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Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung von Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung eines Änderungsentwurfs im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 37/26 vom 07.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg und des Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Limeshain im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 37/26 vom 07.09.2026

Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen
Gebiet "Haincher Weg" durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain

Anlass und Ziel der Änderung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und bauleitplanerischen Grundlagen für den Weiterbetrieb des im Plangebiet ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes, die Baurechtschaffung zugunsten eines Wohnhauses im Außenbereich (beides im Bestand) und die Neuanlage einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 2,3 ha), die auch den dortigen Nutzungen dienlich ist, geschaffen werden.
Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Flächen für die Landwirtschaft“ (ca. 2,3 ha) in „Gemischte Bauflächen“, „Sonderbaufläche Lagerfläche“, „Sonderbaufläche Photovoltaikanlage“ und „Grünfläche Park- und Grünanlagen“.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet „Haincher Weg“ mit einer Fläche von ca. 2,3 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage von Rommelhausen und ca. 190 m westlich der BAB 45.
Nördlich und östlich wird das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen, südlich von Grünland und einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage und westlich von Wohngebäuden begrenzt.

Beteiligungsunterlagen: 

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1. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Kronberg im Taunus

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg
Gebiet: "Am Auernberg"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Kronberg im Taunus beabsichtigt die Entwicklung einer neuen Gewerbefläche. Die Ausweisung ist erforderlich, um den bestehenden und zukünftigen Bedarf ansässiger Betriebe zu decken, Unternehmensabwanderungen zu vermeiden und Ansiedlungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein entsprechender Bebauungsplan befindet sich im Parallelverfahren (Nr. 157 „Am Auernberg“). Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (ca. 2,4 ha) in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 2,4 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südosten der Kronberger Gemarkung. Insgesamt umfasst die Fläche rund 2,4 ha. Sie befindet sich unmittelbar östlich der Straße Am Auernberg und der Landesstraße L3015. Etwas weiter östlich befindet sich der nach Südosten fließende Westerbach. Im Westen und Süden, sowie nordwestlich befinden sich bereits seit langer Zeit bestehende Gewerbeflächen, die durch das vorliegende Verfahren erweitert werden sollen. 

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg, Ortsteil Stockheim, Gebiet „PV-Anlage Dünstberg“durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Glauburg plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Dünstberg“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 4,7 ha) im Ortsteil Stockheim durch einen Investor. Dazu soll eine vormals als Deponie genutzte Fläche umgenutzt werden. Die im Süden des Areals vorhandene Grünfläche mit Streuobstbestand soll durch die Planung gesichert werden. Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Altablagerung“ (ca. 4,7 ha) in „Sonderbaufläche Photovoltaik“ und „Grünfläche“.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet „PV-Anlage Dünstberg“ mit einer Fläche von ca. 4,7 ha befindet
sich nordöstlich des Bahnhofs Glauburg-Stockheim im Ortsteil Stockheim. Es handelt sich um die frühere Deponie „Am Dünstberg“, welche weitestgehend einer natürlichen Sukzession überlassen wurde und um eine Grünfläche mit Streuobstbestand. Im Norden, Osten und Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) an. Im Westen, jenseits der unmittelbar angrenzenden Bahntrasse und des Vulkanradwegs, gemeindliche Siedlungsflächen.

Beteiligungsunterlagen: 

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2. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Rosbach v. d. H.

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Rosbach v. d. H., Stadtteil Rodheim
Gebiet: "Am Belgesbaum/Nördlich Seelhof"

Anlass und Ziel der Änderung 
Die Stadt Rosbach v. d. H. plant die Entwicklung eines Wohngebietes sowie eines Ärzte- und Gesundheitszentrums im Anschluss an die bestehende Ortslage. Sowie die Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes. Das zu entwickelnde Gesamtareal setzt sich aus den Teilflächen 1 und 2 einschließlich der bereits im RPS/RegFNP 2010 dargestellten angrenzenden geplanten Wohnbauflächen im Westen zusammen.
Das Gebiet selbst soll in drei Bauabschnitten entwickelt werden: die oben genannten Entwicklungen sollen zunächst im Bauabschnitt 1 entstehen.
Die Stadt Rosbach v. d. H. möchte damit vor allem der gestiegenen Nachfrage nach Bauland Rechnung tragen und dem Stadtteil Rodheim damit eine Eigenentwicklung ermöglichen.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet besteht aus den Teilflächen 1 und 2 und liegt am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Rodheim. Die Teilflächen werden im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich grenzt der Wirrweg (L 3204) und im Anschluss daran vorhandene Wohnbebauung an die Teilflächen. Östlich wird die Teilfläche 1 zunächst von der Rosbacher Straße sowie daran angrenzende Wohnbebauung begrenzt. Die Teilfläche 2 grenzt zunächst an vorhandene Bebauung und im Anschluss daran ebenfalls an die Rosbacher Straße.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Beteiligung der Öffentlichkeit

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

3. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Gemeinde Weilrod

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Weilrod, Ortsteil Hasselbach
Gebiet: "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilrod-Hasselbach"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Weilrod beabsichtigt über ein Betreibermodell die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) nördlich der Ortslage von Hasselbach auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 40 Jahre ausgelegt. Der Standort ist vollumfänglich förderfähig gemäß EEG. Ein entsprechender Bebauungsplan („Freiflächen-Solaranlage Hasselbach“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Fläche für Landbewirtschaftung“ sowie „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant“ sowie für eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung ist rund 12,6 ha groß und befindet sich in einem nach Südwesten, Süden und Südosten exponierten Hangbereich im Norden von Hasselbach. Der Bereich grenzt im Westen an die Landesstraße L 3337 an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

Archiv der Änderungsverfahren