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Mobilfunk und WLAN

  

Digitale Anwendungen sind längst nicht mehr nur an Internetleitungen gebunden, sondern immer häufiger auch auf eine mobile Anwendung ausgelegt. Insbesondere auf dem neuen Mobilfunkstandard 5G basieren viele neue digitale Anwendungen in den Bereichen Smart City, autonomes Fahren, Smart Mobility, Logistik 4.0, Smart Home, Gesundheit, Smart Energy und Industrie 4.0. Solche Anwendungen sind inzwischen möglich, da 5G viel höhere Datenübertragungsraten, extrem geringe Reaktionszeiten (Latenz) und eine viel höhere mögliche Gerätedichte als vorherige Standards bietet.

Damit solche mobilen digitalen Anwendungen auch überall funktionieren, benötigt es ein flächendeckendes modernes Mobilfunknetz. Zur Schließung von Versorgungslücken und zum Aufbau europäischer 5G-Korridore werden Fördermittel bereitgestellt.

Neben dem Mobilfunk können auch WLAN-Hotspots dafür sorgen, dass digitale Anwendungen mobil genutzt werden können, beispielsweise im Tourismusbereich. Für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots können ebenfalls Fördermittel abgerufen werden. Auf diese Weise können Kommunen ihre Standortattraktivität in öffentlichen Bereichen verbessern.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen aktuelle Fördermöglichkeiten für den Mobilfunkausbau und den Aufbau öffentlicher WLAN-Hotspots.

Connecting Europe Facility, Teilbereich »Digital« (CEF Digital)


Fördermittelquelle

Europäische Union




Was wird gefördert?

Die CEF Digital fördert den Auf- und Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen in Europa. Hauptmaßnahmen sind:

  • Der Ausbau der 5G-Netzabdeckung entlang zentraler europäischer Verkehrskorridore mit besonderem Fokus auf grenzüberschreitenden Abschnitten („5G-Korridore“)
  • Der Aufbau von 5G-Infrastrukturen in Gebieten mit sozioökonomisch besonders bedeutsamen Einrichtungen und zur Ermöglichung besonders innovativer 5G-Anwendungen („5G for smart communities“).
  • Der Ausbau von Backbone-Netzen und der Backbone-Infrastruktur, darunter der Quanten-Kommunikationsinfrastruktur (EuroQCI-Initiative), Backbone-Netze für pan-europäische Cloud-Verbünde („cloud federations“), Backbone-Konnektivität für die Vernetzung der EU im Rahmen von Digital Global Gateways und Terabit-Konnektivität für Supercomputer (HPC).
  • Synergie-Projekte, wie u.a. operative digitale Plattformen, die in Zusammenhang mit Verkehrs- oder Energieinfrastruktur stehen



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Öffentliche und private Organisationen in Regionen, in denen eine marktgetriebene 5G-Einführung nicht abzusehen ist und bislang kein Gigabit-Netzwerk besteht. Dabei ist eine Abstimmung mit dem zuständigen nationalen Ministerium erforderlich (in Deutschland: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kurz: BMDV). Eine Doppelförderung zusammen mit nationalen oder regionalen Programmen ist ausgeschlossen.



Förderhöhe/-quote

Im CEF Digital-Arbeitsprogramm sind unter anderem die folgenden maximalen Förderquoten vorgesehen:

  • „5G for smart communities“: 75 % der Infrastrukturkosten für den 5G-Anschluss (5G-Anwendungen nicht förderfähig).
  • „5G-Korridore“: bis zu 30 % bei rein nationalen Korridoren, bis zu 50 % bei grenzüberschreitenden Korridoren
  • Zuschüsse für Studien: bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.
 


Antragstellung

Aktuelle Förderaufrufe können auf der Webseite der Europäischen Kommission eingesehen werden. Dort erfolgt auch die Antragstellung (in Englisch).

Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, die unter den CEF Digital-Förderaufrufen einen Förderantrag stellen wollen, benötigen die Zustimmung Deutschlands für das Förderprojekt (sog. „Member State Approval“ (MSA) nach Art. 11 Abs. 6 Buchstabe b der CEF2-Verordnung). Hierfür ist eine Projektskizze beim BMDV einzureichen.



Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten

Die bewilligten Projekte in der Connecting Europe Facility sind über die EU Funding and Tenders-Webseite einsehbar. Für eine passgenaue Suche müssen unter „Topic“ die entsprechenden Unterförderaufruf aus dem Teilbereich Digitales (CEF-DIG) ausgewählt werden.



Weitere Informationen/
Kontakt

Aktuelle Informationen sind auf der Infoseite des BMDV oder der Homepage des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain zusammengefasst.

Ausführliche Informationen finden sich im CEF-Digital Arbeitsprogramm und in der CEF-Verordnung.



Mobilfunk-Förderprogramm Hessen (Richtlinie zur »Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen«)


Fördermittelquelle

Land Hessen in Kooperation mit der Hessen Trade & Invest GmbH




Was wird gefördert?

Das Mobilfunkförderprogramm dient der Verbesserung einer flächendeckenden mobilen Netzabdeckung in Hessen.

Gefördert wird die Erschließung der weißen Flecken mit 4G/LTE-Technologie oder mit der Technologie eines Folgestandards (der Ausbau mit 5G ist möglich). Die Versorgung im geförderten Zielgebiet muss Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleisten.

Gefördert werden Aufwendungen der Zuwendungsempfänger für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber für den Betrieb eines Mobilfunknetzes. Die Umsetzung erfolgt nach Wahl des Zuwendungsempfängers in der Bauauftragsvariante oder der Konzessionsvariante. Die Vermietung erfolgt in beiden Varianten diskriminierungsfrei an alle interessierten Netzbetreiber.

Gefördert werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Land Hessen. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine Verbesserung der Breitbandversorgung gewährleisten (kommunale Unternehmen).

Die Förderung gilt für Regionen, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist (weiße Flecken) und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umge-setzt wird. Diese Voraussetzung wird in den Antragsvorbereitungen mit einem Markterkundungsverfahren geprüft.




Förderhöhe/-quote

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Förderhöchstbetrag je Stadt bzw. Gemeinde beträgt insgesamt 500.000 Euro. Er erhöht sich im Fall interkommunaler Zusammenarbeit oder einer kumulierten Antragstellung durch den Landkreis für jede der beteiligten Städte bzw. Gemeinden um 50.000 Euro. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 20.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

In Härtefällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden.

Die Bewilligungsstelle Gebietskörperschaften bietet auf Antrag ein Komplementär-Finanzierungsdarlehen zur Finanzierung des Eigenanteils an. Das Darlehen hat eine Laufzeit von sieben Jahren und wird ratierlich getilgt. Die Darlehenszinsen übernimmt das Land Hessen.

Eine Ergänzung des hessischen Mobilfunk-Förderprogramms durch Förderprogramme des Bundes oder der EU ist grundsätzlich möglich.




Antragstellung

Weist eine Kommune einen weißen Fleck auf (siehe Weiße-Flecken-Karte), richtet die Kommune zunächst eine Interessensbekundung an die Kompetenz-Stelle Mobilfunk. Im nächsten Schritt wird ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Zeigt sich beim Markterkundungsverfahren, dass in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist, wird ein geförderter Ausbau angestrebt und es erfolgen die Standortsuche und Kostenschätzung sowie die Auswahl des Fördermodells (Bauauftragsvariante oder Baukonzessionsvariante). Darauf folgen die Beantragung der Förderung und die anschließende Umsetzung.



Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten

In der News-Übersicht des hessischen Mobilfunkportals finden sich Newsbeiträge zu bewilligten und umgesetzten Projekten.



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen über das Programm finden sich auf dem hessischen Mobilfunkportal. Ausführliche Informationen finden sich zudem in der Förderrichtlinie.



Mobilfunkförderung Bund


Fördermittelquelle

Bundesmittel (BMDV)




Was wird gefördert?

Schließung von Versorgungslücken, in denen keine Versorgung mit einer mobilen Sprach- und mobilen und breitbandigen Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht („weiße Flecken“).

Im Rahmen eines Open-Access-Modells werden der Bau, die Erschließung und die laufenden Ausgaben für die Bereitstellung von Mobilfunk-Standorten gefördert. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit mindestens 4G (Versorgung im geförderten Zielgebiet muss Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleisten).




Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, die Mobilfunkstandorte bauen, betreiben und diese Mobilfunknetzbetreibern zur Nutzung überlassen (Standortbetreiber). Dies schließt Unternehmen ein, die nicht vertikal in die Konzerne von Mobilfunknetzbetreibern integriert sind. Ebenfalls antragsberechtigt sind Mobilfunknetzbetreiber sowie Verbünde aus Standortbetreibern und/oder Mobilfunknetzbetreibern.

Es werden ausschließlich solche Gebiete gefördert, in denen mindestens drei Jahre nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens weder ein privatwirtschaftlicher Ausbau noch eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung bestehender Mobilfunkstandorte zu erwarten ist. Ebenfalls ausgenommen sind Gebiete, in denen Ausbauverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber aus Versorgungsauflagen bzw. vertraglichen Verpflichtungen bestehen oder in denen Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung durchgeführt werden.

Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Standortnutzungsvertrags mit denjenigen Mobilfunknetzbetreibern, die durch einen Vorvertrag ihre Bereitschaft zur Nutzung des geförderten Standorts erklärt haben.



Förderhöhe/-quote

Der Fördersatz beträgt 90 %, in begründeten Fällen bis zu 99 % der Ausgaben.

 


Antragstellung

Voraussetzung für den Beginn eines Förderverfahrens ist, dass ein vorbereitendes Verfahren durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) erfolgreich durchlaufen wurde (inklusive Markterkundungsverfahren) und die Ergebnisse der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Das BMDV oder die beauftragte Stelle veröffentlicht für Projektgebiete, für die sich im vorbereitenden Verfahren zeitnah erschließbare Standorte abgezeichnet haben, unter anderem auf einer zentralen Internetplattform Förderaufrufe, die die inhaltlichen und formalen Anforderungen festlegen.



Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten

Auf der Webseite der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH findet sich eine Liste bereits bewilligter Zuwendungen. 



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen über das Programm finden sich auf der Webseite des BMDV. Ausführliche Informationen finden sich in der Förderrichtlinie.



Digitale Dorflinde – WLAN Förderung für hessische Kommunen


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMinD)




Was wird gefördert?

Die Einrichtung öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots in Kommunen.


Zielgruppe/
Voraussetzungen

Kommunen, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften in Hessen sowie privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.



Förderhöhe/-quote

Maximal 90 % der förderfähigen Projektkosten für die Ersteinrichtung der WLAN-Hotspots (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitband-Zuführung, Bereitstellung, Installation und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben). Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung.

Pro Kommune können bis zu 40 Hotspots mit jeweils bis zu 1.500 Euro gefördert werden (sprich: insgesamt maximal 60.000 Euro).

 


Antragstellung

Die Antragstellung kann jederzeit vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) erfolgen.

Die Antragsformulare finden sich im Kundenbereich des hessischen Portals Hessen-WLAN, für den eine Registrierung notwendig ist.

Das Programm wurde bis Ende 2026 verlängert.



Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten

Auf der Webseite Hessen-WLAN findet sich eine Karte mit allen Hotspots, die im Zuge des Förderprojekts "Digitale Dorflinde" eingerichtet wurden.



Weitere Informationen/
Kontakt

Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.

Einen Überblick über das Programm bietet die entsprechende Informationsseite des Landes Hessen.