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Umweltprüfung

  

Der Regionalverband FrankfurtRheinMain will mit seiner Planungstätigkeit dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Ziele sind die Gewährleistung gesunder und sicherer Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft. Insbesondere sollen negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter vermieden und eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen vorangetrieben werden.


Umweltprüfung

Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Umweltauswirkungen von Regionalplänen, Bauleitplänen und Landschaftsplänen untersucht. Sie wird beim Aufstellen und bei Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP), des Teilplans Erneuerbare Energien und des Landschaftsplans angewandt und ermittelt die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung einer Planung auf die Umwelt haben kann. In der Umweltprüfung sind auch vertiefende Verfahren zur FFH-Verträglichkeit, zum Artenschutz, zu Konflikten mit Störfallbetrieben nach der Seveso II-Richtlinie und zur Landschaftsverträglichkeit enthalten. Im Einzelnen werden die Auswirkungen auf folgende Umweltaspekte und deren Einzelbelange geprüft:

  • Gesundheit, Bevölkerung (Lärm, Wohnumfeld, Störfallbetriebe, emittierende Betriebe)
  • Flora, Fauna (FFH- und Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbund, geschützte Arten)
  • Boden/Geologie (Altlasten, Versiegelung, Lebensraum- und Produktionsfunktion, Erosion, Geotope)
  • Wasser (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Quellen, Gewässer, Grundwasser)
  • Klima, Luft (Kaltluft, Wärmebelastung, Luftschadstoffbelastung)
  • Landschaft (Wald, Landschaftsbild, Einsehbarkeit des Geländes, unzerschnittene Räume)
  • Kulturelles Erbe (Bodendenkmäler, Baudenkmäler, kulturhistorische Landschaftselemente)

Die hierbei ermittelten voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung einer Planung auf die Umwelt haben kann, sowie vernünftige Alternativen hierzu, die die Ziele und den jeweiligen geografischen Anwendungsbereich berücksichtigen, sind in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind insbesondere auch die für die Planung bedeutsamen Umweltschutzziele einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne zu berücksichtigen.

Der Umweltbericht bildet die wichtigste Grundlage für die spätere Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring), die der RegFNP bzw. die RegFNP-Änderungen bei ihrer Durchführung haben können.

Interaktive Umweltprüfung (WebSUP)

Sie haben hier die Möglichkeit, eine interaktive Umweltprüfung durchzuführen. Bitte klicken Sie auf das Bild, um die WebSUP aufzurufen:

Beispiel_WebSUP


Die interaktive Umweltprüfung (WebSUP) unterstützt die Verwaltungen der Verbandskommunen und der Landkreise bei der Abgabe von Stellungnahmen, beim Aufstellen von Bebauungsplänen (beispielsweise Scoping-Verfahren) und beim Prüfen von Planungsalternativen. Das automatisierte Dokumentations- und Bewertungsinstrument wurde für den RegFNP entwickelt und prüft die Umweltauswirkungen von Einzelplanungen im regionalen Maßstab. Gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfungen auf Bebauungsplan- oder Projektebene kann es jedoch nicht ersetzen. In nur einer Minute werden am Bildschirm die Auswirkungen beliebig planbarer Flächennutzungen auf die einzelnen Umweltaspekte ermittelt und bewertet.

Die Datenbasis der Umweltprüfung wird laufend, mindestens jedoch jährlich aktualisiert und bei Bedarf und Verfügbarkeit um neue Inhalte erweitert.

Eine Beschreibung des Verfahrens zur Umweltprüfung (PDF, 1,1 MB), die aktuell verwendeten Datengrundlagen (PDF, 57 KB) sowie ein Flyer zur Interaktiven Umweltprüfung (PDF, 1,2 MB) stehen als Downloads zur Verfügung.

Monitoring

Zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen wird ein Monitoring durchgeführt. Im Rahmen des Monitorings sollen insbesondere unvorhergesehene, negative Umweltauswirkungen ermittelt und dadurch der Planungsträger in die Lage versetzt werden, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Erkennung unvorhergesehener Auswirkungen stellt somit die Hauptaufgabe des Monitorings dar. Unvorhergesehene Auswirkungen können resultieren aus unvorhergesehenen Planaktivitäten, wie z.B. räumlichen Abweichungen von der Planung, sich ändernden Rahmenbedingungen (z.B. sich änderndem Verkehrsverhalten) sowie Prognoseunsicherheiten bzw. Kenntnislücken bei der Erstellung des Umweltberichtes (z.B. aufgrund von fehlenden Datengrundlagen).

Die Überwachung der unvorhergesehenen Umweltauswirkungen erfolgt primär über den Vergleich der Prognosen im Umweltbericht (vorhergesehene Umweltauswirkungen) mit den tatsächlich eingetretenen Umweltauswirkungen, indem die Art und Größenordnung der Abweichungen sowohl in negativer als auch positiver Richtung ermittelt werden. Der Detaillierungsgrad der Überwachungen ist am Detaillierungsgrad des RegFNP bzw. am Detaillierungsgrad der SUP ausgerichtet.