Breitbandausbau
Der Grundstein für die digitale Transformation, die sich auf alle Bereiche unseres täglichen Lebens auswirkt, ist ein modernes und schnelles Gigabitnetz für alle Haushalte und Gewerbestandorte. Bisherige Technologien wie Kupferleitungen stoßen bereits heute an ihre Grenzen und können zukünftigen technischen Entwicklungen bald nicht mehr gerecht werden. Moderne Glasfasernetze (FTTH/B) hingegen bieten wesentlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten im Down- und Upload-Bereich (Symmetrie), eine umfassende Stabilität der Verbindungen und minimale Reaktionszeiten (Latenz).
Der Glasfaserausbau findet in Deutschland zunächst auf marktwirtschaftlicher Ebene statt (siehe hierzu auch Gigabitregion FRM). Damit jedoch auch jene Standorte, die die Telekommunikationsunternehmen als nicht wirtschaftlich einstufen, einen Glasfaser-Anschluss erhalten, gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. So soll zeitnah ein flächendeckendes Gigabitnetz entstehen.
Ebenso gibt es Fördermittel für die Erstellung von Studien sowie für Beratungsleistungen zur strategischen Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Breitbandausbau.
Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMDV)
Was wird gefördert?
Aufbau eines hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unwirtschaftlichen Gebieten;
Gefördert wird der Netzausbau in Gebieten, in denen entweder kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird, oder bei denen nicht zwei Netze mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download vorhanden sind. Nicht förderfähig sind Gebiete, die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mind. auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.
Im Projektgebiet müssen alle förderfähigen Adressen ausgebaut werden (mit Ausnahmebedingungen). Allen Adressen sind zuverlässige Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch zu gewährleisten.
Eine Zuwendung ist möglich für:
- Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastruktur schließen. Eine solche Lücke ist die Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten für den Netzaufbau und -betrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Zweckbindungsfrist).
- Betreibermodell: Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist) für die Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschluss-Einrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
- Externe Beratungs- und Planungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder im Betreibermodell dienen.
Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativen Netztechnologien und alternativen Verlegemethoden sind besonders förderfähig.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Ein Markterkundungsverfahren (MEV) zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist für eine Förderung obligatorisch. Hinweise zu Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau erwartet wird, können der Potenzialanalyse entnommen werden. Der Antragsteller legt den Abfragezeitraum (relevanter Zeithorizont) des
MEVs entsprechend dem erwarteten Realisierungszeitraum eines möglichen Förderprojekts fest (siehe auch Hinweisblatt). Wird der Ausbau des geplanten geförderten Netzes nicht innerhalb des relevanten Zeithorizontes abgeschlossen, so muss erneut ein MEV durchgeführt werden. Dieses kann zur Prüfung und Anpassung der Fördersumme führen. Die Meldung im MEV verpflichtet das TKU zur Erschließung des gemeldeten Gebietes. Das TKU darf aber seine Ausbaumeldung von der Erreichung einer geschäftsüblichen Vorvermarktungsquote abhängig machen. Ein TKU muss die Vorvermarktung spätestens 1 Monat nach Ablauf der Meldefrist des MEV begonnen und 6 Monate nach Ablauf der Meldefrist abgeschlossen haben.
Auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs ist zudem vor dem MEV ein Branchendialog verpflichtend durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.
Die Steuerung der Förderung ist von dem Grundgedanken getragen, zuerst dort zu fördern, wo der Nachholbedarf am Größten ist und daher eine Förderung notwendig ist. Aus diesem Grund werden die Förderanträge von der zuständigen Bewilligungsbehörde nach einem Kriterienkatalog nach den folgenden Kriterien geprüft und bepunktet:
- „Nachholbedarf“: Hoher Anteil von unterversorgten Adressen (mit weniger als 30 Mbit/s)
- „Synergienutzung“: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau
- „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
- „Interkommunale Zusammenarbeit“: Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.
Erhält ein Antrag eine bestimmte, im Aufruf festgelegte, Mindestpunktzahl, erfolgt eine vorrangige Bewilligung im Rahmen der jährlich festgelegten Landesobergrenze in Hessen („fast lane“).
Erhält ein Antrag die Mindestpunktzahl nicht, wird der Antrag im Verhältnis zu den anderen Anträgen im Land Hessen, anhand der Punktzahl gereiht. Die Bewilligung erfolgt nachrangig zu den oben genannten Anträgen im Rahmen der verbleibenden Landesobergrenze in Hessen.
Übrigbleibende Anträge werden im Rahmen der verbliebenen Bundesmittel nach dem letzten Aufruf des Jahres erneut gereiht und nach Maßstab der verfügbaren Mittel bewilligt.
Aufgrund eines gesonderten Förderaufrufs kann die Möglichkeit eröffnet werden, für förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet), einen vereinfachten Antrag im „Lückenschluss-Programm“ innerhalb der Gigabitförderung 2.0 zu stellen (siehe Infoblatt). 2024 kann eine Gemeinde nur entweder einen Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen der Infrastrukturaufrufe für Standard- oder Fast-Lane-Anträge stellen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaften, in der das Projektgebiet liegt. Dazu zählen Gemeinden, rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
Förderhöhe/-quote
Maximale Förderhöhe von 100 Millionen Euro für Ausbauvorhaben (Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell). Fördersummen unter 100.000,- Euro sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50% (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wirtschaftlichkeitslücken- und im Betreibermodell. Bei geringer Wirtschaftskraft kann der Fördersatz auch bis zu 70% betragen. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. Dieser Eigenmittelanteil kann vom Land übernommen werden.
Externe Beratungs- und Planungsleistungen werden bis maximal 50.000,- Euro pro Gemeinde bzw. maximal 200.000,- Euro pro Landkreise, kreisfreie Stadt ab 100.000 Einwohnern oder gemeindeübergreifendem Projekt.
Im Lückenschluss-Programm beträgt die Bagatellgrenze 10.000,- Euro.
Eine Ergänzung durch Förderprogramme des Landes oder der EU ist grundsätzlich möglich. Eine Ko-Finanzierung durch Dritte, insbesondere durch Private, ist zulässig.
Antragstellung
Anträge können über die Online-Plattform der Projektträger gestellt werden.
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
Auf der Webseite des BMDVs kann eine Liste der Zuschlagsgewinner heruntergeladen werden. Im Breitbandatlas des Bundes werden zudem bisherige Fördervorhaben angezeigt.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie zusammengefasst (Stand 30.04.2024).
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Projektträgers sowie auf der Webseite des BMDVs.
Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau Hessen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
Breitband-Projekte in Kommunen und Landkreisen in sogenannten „weißen und grauen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 100 Mbit/s im Download). Ziel ist insbesondere die Migration von FTTC-Infrastruktur auf FTTB oder FTTH. Eine Zuwendung ist möglich für:
- Betreibermodelle
- Wirtschaftlichkeitslückenmodelle
Es können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Bundesrichtlinie zum Breitband-Ausbau in der jeweils geltenden Fassung (aktuell: Gigabit-Richtlinie 2.0) gefördert werden.
Es werden zudem Maßnahmen zur Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten und zur Versorgung von Neubaugebieten sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei Nicht-Breitbauvorhaben gefördert.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften. Ebenso privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch. Die Förderung muss zu einer „wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung“ führen (Steigerung der Download- und Upload-Geschwindigkeit um 100% oder mehr).
Bei Mitverlegungen ist die Bedarfsgerechtigkeit darzulegen. Bei Neubaugebieten ist stets von einer Bedarfsgerechtigkeit auszugehen.
Förderhöhe/-quote
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 % der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.
Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 % des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen.
Bei der Mitverlegung von Leerrohren gilt die Bagatellgrenze von 25.000 Euro im Einzelfall für zuwendungsfähige Ausgaben. Die Förderung für Mitverlegungen kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank).
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
In der News-Übersicht des hessischen Breitbandbüros finden sich Newsbeiträge zu bewilligten und umgesetzten Projekten.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Herr Stefan Nett als Ansprechpartner zur Verfügung (0611 774-4044, stefan.nett@wibank.de).
Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen
Fördermittelquelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Was wird gefördert?
Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabit-Ausbau in Hessen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 % in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und welche die Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gemäß Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland befördern.
Das Darlehen kann nur beansprucht werden, wenn für die geplante Investition eine anteilige Zuschussförderung nach Teil II, Ziffer 6.1.1 (Förderung von Betreibermodellen) oder 6.1.3 (Förderung der Verlegung von Leerrohren) der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen gewährt wird.
Förderhöhe/-quote
Die Darlehenssumme beträgt im Einzelfall mindestens drei Millionen Euro.
Das Land Hessen verbürgt sich für das Darlehen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2025 bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen finden sich in einem aktuellen Merkblatt (22.12.2021) sowie auf der Webseite der WIBank.
Förderung regionalen Breitband-Beratungsstellen
Fördermittelquelle
Land Hessen
Was wird gefördert?
Gefördert werden regionale Breitband-Beratungsstellen, die Informations- und Beratungsleistungen für Breitband-Ausbauvorhaben in Hessen erbringen.
Diese Beratungsstellen sollen hessische Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Vorbereitung und Umsetzung von Breitbandvorhaben sowie bei der Nutzung des Informations- und Planungssystems GigaMaP-Hessen unterstützen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern.
Förderhöhe/-quote
Zuwendungsfähig sind Personal- einschließlich Arbeitsplatzkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 des TvÖD des Landes Hessen; ihre Höhe bestimmt sich nach der Personalkostentabelle für die Kostenberechnungen in der Verwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Reisekosten sind nach den Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes zuwendungsfähig.
Antragstellung
Antragsstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beziehungsweise über deren Kundenportal.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung)
Fördermittelquelle
EU-Mittel (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), verwaltet durch Bund und Land im Rahmen des GAP-Strategieplans (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union)
Was wird gefördert?
Ausbau des Breitband- und Mobilfunknetzes, einschließlich vorbereitender und begleitender Maßnahmen zur Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Breitbandinfrastruktur. Es werden Vorhaben im Betreibermodell oder im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördert.
Gefördert werden:
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verfügbarkeit geeigneter Frequenzen, ein leistungsfähiges Netz entsteht (etwa bei Glasfaseranbindung eines Mobilfunksendemastes), sofern dies durch einen Geschäftsplan objektiv nachvollzogen und in ein Gesamtprojekt eingebunden werden kann und/oder
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)
Die Netze müssen nutzer- und anbieterneutral sein. Ein Überbau von Glasfasernetzen ist nicht zuwendungsfähig.
Mit dem Antrag auf Förderung sind die folgenden Nachweise einzureichen:
- Nachweise auf unzureichende Breitbandversorgung entsprechend der Vorgabe der jeweiligen beihilferechtlichen Grundlage nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelung
- Nachweis zur Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und Nachweis, dass in den nächsten drei Jahren keine Versorgung zu erwarten ist
- Nachweis über ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
- Nachweis, dass eine Steigerung der Down- und Uploadgeschwindigkeiten um 100% erreicht wird
- Nachweis, dass alle Voraussetzung der Rahmenregelung des Bundes zur Unterstützung des Gigabitausbaus erfüllt werden
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Fördergebiete sind Orte und Ortsteile in der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“. Zu diesem Fördergebiet gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain:
- Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),
- Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Münster, Pfungstadt und Weiterstadt),
- Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda),
- Gießen (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Gießen, Heuchelheim und Linden),
- Hochtaunus (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Oberursel (Taunus) und Steinbach (Taunus),
- Limburg-Weilburg (mit Ausnahme der Stadt Limburg a. d. Lahn),
- Main-Kinzig (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Hanau, Langenselbold, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),
- Odenwald,
- Rheingau-Taunus,
- Vogelsberg,
- Wetterau (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg (Hessen), Karben, Rosbach v. d. Höhe und Wöllstadt)
Förderhöhe/-quote
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung
Die Antragsstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
In einer Karte des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden sich alle in der letzten Förderperiode über den ELER finanzierten Projekte.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Weitere Informationen zur ELER-Umsetzung und zum GAP-Strategieplan finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
- Förderung der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastruktur;
- Förderung der Verlegung von Leerrohren;
- Förderung von Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von gefördertem Breitband-Ausbau dienen (beispielsweise Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen)
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Fördergebiete sind Orte und Ortsteile in der Gebietskulisse ländlicher Regionalentwicklung 2023-2027, die mit einer geringeren Downstream-Übertragungsrate versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist. Zu diesem Fördergebiet gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain:
- Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),
- Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Münster, Pfungstadt und Weiterstadt),
- Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda),
- Gießen (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Gießen, Heuchelheim und Linden),
- Hochtaunus (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Oberursel (Taunus) und Steinbach (Taunus),
- Limburg-Weilburg (mit Ausnahme der Stadt Limburg a. d. Lahn),
- Main-Kinzig (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Hanau, Langenselbold, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck),
- Odenwald,
- Rheingau-Taunus,
- Vogelsberg
- Wetterau (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg (Hessen), Karben, Rosbach v. d. Höhe und Wöllstadt)
Eine Förderung ist nach dem aktuell geltenden GAK-Rahmenplan (hier: 2022-2025) in Gebieten möglich, in denen kein Breitbandnetz vorhanden ist und in denen auch nicht glaubhaft geplant ist, innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung der geplanten Beihilfemaßnahme oder innerhalb des - mindestens zwei Jahre langen - Zeitraums, in dem der geförderte Netzausbau erfolgen soll, ein solches Netz auszubauen, das zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens:
a) 100 Mbit/s bieten kann, um Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte anzuschließen. Das geförderte Netz muss mindestens die Up- und Downloadgeschwindigkeiten verdoppeln und zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 300 Mbit/s und eine Upload-Geschwindigkeit von 100 Mbit/s bieten können.
b) 100 Mbit/s, aber unter 300 Mbit/s bieten kann, um ausschließlich sozioökonomische Schwerpunkte anzuschließen. Das geförderte Netz muss mindestens die Up- und Downloadgeschwindigkeiten verdoppeln und zuverlässig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s bieten können.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch, um aufzuzeigen, dass es in den nächsten drei Jahren keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen geben wird.
Förderhöhe/-quote
Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung
Die Antragsstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen sowie im GAK-Rahmenplan 2021-2024 zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
NGA-Versorgung in Gewerbegebieten (GRW-Förderung)
Fördermittelquelle
Bund-Länder-Programm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - GRW“
Was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Breitbandanbindungen von mehreren Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten in strukturschwächeren, unzureichend angebundenen Regionen.
Förderfähig sind:
- die Nutzung bzw. Verlegung (auch die Mitverlegung bei anderweitig geplanten Erdarbeiten) von passiven Infrastrukturen zur Errichtung einer NGA-fähigen Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard,
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Vorhaben, durch die möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verfügbarkeit geeigneter Frequenzen nur ein weniger leistungsfähiges Netz entsteht (etwa bei Glasfaseranbindung eines Mobilfunksendemastes), sofern dies durch einen Geschäftsplan objektiv nachvollzogen und in ein Gesamtprojekt eingebunden werden kann,
- die Schließung einer konkret nachzuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke als ausschließliche oder ergänzende Vorhaben beim Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes.
In Hinblick auf eine möglichst kostengünstige Anbindung, soll auch der Bedarf umliegender, nicht förderfähiger Betriebe und Haushalte berücksichtigt werden.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW“). In der Metropolregion FRM betrifft dies die folgenden Landkreise:
- Vogelsbergkreis
- Odenwaldkreis
Projektträger können sein:
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise.
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können ebenfalls mit kommunalen Trägern gleichbehandelt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist
- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Mit dem Antrag ist ein Nachweis über die fehlende oder unzureichende NGA-Infrastruktur (weiße NGA-Flecken) vorzulegen sowie ein Nachweis darüber, dass unter Marktbedingungen in den nächsten drei Jahren kein Ausbau zu erwarten ist. Zudem ist der Bedarf an NGA-Anschlüssen dazulegen.
Förderhöhe/-quote
Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Regierungspräsidien an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Der Koordinierungsrahmen inklusive Vordrucke für Förderanträge ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen sowie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW zusammengefasst.
Breitbandförderung - Studien und Konzepte zu regionalen NGA-/Breitband-Infrastrukturen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMWEVW)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitband-Ausbaumaßnahmen dienen.
- Strategien, Studien und Konzepte, die dem Ausbau zukünftiger digitaler Infrastruktur dienen, sowie Glasfasernetz-Planungen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Für den Fördergegenstand a) sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften antragsberechtigt. Zudem sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften antragsberechtigt, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100%) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Für den Fördergegenstand b) sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften antragsberechtigt.
Förderhöhe/-quote
Bis zu 50 % der Planungs- und Konzeptkosten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) beziehungsweise über deren Kundenportal.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitbandinfrastrukturfonds der EU - Connecting Europe Broadband Fund
Fördermittelquelle
Europäische Union
Was wird gefördert?
Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband-Ausbau in grauen und weißen Flecken, in denen bislang keinerlei hochleistungsfähige Internetverbindung besteht.
Achtung: Beim EU-Breitband-Fonds handelt es sich nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen angedockte Investitionsplattform, die zinsgünstige Kredite vergibt.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Public-Private-Partnerships im Breitband-Ausbau, die in sogenannte „Greenfield“-Projekte im unterversorgten Raum investieren möchten.
Förderhöhe/-quote
Zinsgünstige Darlehen bis maximal 30 Mio. Euro pro Vorhaben.
Antragstellung
Vertiefende Informationen zur Antragstellung und Verwaltung des CEBF sind einer neuen Informationsplattform zu entnehmen: https://www.cebfund.eu/
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
Eine Liste der bewilligten EU Broadband Fund Investitionen findet sich online.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen finden sich auf der englischsprachigen Internetseite der EU-Kommission.