Barrierefreiheit
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain befindet sich im Haus der Region.
Das Gebäude ist etwa 300 Meter vom Infopunkt des Frankfurter Hauptbahnhofes entfernt.
Bei Bedarf hilft Ihnen der Abholservice der Deutschen Bahn beim Einsteigen, Aussteigen und Umsteigen am Bahnhof. Am besten melden Sie sich am vorherigen Tag an unter Telefon 030 6521 2888.
Wir holen Sie auch gerne am Bahnhof ab. Bitte sagen Sie uns dafür vorher Bescheid unter Telefon 069 2577 1700.
Wegbeschreibung vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Regionalverband
Gehen Sie zum Service Point des Hauptbahnhofs Frankfurt. Von dort gehen Sie zum Nordausgang. Das ist der Ausgang zur Poststraße.
Dort gibt es eine Treppe und eine Rampe.
Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten.
Weg 1 ist schneller und rollstuhlgerechter.
Weg 1:
Biegen Sie links ab, wenn Sie aus dem Bahnhof kommen. Überqueren Sie die Ausfahrt und bleiben Sie rechts. Der Bordstein ist an dieser Stelle abgesenkt. Sie gehen an einem Parkplatz vorbei. Am Ende gehen Sie über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite. Der Bordstein ist auf dieser Seite nicht abgesenkt. Gehen Sie dann etwa 50 Meter geradeaus auf dem Gehweg mit Pollern. Das Haus der Region finden Sie auf der rechten Seite.
Weg 2:
Gehen Sie geradeaus über den Zebrastreifen. Biegen Sie links ab. Gehen Sie den breiten Gehweg bis zum Ende. Überqueren Sie die Straße. Die Bordsteine sind auf beiden Seiten nicht abgesenkt. Gehen Sie weiter geradeaus auf der Poststraße. Nach etwa 50 Metern finden Sie das Haus der Region auf der rechten Seite.
Anreise mit dem Auto
Hinter dem Haus der Region es fünf kostenlose Behinderten-Parkplätze.
Sie müssen sich einen Parkplatz reservieren.
Bitte rufen Sie uns dafür an unter Telefon 069 2577-0
Adresse für die Anfahrt des Parkplatzes:
Ludwigstraße 2–4
60327 Frankfurt am Main
So kommen Sie auf den Parkplatz
Der Parkplatz hat eine Schranke. Sie können auf dem Bildschirm der Schranke "Regionalverband" drücken. Danach meldet sich jemand vom Regionalverband und öffnet sich die Schranke.
Der Parkplatz ist ebenerdig und gut mit dem Rollstuhl zu befahren.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain legt großen Wert auf eine barrierearme und nutzerfreundliche Gestaltung seiner Website.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.region-frankfurt.de veröffentlichte Website des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Unsere Seiten sind übersichtlich strukturiert, kontrastreich gestaltet und grundsätzlich auch mit Tastatur oder Screenreader nutzbar.
Zudem sind alle Inhalte responsiv aufgebaut, sodass sie sich automatisch an unterschiedliche Bildschirmgrößen und Geräte anpassen und so auch Smartphones oder Tablet lesen lassen.
Die verlinkten Dokumente im Format PDF sind mehrheitlich auf Barrierefreiheit hin optimiert.
Wir überprüfen regelmäßig die Barrierefreiheit und entwickeln die Inhalte fortlaufend weiter.
Dennoch kann es in einzelnen Bereichen, insbesondere bei älteren Dokumenten oder externen Inhalten, zu Einschränkungen kommen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns sehr über Ihre Rückmeldung über dieses Kontaktformular:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de