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Schutzgebiete

  

Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt. Sie sichern die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.

Für Schutzgebiete gelten bestimmte Ge- und Verbote, die bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Dies kann sich einschränkend darauf auswirken, ein Gebiet neu zu nutzen.

Schutzgebiete werden aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen ausgewiesen:

a.) Naturschutzfachliche Schutzgebiete (nach Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)

  • geschützte Landschaftsbestandteile
  • Naturdenkmale
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • Naturparke
  • FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete)

b.) Wasserrechtliche Schutzgebiete (nach Wasserhaushaltsgesetz)

  • Überschwemmungsgebiete
  • Trinkwasserschutzgebiete
  • Heilquellenschutzgebiete

c.) Forstschutzgebiete (nach Hessischem Waldgesetz)

  • Bannwald
  • Schutzwald
  • Erholungswald

d.) Denkmalschutz (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz)

  • Lage von Baudenkmälern
  • ungefähre Lage von Bodendenkmälern
  • Verlauf des Limes

Der Regionalverband hält für sein Gebiet diese Schutzgebiete auf dem jeweils aktuellen Stand vor und berücksichtigt sie bei seinen Planungsaufgaben.