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Smarte Städte und Regionen

Städte, Kommunen, Kreise und Regionen sehen sich vielen Herausforderungen und Bedarfen gegenüber. Dazu kommt der Anspruch, sich nachhaltig, lebenswert und zukunftsfähig zu entwickeln.

Aus diesen Herausforderungen heraus haben sich Konzepte und Ideen unter dem Überbegriff „smart“ entwickelt. Die Grundidee hinter „smarten“ Kommunen und Regionen besteht darin, diesen Herausforderungen mithilfe moderner digitaler Anwendungen und Technologien zu begegnen und eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen zu fördern.

Zur Unterstützung von „smarten“ Konzepten und Ideen gibt es entsprechende Fördermittel, über die wir Sie im Folgenden informieren.

Starke Heimat Hessen - Förderrichtlinie für smarte Kommunen und Regionen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Digitalisierung der hessischen Kommunen, gefördert über zwei Förderlinien.

1. Förderlinie: Förderung kommunaler Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter. Vorzugsweise sollen Gemeinschaftsvorhaben von mehreren Kommunen in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy) gefördert werden.

2. Förderlinie: Übertragung der innovativen Modellvorhaben zu den oben genannten Themen durch andere Kommunen und interkommunale Kooperationen.

Zusätzlich: Kostenfreie Nutzung der Digitalisierungsplattform Civento des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21. Die Prozessplattform bietet Kommunen die Möglichkeit, viele Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung zu digitalisieren und damit Antragsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen zu erleichtern.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. Auch Maßnahmen einzelner Kommunen können gefördert werden.




Förderhöhe/-quote

100.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro Zuschuss pro Cluster (Laufzeit maximal 2 Jahre), Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für interkommunale Kooperationen. Für Einzelvorhaben beträgt die Förderquote in der Regel 80 % und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers und seiner Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.

 


Antragstellung

Jährlich werden mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich durch die HA Hessen Agentur GmbH ausgewählt.

Im ersten Schritt kann optional eine Projektskizze bei der Hessen Agentur per E-Mail an smarteKommunen@hessen-agentur.de eingereicht werden. Nach Prüfung: Aufforderung zur Einreichung eines Projektantrags (Projektbeschreibung, Zeit- und Kostenplan und Formantrag). Die Hessen Agentur bewilligt den Antrag gemeinsam mit einer beratenden Jury zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunalen Spitzenverbänden, Industrie- und Handelskammern, dem Verband kommunaler Unternehmen Hessen, dem Branchenverband Bitkom sowie der Wissenschaft.

Die aktuellen Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Anträgen finden sich auf der Seite von Smarte Region Hessen. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden.



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen zum Förderprojekt finden sich auf der Webseite der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen.

Weitere Informationen finden sich in der Förderrichtlinie des Programms.

Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 - 32 114411



Starke Heimat Hessen - Förderung von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich insbesondere an finanzschwache hessische Kommunen.
Förderfähig sind Kosten für die Implementierung und erstmalige Beschaffung von Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie zugehöriger Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören:

  • Datenmanagementsysteme/eAkten
  • Ratsinformationssysteme
  • digitale Rechnungsworkflows
  • digitale Personalakte, Zeiterfassungssysteme
  • digitale Gebäudebelegungspläne
  • e-Payment-Systeme
  • Software für ein Fachverfahren
  • Prozessautomatisierungstools
  • Ausweisterminals, Abholboxen für Dokumente, digitale Infoboards und weitere Hardware
  • sonstige Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung, die mit den vorgenannten vergleichbar sind.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugsweise hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen), die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit können weitere Kommunen eine Förderung erhalten. In diesen Fällen wird neben der Finanzkraft als weiteres Kriterium die Größe der Kommunen (Einwohnerzahl) herangezogen, kleinere Kommunen werden dabei vorrangig berücksichtigt.




Förderhöhe/-quote

Pro Kalenderjahr kann jede Kommune einen Antrag für eine dieser Basistechnologien stellen. Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinausgehende Ausgaben werden nicht gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich ab (§ 48 Abs. 2 HFAG). Der Förderhöchstbetrag für besonders finanzschwache Kommunen beträgt somit 45.000 Euro.

 


Antragstellung

Das Programm wird voraussichtlich für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert.
Die Antragstellung ist ab Juli 2026 über das Antragsportal möglich. Der Zugang zum Online-Antragsportal wird auf der Website
https://www.smarte-region-hessen.de/basistechnologien veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2026. Mittelauszahlungen erfolgen bis zum 30. November 2026.



Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen können der Förderrichtlinie sowie der Programmwebseite entnommen werden.

Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Abteilung
II, Referat II 1, Taunusstraße 3, 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 32114411
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen




Horizont Europa


Fördermittelquelle

Europäische Union




Was wird gefördert?

Horizont Europa ist das EU-Programm für Forschungs- und Innovationsförderung. Es bietet folgende Anknüpfungspunkte für Digitalisierungsprojekte:


Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Rechtspersonen wie Unternehmen, Universitäten, Fach- und private Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Forschungsorganisationen, Vereine, Verbände und KMU aus einem EU-Mitgliedstaat sowie aus einem assoziierten Staat des Programms (siehe Übersicht der assoziierten Programmstaaten).

Grundsätzlich müssen an einem klassischen Horizont-Europa-Projekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partner bei erfolgreichen Projektanträgen jedoch weit höher.

Antrags- und Arbeitssprache ist Englisch.




Förderhöhe/-quote

Die Förderquote kann bis zu 100 % betragen.

 


Antragstellung

In unregelmäßigen Abständen werden im Horizont-Europa-Programm relativ spezifische Förderaufrufe auf dem EU Funding and Tenders-Portal veröffentlicht, auf die sich Projektkonsortien zu einer konkreten Frist bewerben müssen. Die Auswahl erfolgt strikt an Exzellenzkriterien und orientiert sich an den Vorgaben des jeweiligen Förderaufrufs.

Einen Überblick zu geplanten Förderaufrufen geben außerdem die jeweils für zwei Jahre gültigen Arbeitsprogramme.



Datenbank bereits erfolgreicher Projekte

Die CORDIS-Webseite der EU-Kommission bietet eine Übersicht der Projektzuschläge in Horizont Europa.



Weitere Informationen/
Kontakt

Weiterführende Informationen sind der englischsprachigen Informationsseite der EU-Kommission oder der deutschsprachigen Webseite des BMFTR zu entnehmen.

Es bestehen außerdem mehrere nationale Kontaktstellen als konkrete Ansprechpartner.

Über kommunal und regionalrelevante Aufrufe informiert das Europabüro der Metropolregion FrankfurtRheinMain.



„Digitales Europa“ (DIGITAL)


Fördermittelquelle

Europäische Union




Was wird gefördert?

Mit dem Programm Digitales Europa wurde für die Jahre 2021 bis 2027 auf europäischer Ebene ein ca. 7,5 Mrd. Euro umfassender, neuer Fördertopf geschaffen, der vor allem die Einführung digitaler Anwendungen und Stärkung digitaler Fähigkeiten fördert. Das Programm besteht aus folgenden Teilbereichen:
  • Hochleistungsrechnen
  • Künstliche Intelligenz
  • Cybersicherheit
  • Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Digitale Anwendungen in Gesellschaft und Wirtschaft
Im Zentrum des letzten Förderbereichs steht der Aufbau und die europäische Vernetzung sogenannter „Digitaler Innovationshubs“ (DIHs), die in allen europäischen Regionen zentrales Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für die Digitalisierung von KMU und Verwaltungen sein sollen. Auch die Förderung von KI-Anwendungen in der Verwaltung steht in den Förderaufrufen zunehmend im Fokus.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Eine Teilnahme an den Aufrufen für die Europäischen "Digital Innovation Hubs" steht außerdem nur bereits national vorausgewählten Einrichtungen/Konsortien offen. In der Metropolregion FrankfurtRheinMain wurde in diesem Rahmen 2022 der Hub „Enabling Digital Technology and Innovation in Hesse (EDITH)" unter Koordinierung des Houses of Digital Transformation (HoDT) gegründet. Ziel von EDITH ist, die Einführung und Nutzung digitaler Anwendungen mit Fokus auf KI, Cybersicherheit, High Performance Computing and Advanced Digital Tools in KMUs, Start-ups und Kommunen zu unterstützen.



Förderhöhe/-quote

Bei Zuschussförderungen können diese bis zu 100 % der Projektkosten umfassen.

 


Antragstellung

Digitales Europa wird direkt von der EU-Kommission verwaltet. Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache auf der EU Funding and Tenders-Plattform.
Die in den Arbeitsprogrammen vorgesehenen konkreten Förderaufrufe sind dort mit den verschiedenen, über das Jahr verteilten Antragsfristen einsehbar.



Datenbank bereits erfolgreicher Projekte

Die bewilligten Projekte in „Digitales Europa“ sind über die EU Funding and Tenders-Webseite einsehbar. Für eine passgenaue Suche müssen unter „Topic“ die entsprechenden Unterförderaufrufe ausgewählt werden. Für den europäischen digitalen Innovationshub in Südhessen EDITH besteht ebenfalls eine Webseite. 



Weitere Informationen/
Kontakt

Vertiefende Informationen finden sich auf der englischsprachigen Informationsseite der EU-Kommission sowie auf der Homepage des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain.


Beratungs- und Vernetzungsangebote in Hessen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) hat mit der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für hessische Kommunen geschaffen, um die Digitalisierung in Hessen voranzutreiben.

Sie berät hessische Kommunen in der Erarbeitung und Anwendung von smarten Lösungen und kommunalen Digitalisierungsstrategien und organisiert Veranstaltungen rund um das Thema Smarte Städte und Regionen. Auf ihrer Webseite bietet die Geschäftsstelle zudem verschiedene Unterstützungsleistungen, wie bspw. eine Best-Practice-Datenbank zu Smart-City-Projekten in Hessen oder einen interaktiven Digi-Check zur Standortermittlung der Kommunen im Bereich Digitalisierung, an.


Zielgruppe/
Voraussetzungen

Hessische Kommunen und Regionen



Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen zu den Beratungs- und Vernetzungsangeboten der Geschäftsstelle Smarte Region sind dieser Webseite zu entnehmen.