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eVerwaltung

  

Mit der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche ist klar: auch die Verwaltung der Zukunft wird digitaler und verabschiedet sich zunehmend von Papierbergen und Behördengängen. Um den Umstieg Ihrer Verwaltung zu erleichtern, gibt es sowohl finanzielle als auch beratende Unterstützungsmöglichkeiten, die wir im Folgenden aufzeigen möchten.


Starke Heimat Hessen


Fördermittelquelle

Landesmittel (Staatskanzlei/HMinD)




Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Digitalisierung der hessischen Kommunen

Phase 1 (2020): Verwaltungsdigitalisierung - Finanzkraftabhängige Zuweisungen für u.a. für Strategieentwicklung und Digitalisierung interner Prozesse (Phase beendet).

Phase 2 (2021-2024): Förderung kommunaler Vorhaben - Vorzugsweise sollen Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy) gefördert werden.

Zusätzlich (2020-2024): Digitalisierungsplattform Civento – flächendeckende und kostenfreie Zurverfügungstellung der Digitalisierungsplattform vom Land Hessen an die Kommunen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Phase 1: Kommunen

Phase 2: Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. Auch Maßnahmen einzelner Kommunen können gefördert werden.




Förderhöhe/-quote

Phase 1: Abhängig von Finanzkraft, Sockelzuschuss von 7.500 Euro bei 25 % Eigenanteil = Mindestvolumen von 10.000 Euro pro Jahr.

Phase 2: 100.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro Zuschuss pro Cluster (Laufzeit maximal 2 Jahre), Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten.

 


Antragstellung

Mittelzuweisung in Phase 1 im Jahr 2020.

Phase 2 seit März 2021. Jährlich werden mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt. Das Antragsverfahren läuft zweistufig: Einreichung einer Projektskizze. Nach Prüfung: Aufforderung zur Einreichung eines Projektantrags (Projektbeschreibung und Formantrag). Der Projektantrag wird geprüft. Im positiven Fall kann im Anschluss der Formantrag gestellt werden.

Die aktuellen Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Anträgen finden sich auf der Seite von Smarte Region Hessen.



Datenbank bereits erfolgreicher Projekte

Auf der Webseite der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen finden sich Informationen zu bereits bewilligten Projekten.



Weitere Informationen/
Kontakt

Informationen zum Förderprojekt finden sich auf der Webseite der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen.

Weitere Informationen finden sich in der Förderrichtlinie des Programms.

Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 - 32 114411



„Digitales Europa“ (DIGITAL)


Fördermittelquelle

Europäische Union




Was wird gefördert?

Mit DIGITAL wurde für die Jahre 2021 bis 2027 auf europäischer Ebene ein ca. 7,5 Mrd. Euro umfassender, neuer Fördertopf geschaffen, der vor allem die Einführung digitaler Anwendungen und Stärkung digitaler Fähigkeiten fördert. Das Programm besteht aus folgenden Teilbereichen:
  • Hochleistungsrechnen
  • Künstliche Intelligenz
  • Cybersicherheit
  • Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Digitale Anwendungen in Gesellschaft und Wirtschaft
Im Zentrum des letzten Förderbereichs steht der Aufbau und die europäische Vernetzung sogenannter „Digitaler Innovationshubs“ (DIHs), die in allen europäischen Regionen zentrales Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für die Digitalisierung von KMU und Verwaltungen sein sollen.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Eine Teilnahme an den Aufrufen für die Europäischen "Digital Innovation Hubs" steht außerdem nur bereits national vorausgewählten Einrichtungen/Konsortien offen. Hierunter findet sich auch eine Bewerbereinrichtung aus der Metropolregion FrankfurtRheinMain.




Förderhöhe/-quote

Wo die Förderung in Form von Zuschüssen stattfinden wird, können diese bis zu 100 Prozent der Projektkosten umfassen.

 


Antragstellung

Digital Europe wird direkt von der EU-Kommission verwaltet. Die Antragsstellung erfolgt in englischer Sprache auf der EU Funding and Tenders-Plattform.
Die in den Arbeitsprogrammen vorgesehenen konkreten Förderaufrufe sind dort mit den verschiedenen, über das Jahr verteilten Antragsfristen einsehbar.



Datenbank bereits erfolgreicher Projekte

Die bewilligten Projekte in „Digitales Europa“ sind über die EU Funding and Tenders-Webseite einsehbar. Für eine passgenaue Suche müssen unter „Topic“ die entsprechenden Unterförderaufrufe ausgewählt werden. Für den europäischen digitalen Innovationshub in Südhessen EDITH besteht ebenfalls eine Webseite. 



Weitere Informationen/
Kontakt

Vertiefende Informationen finden sich auf der englischsprachigen Informationsseite der EU-Kommission sowie auf der Homepage des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain.


Digitalisierungsberatung


Fördermittelquelle

Land Hessen




Was wird gefördert?

Grundsätzliches Ziel der Digitalisierungsberatung ist eine umfassende Beratung zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Verwaltungsdigitalisierung sowie die Einleitung bzw. Beschleunigung der Umsetzung des OZG und der digitalen Transformation.

Die Digitalisierungsberatung besteht aus vier Beratungsmodulen. Jedes Modul ist in sich abgeschlossen und eingebettet in die weiteren Angebote des Landes Hessen sowie der ekom21 zur Verwaltungsdigitalisierung und OZG-Umsetzung.

Das Land Hessen finanziert pro Kommune jeweils zwei Module. Die Förderung ist so bemessen, dass jede hessische Kommune eine Beratung aus dem Bereich OZG (Module 1 & 2) sowie eine Beratung aus dem Bereich Verwaltungsdigitalisierung (Module 3 & 4) kostenfrei in Anspruch nehmen kann. Über das Programm „starke Heimat Hessen“ können auch zwei Module aus dem Bereich OZG in Anspruch genommen werden.

Die Module lauten:

Modul 1: Einführung/Überblick zum Onlinezugangsgesetz
Modul 2: Umsetzungsberatung für die Digitalisierung der Verwaltung
Modul 3: Weiterführende Beratung zur Verwaltungsdigitalisierung, inkl. E-Akte
Modul 4: Digitalisierung der Kommune



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Kommunen



Förderhöhe/-quote

Zwei Beratungsmodule sind kostenfrei. 


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Webseite der ekom21.



Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ekom21.

Kontakt Team Digitalisierungsberatung:
E-Mail: digitalisierungsberatung@ekom21.de
Telefon: 0641 9830 3616