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Mobilfunk und WLAN

Digitale Anwendungen sind immer häufiger auch auf eine mobile Anwendung ausgelegt. Insbesondere auf dem neuen Mobilfunkstandard 5G basieren viele neue digitale Anwendungen in den Bereichen Smart City, autonomes Fahren, Smart Mobility, Logistik 4.0, Smart Home, Gesundheit, Smart Energy und Industrie 4.0. Diese sind möglich, da 5G viel höhere Datenübertragungsraten, extrem geringe Reaktionszeiten (Latenz) und eine deutlich höhere mögliche Gerätedichte als vorherige Standards bietet.

Damit diese mobilen digitalen Anwendungen möglichst überall funktionieren, braucht es ein flächendeckendes modernes Mobilfunknetz. Zur Schließung von Versorgungslücken und zum Aufbau europäischer 5G-Korridore werden daher Fördermittel bereitgestellt.

Auch WLAN-Hotspots können dazu beitragen, dass digitale Anwendungen mobil genutzt werden können, beispielsweise im Tourismusbereich. Kommunen können durch den Aufbau von WLAN-Hotsports ihre Standortattraktivität in öffentlichen Bereichen verbessern.

Im Folgenden haben wir Ihnen Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten für den Mobilfunkausbau und den Aufbau öffentlicher WLAN-Hotspots zusammengestellt.


Mobilfunk-Förderprogramm Hessen (Richtlinie zur »Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen«)


Fördermittelquelle

Land Hessen in Kooperation mit der Hessen Trade & Invest GmbH




Was wird gefördert?

Das Mobilfunkförderprogramm dient der Verbesserung einer flächendeckenden mobilen Netzabdeckung in Hessen. Darüber hinaus wird die Ertüchtigung von BOS-Standorten durch Mobilfunkbetreiber für die Nutzung als Mobilfunkstandort gefördert.

Gefördert wird die Erschließung der weißen Flecken mit 4G/LTE-Technologie oder mit der Technologie eines Folgestandards (der Ausbau mit 5G ist möglich). Die Versorgung im geförderten Zielgebiet muss Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleisten.

Gefördert werden Aufwendungen der Zuwendungsempfänger für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber für den Betrieb eines Mobilfunknetzes. Die Umsetzung erfolgt nach Wahl des Zuwendungsempfängers in der Bauauftragsvariante oder der Konzessionsvariante. Die Vermietung erfolgt in beiden Varianten diskriminierungsfrei an alle interessierten Netzbetreiber.

Gefördert werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Land Hessen. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine Verbesserung der Breitbandversorgung gewährleisten (kommunale Unternehmen). Netzbetreiber (im Fördertatbestand Mitnutzung von BOS-Standorten) sind auch antragsberechtigt.

Die Förderung gilt für Regionen, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist (weiße Flecken) und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umgesetzt wird. Diese Voraussetzung wird in den Antragsvorbereitungen mit einem Markterkundungsverfahren geprüft.




Förderhöhe/-quote

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Förderhöchstbetrag je Stadt bzw. Gemeinde beträgt insgesamt 500.000 Euro. Er erhöht sich im Fall einer interkommunalen Zusammenarbeit oder einer kumulierten Antragstellung durch den Landkreis für jede der beteiligten Städte bzw. Gemeinden um 50.000 Euro. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 20.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

In Härtefällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden.

Die Bewilligungsstelle Gebietskörperschaften bietet auf Antrag ein Komplementär-Finanzierungsdarlehen zur Finanzierung des Eigenanteils an. Das Darlehen hat eine Laufzeit von sieben Jahren und wird in Raten getilgt. Die Darlehenszinsen übernimmt das Land Hessen.

Eine Ergänzung des hessischen Mobilfunk-Förderprogramms durch Förderprogramme des Bundes oder der EU ist grundsätzlich möglich.




Antragstellung

Weist eine Kommune einen weißen Fleck auf (siehe Weiße-Flecken-Karte), richtet die Kommune zunächst eine Interessensbekundung an die Kompetenzstelle Mobilfunk. Im nächsten Schritt wird ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Zeigt sich beim Markterkundungsverfahren, dass in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist, wird ein geförderter Ausbau angestrebt und es erfolgen die Standortsuche und Kostenschätzung sowie die Auswahl des Fördermodells (Bauauftragsvariante oder Baukonzessionsvariante). Darauf folgen die Beantragung der Förderung und die anschließende Umsetzung.

Die Beantragung ist über das Kundenportal der WIBank zu stellen.



Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten


In der News-Übersicht des hessischen Mobilfunkportals finden sich Newsbeiträge zu bewilligten und umgesetzten Projekten.



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen über das Programm finden sich auf der Seite der Kompetenzstelle Mobilfunk. Ausführliche Informationen finden sich im Leitfaden zum Mobilförderprogramm für Kommunen in Hessen wie auch in der Förderrichtlinie mit der novellierten Fassung von 2024.