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Gültiger RegFNP 2010

Seit dem 17. Oktober 2011 ist der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010 für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain rechtskräftig. Er gilt für 75 Städte und Gemeinden. Zusammen mit dem Regionalplan Südhessen bildet er ein gemeinsames Planwerk. 

Der RegFNP 2010 besteht aus folgenden Planunterlagen:

  • Allgemeiner Textteil 
  • Umweltbericht
  • Gemeindeteil 
  • Kartenteil, aktueller Planstand
  • Kartenteil, Genehmigungsexemplar 
  • Legende des RegFNP
  • RegFNP-Änderungen und Ergänzungen 
  • Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019

Die obengenannten Planunterlagen können Sie hier einsehen:  Planunterlagen

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010:  Aktuelle Beteiligungsverfahren

Hinweis: Der RegFNP 2010 enthält keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung, diese sind im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien festgelegt (TPEE). Dieser trat am 30. März 2020 mit der Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Weitere Informationen können Sie hier finden:  TPEE


Für welches Gebiet gilt der RegFNP 2010?

Der RegFNP 2010 erstreckt sich auf das Verbandsgebiet des Regionalverbands FrankfurtRheinMain mit 75 Städte und Gemeinden, darunter die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main. Der Geltungsbereich ist der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main mit einer Fläche von rund 245.000 ha (= 2.450 km²) und rund 2,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern.



Landschaftsplan zum RegFNP 2010

Der bestehende Landschaftsplan des früheren Umlandverbandes Frankfurt (UVF) sowie die bestehenden kommunalen Landschaftskonzepte der damaligen 43 Mitgliedskommunen sind als Fachpläne für Naturschutz und Landschaftspflege zum RegFNP 2010 gültig. Ihre Inhalte sind bei Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Aufgrund des Maßstabs von 1:10.000 haben sie in der Regel einen höheren Detaillierungsgrad als der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) im Maßstab 1:50.000 und treffen damit detailliertere Aussagen.
Kapitel 1.1 der Begründung zum gültigen RegFNP beschreibt, wie die Landschaftspläne in der Planung zu berücksichtigen sind. Das Kapitel führt auch aus, wie Ausgleichsflächen aus dem RegFNP beziehungsweise den Landschaftsplänen abzuleiten sind.
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Umlandverbandes Frankfurt ist Bestandteil der RegioMap. Diese wird bei der Auswahl des Karteninhalts "Landschaftsplan UVF Entwicklungskarte 2001" angezeigt.

WebGIS-basierte Umweltprüfung für Einzelflächen

Großräumige Planungen wie der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) wirken sich auf Umwelt, Natur und Lebensqualität aus. Um diese Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, ist eine Umweltprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ermöglicht es, Beeinträchtigungen zu identifizieren, Alternativen zu prüfen und Schutzmaßnahmen für eine transparente und nachhaltige Planung zu entwickeln.

Zur Unterstützung bietet der Regionalverband die WebSUP, eine interaktive, webGIS-basierte Umweltprüfung für Einzelflächen an. Sie hilft Verwaltungen bei Stellungnahmen, Scoping-Verfahren oder dem Vergleich von Planungsvarianten. Innerhalb weniger Sekunden zeigt das Tool die Auswirkungen geplanter Nutzungen auf einzelne Umweltaspekte bei Planvorhaben. Hier geht es zur WebSUP im Geoportal.

Hinweis: Die WebSUP basiert auf den Vorgaben des wirksamen RegFNP 2010. Sie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfungen auf Bebauungsplan- oder Projektebene, liefert aber wertvolle Hinweise im Vorfeld.

Weitere Informationen zum Umweltbericht des gültigen RegFNP2010 finden Sie im Umweltbericht

Archiv der Änderungsverfahren

Hier gelangen Sie zum Archiv der Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 und der noch geltenden Flächennutzungspläne der Verbandskommunen, in dem Sie die Kommune auswählen, nach dem Jahr der Änderung filtern und/oder einen Suchbegriff eingeben können.

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 steuert die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere die Windkraft, im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für 75 Kommunen. Er legt fest, wo die Windkraft privilegiert ist und sich gegenüber anderen Belangen durchsetzt. Durch die Erreichung des sogenannten Flächenbeitragswertes durch das Land Hessen ist eine Aktualisierung des TPEE 2019 momentan nicht erforderlich, gleichwohl die aktuellen Gesetzgebungen neue Möglichkeiten für die Errichtung von Windenergieanlagen zwischenzeitlich eröffnet haben. Die Unterlagen zum TPEE 2019 finden sie hier