Aktuelle Beteiligungsverfahren
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Neben dem Bekanntmachungstext finden sie im Internet die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie bei den Offenlagen die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen.
Bekanntmachung über die Einleitung und öffentliche Beteiligung von Änderungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 und über die öffentliche Auslegung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 21/22 vom 23. Mai 2022
Genehmigungsbekanntmachung der 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Hattersheim, Gebiet: "Kastengrund" im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 18/22 vom 02. Mai 2022
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 31.05.2022 bis 01.07.2022
Die Erörterung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, erfolgt durch telefonische Beratung (Tel.: 069/2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an die E-Mailadresse beteiligung@region-frankfurt.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das unten stehende Online-Formular) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
12. Änderung für die Stadt Frankfurt am Main
12. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst
Gebiet: "Wohngebiet Klinikum Höchst"
Anlass und Ziel der Änderung
Das Klinikum Höchst wurde auf einer benachbarten Fläche neu errichtet. Nach Abriss des Altbestandes werden bisherige Klinikflächen frei, auf denen Wohnnutzung entwickelt werden soll. Für den Klinikneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem derzeitigen Klinikgelände wurde ein Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich der Hospitalstraße - Klinikum Höchst -) und parallel die 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Gebiet „Klinikum Höchst“ durchgeführt. Das geplante Wohngebiet im südlichen Teilbereich war jedoch wegen der Lage innerhalb des Achtungsabstandes eines potenziellen Seveso-III-Störfallbereichs im Industriepark Höchst nicht Inhalt der Änderung. Der Bebauungsplan wurde 2013 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt, kann jedoch erst in Kraft treten, wenn auch für den südlichen Teilbereich die Voraussetzungen für die Entwicklungen aus dem RegFNP vorliegen. Diese sollen nun geschaffen werden, da das Gebiet durch Veränderungen im Industriepark Höchst nicht mehr im Achtungsabstand eines potenziellen Seveso-III-Störfallbereichs liegt. Dafür ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Fläche für Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 4 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet (ca. 4 ha) liegt in der Ortsmitte des Stadtteils Höchst und wird im Norden begrenzt durch Klinikgelände, im Osten durch eine Wegeverbindung zwischen Windthorst- und Hospitalstraße, im Süden durch die Hospitalstraße und im Westen durch die Gotenstraße.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
8. Änderung für die Stadt Bad Vilbel
8. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil
Gebiet: "Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Bad Vilbel möchte ihr Gewerbegebiet am nordöstlichen Ortsrand von Dortelweil erweitern, um dem Bedarf der Bad Vilbeler Gewerbetreibenden nach Erweiterungsflächen gerecht zu werden. Im Stadtgebiet sind nur noch wenige Entwicklungsflächen für die Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben vorhanden. Der städtische Bau- und Betriebshof sowie die städtische Gärtnerei befindet sich dort bereits westlich angrenzend. Die Umsiedlung der Theaterwerkstätten ist nordwestlich des Änderungsbereiches vorgesehen.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Dortelweil. Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die geplante Fläche für die Ansiedlung der Theaterwerkstätten an. Im Osten wird der Bereich ebenfalls durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Im Süden grenzen gewerbliche Betriebe an und im Westen die Gewerbe- und Lagerflächen der Stadtwerke Bad Vilbel, des städtischen Bauhofes sowie der städtischen Gärtnerei. Begrenzt wird der Bereich westlich zudem durch die Friedberger Straße (K 10).
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 31.05.2022 bis zum 01.07.2022
Aufgrund der momentanen Covid-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt. Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über die unten stehenden Online-Formulare) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain gerichtet werden. Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Wir bitten darum, Anlagen im pdf-Format zu übersenden.
2. Änderung für die Stadt Hattersheim am Main
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Hattersheim
Gebiet: "Grundschule am Südring"
Anlass und Ziel der Änderung
Infolge der gestiegenen Bevölkerungszahl in Hattersheim am Main kann an den bereits vorhandenen Schulstandorten der Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr gedeckt werden. Durch die Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für den vom Main-Taunus-Kreis geplanten Bau einer dritten Grundschule am östlichen Ortsrand geschaffen. Dafür ist es erforderlich, „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 0,9 ha) und „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 0,5 ha) mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1,4 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha und liegt in einem landwirtschaftlich genutzten Bereich am östlichen Ortsrand von Hattersheim am Main.
Von Nordosten bis Südosten geht es in Ackerflächen über und von Südwesten bis Nordwesten grenzt die Bebauung der Spindelstraße beziehungsweise des Südringes an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Entwurf Nr. N110 "Dritte Grundschule am Südring" (Januar 2022)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Januar 2022)
- Standortanalyse (Januar 2022)
- Verkehrsplanerische Konzeption (Juni 2019)
- Verkehrsgutachten (Dezember 2021)
- Gutachten zur Baugrunderkundung und geotechnische Beratung (November 2019)
- Geophysikalische Prospektion zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern (April 2021)
- Schalltechnische Untersuchungen (Dezember 2021)
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Entwicklungskarte 24
- umweltbezogene Stellungnahme des Abwasserverbandes Main-Taunus
- umweltbezogene Stellungnahme des Amtes für den ländlichen Raum Bad Homburg
- umweltbezogene Stellungnahme der Hessenwasser GmbH & Co. KG
- umweltbezogene Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Abteilung hessenArchäologie
- umweltbezogene Stellungnahme des Main-Taunus-Kreises
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen
6. Änderung für die Stadt Karben
6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim
Gebiet: "Brunnenquartier"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Karben möchte durch diese Änderung die letzte innenstädtische Lücke schließen und damit zentral gelegenen Wohnraum in S-Bahn Nähe schaffen. Entstehen sollen Wohn- und Mischbauflächen sowie ein größerer Grünbereich, der den nördlich angrenzenden Grünbereich mit dem im Südosten des Änderungsbereiches auf der anderen Seite der L3205 liegenden Grünzug verbinden soll.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich ist ca. 8,8 ha groß. Er liegt zentral im Karbener Stadtteil Kloppenheim. Im Norden grenzt ein Hotel, die gewerbliche Nutzung des Quellenhofes sowie ein Grünzug an. Im Osten grenzt die „Neue Mitte“ an der Luisenthaler Straße mit Wohn- und Mischnutzung an. Südlich wird der Änderungsbereich durch die L 3205 (Bahnhofstraße) begrenzt und im Westen durch die Brunnenstraße.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Entwurf Nr. 203 „Brunnenquartier“
- Planzeichnung (Juni 2021)
- Textliche Festsetzungen (Juni 2021)
- Begründung (Juni 2021)
- Umweltbericht (Oktober 2021)
- Grünordnungsplan (Oktober 2021)
- Planzeichnung (Juni 2021)
- Artenschutzrechtliche Prüfung (April 2021)
- Verkehrsuntersuchung (August 2020)
- Mobilitätskonzept (April 2021)
- Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht (Mai 2020)
- Schalltechnisches Gutachten (Juni 2021)
- Energiekonzept (April 2021)
- Ausschnitt aus dem Landschaftsplanerischen Gutachten der Stadt Karben (1996) [Legende]
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- umweltbezogene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
- umweltbezogene Stellungnahme von Hessen Mobil
- umweltbezogene Stellungnahme vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
- gemeinsame umweltbezogene Stellungnahme aller anerkannten Umweltverbände im Wetteraukreis
- umweltbezogene Stellungnahme des Wetteraukreises
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigung der geplanten Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdung der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Mögliche Beeinträchtigungen potenzieller Habitate insbesondere für Vogelarten und Fledermäuse - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigung des Bodens sowie Versiegelung und Verlust von wertvollem Ackerland mit hoher Produktionsfunktion - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers, der öffentl. Wasser- und, Löschwasserversorgung, eines Heilquellenschutzbezirkes (Schutzzone I des Oberhessischen Heilquellenschutzbezirkes), Umgang mit Niederschlagswasser und hundertjährigem Hochwasser - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen klimawirksamer Flächen, mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzung durch hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - Kultur und Sachgüter
Mögliche Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern (Groß-Karben 7 (Villa rustica (römisch)) und Kloppenheim 20 (Fundstelle (römisch))