetverbindung besteht.
Achtung: Beim EU-Breitband-Fonds handelt es sich nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen angedockte Investitionsplattform, die zinsgünstige Kredite vergibt.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Public-Private-Partnerships im Breitband-Ausbau, die in sogenannte „Greenfield“-Projekte im unterversorgten Raum investieren möchten.
Förderhöhe/-quote
Zinsgünstige Darlehen bis maximal 30 Mio. Euro pro Vorhaben.
Antragstellung
Bis 2023 wird der EU-Breitband-Fonds von „Cube Infrastructure Managers“ verwaltet. Anfragen richten Sie direkt an diesen Dienstleister (Betreff: CEBF auswählen).
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen finden sich auf der englischsprachigen Internetseite der EU-Kommission.