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Starke Heimat Hessen - Förderung von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich insbesondere an finanzschwache hessische Kommunen.
Förderfähig sind Kosten für die Implementierung und erstmalige Beschaffung von Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie zugehöriger Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören:

  • Datenmanagementsysteme/eAkten
  • Ratsinformationssysteme
  • digitale Rechnungsworkflows
  • digitale Personalakte, Zeiterfassungssysteme
  • digitale Gebäudebelegungspläne
  • e-Payment-Systeme
  • Software für ein Fachverfahren
  • Prozessautomatisierungstools
  • Ausweisterminals, Abholboxen für Dokumente, digitale Infoboards und weitere Hardware
  • sonstige Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung, die mit den vorgenannten vergleichbar sind.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugsweise hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen), die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit können weitere Kommunen eine Förderung erhalten. In diesen Fällen wird neben der Finanzkraft als weiteres Kriterium die Größe der Kommunen (Einwohnerzahl) herangezogen, kleinere Kommunen werden dabei vorrangig berücksichtigt.




Förderhöhe/-quote

Pro Kalenderjahr kann jede Kommune einen Antrag für eine dieser Basistechnologien stellen. Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinausgehende Ausgaben werden nicht gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich ab (§ 48 Abs. 2 HFAG). Der Förderhöchstbetrag für besonders finanzschwache Kommunen beträgt somit 45.000 Euro.

 


Antragstellung

Das Programm wird voraussichtlich für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert.
Die Antragstellung ist ab Juli 2026 über das Antragsportal möglich. Der Zugang zum Online-Antragsportal wird auf der Website
https://www.smarte-region-hessen.de/basistechnologien veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2026. Mittelauszahlungen erfolgen bis zum 30. November 2026.



Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen können der Förderrichtlinie sowie der Programmwebseite entnommen werden.

Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Abteilung
II, Referat II 1, Taunusstraße 3, 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 32114411
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen