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Starke Heimat Hessen - Förderrichtlinie für smarte Kommunen und Regionen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Digitalisierung der hessischen Kommunen, gefördert über zwei Förderlinien.

1. Förderlinie: Förderung kommunaler Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter. Vorzugsweise sollen Gemeinschaftsvorhaben von mehreren Kommunen in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy) gefördert werden.

2. Förderlinie: Übertragung der innovativen Modellvorhaben zu den oben genannten Themen durch andere Kommunen und interkommunale Kooperationen.

Zusätzlich: Kostenfreie Nutzung der Digitalisierungsplattform Civento des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21. Die Prozessplattform bietet Kommunen die Möglichkeit, viele Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung zu digitalisieren und damit Antragsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen zu erleichtern.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. Auch Maßnahmen einzelner Kommunen können gefördert werden.




Förderhöhe/-quote

100.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro Zuschuss pro Cluster (Laufzeit maximal 2 Jahre), Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für interkommunale Kooperationen. Für Einzelvorhaben beträgt die Förderquote in der Regel 80 % und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers und seiner Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.

 


Antragstellung

Jährlich werden mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich durch die HA Hessen Agentur GmbH ausgewählt.

Im ersten Schritt kann optional eine Projektskizze bei der Hessen Agentur per E-Mail an smarteKommunen@hessen-agentur.de eingereicht werden. Nach Prüfung: Aufforderung zur Einreichung eines Projektantrags (Projektbeschreibung, Zeit- und Kostenplan und Formantrag). Die Hessen Agentur bewilligt den Antrag gemeinsam mit einer beratenden Jury zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunalen Spitzenverbänden, Industrie- und Handelskammern, dem Verband kommunaler Unternehmen Hessen, dem Branchenverband Bitkom sowie der Wissenschaft.

Die aktuellen Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Anträgen finden sich auf der Seite von Smarte Region Hessen. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden.



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen zum Förderprojekt finden sich auf der Webseite der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen.

Weitere Informationen finden sich in der Förderrichtlinie des Programms.

Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 - 32 114411