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3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Weilrod, Ortsteil Hasselbach
Gebiet: "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilrod-Hasselbach"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Weilrod beabsichtigt über ein Betreibermodell die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) nördlich der Ortslage von Hasselbach auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 40 Jahre ausgelegt. Der Standort ist vollumfänglich förderfähig gemäß EEG. Ein entsprechender Bebauungsplan („Freiflächen-Solaranlage Hasselbach“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Fläche für Landbewirtschaftung“ sowie „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant“ sowie für eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung ist rund 12,6 ha groß und befindet sich in einem nach Südwesten, Süden und Südosten exponierten Hangbereich im Norden von Hasselbach. Der Bereich grenzt im Westen an die Landesstraße L 3337 an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen