Bildung und Kultur
Nicht nur unsere Arbeit und unser Alltag, sondern auch die Bereiche Bildung und Kultur werden zunehmend digitaler. Spätestens in der Corona-Pandemie nutzten immer mehr Bildungs- und Kulturangebote den digitalen Raum. Viele von ihnen haben sich inzwischen dort etabliert. Von e-Learning bis zu digitalen Museumsbesuchen entstanden in kurzer Zeit zahlreiche digitale Angebote. Der Kultur- und Bildungsbereich hat insbesondere in dieser Zeit einen enormen Digitalisierungsschub erlebt.
Damit die Digitalisierung von Bildungs- und Kulturangeboten sowie die Digitalisierung in vielen weiteren Bereichen nicht dazu führt, Menschen abzuhängen, sondern diesen Chancen und Möglichkeiten zu eröffnen, müssen mithilfe entsprechender Bildungsangebote digitale Kompetenzen ausgebaut und gestärkt werden.
Zur Förderung von digitalen Bildungs- und Kulturangeboten sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, über die wir Sie auf dieser Webseite informieren möchten.
DigitalPakt Schule Annex 2 Supportprogramm
Fördermittelquelle
Bundesmittel und Landesmittel (HMdF/HKM/HMS)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen, die dem Aufbau professioneller Administrations- und Support-Strukturen dienen. Hierzu zählen:
- befristete Ausgaben für eigene Personalkosten als Personalmittel (förderfähig sind die gesamten im Lohnkontoauszug aufgeführten Personalkosten, d.h. inkl. Personalnebenkosten)
- befristete Ausgaben für Personalkosten als Sachmittel (Rechnungsbetrag für Dienstleistung; Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden nicht gesondert anerkannt)
- pauschalierte Zuschüsse für Ausgaben für Qualifizierung und Weiterbildung von angestellten IT-Administratoren (nicht Lehrkräften) bis zu 10.000 Euro einmalig pro Fachkraft.
Unter „befristete Ausgaben für Personalkosten“ sind solche Kosten zu verstehen, die während der Laufzeit des Zusatzprogramms anfallen. Die entsprechenden Ausgaben müssen im Förderzeitraum und bezogen auf diesen getätigt worden sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das betreffende Personal nur befristet angestellt werden darf.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Es können nur Maßnahmen über das Support-Programm beantragt werden, die einen unmittelbaren Bezug zu einer bestehenden Investitionsmaßnahme im originären DigitalPakt Schule, dem 1. Annex („Sofortausstattungsprogramm“ zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten) und/oder dem 3. Annex („Leihgeräte für Lehrkräfte“) haben. Dies ist der Fall, wenn die verbundene Maßnahme bewilligt wurde, d.h. im originären DigitalPakt Schule auf die Förderliste aufgenommen wurde.
Förderhöhe/-quote
Keine Förderquote.
Antragstellung
Die Antragstellung ist jeweils bis zum 15. September eines Jahres möglich über das Kundenportal der WIBank.
Jeder Schulträger kann pro Jahr einen Antrag stellen (maximal drei Anträge je Schulträger in diesem Programm). Maßnahmen können auch rückwirkend, bspw. im Jahr 2023, für den gesamten Förderzeitraum (4. Juni 2020 bis 31. Dezember 2023) beantragt werden. Anträge sollen die Summe von 5.000 Euro nicht unterschreiten; andernfalls soll ein Gesamtantrag gestellt werden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Webseite der WiBank zu finden. Unter „Downloads“ finden sich alle relevanten Unterlagen, unter anderem auch ein FAQ sowie die Förderrichtlinie.
In einem Video-Tutorial werden das Support-Programm Annex 2 und die Antragstellung ausführlich dargestellt.
Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung)
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMBF)
Was wird gefördert?
In verschiedenen Förderlinien sind sowohl die Ausstattung (digitale Technologien für die Werkstätten und Lehrräume) als auch konzeptionelle Projekte (Einbindung digitaler Technologien in die Ausbildung oder Entwicklung neuer Ausbildungskonzepte) förderfähig.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Ausschließlich Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA).
Förderhöhe/-quote
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung setzt grundsätzlich Gesamtausgaben von mindestens 30.000 Euro voraus.
Antragstellung
Anträge sind an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) über das elektronische Antragssystem easy-Online zu richten.
Die Anträge in Förderlinie 1 können bis einschließlich zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Diese umfasst die die digitale Ausstattung gemäß Ausstattungsliste.
Anträge in den Förderlinien 2a und 2b können nicht mehr gestellt werden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen bietet neben der Förderrichtlinie die Informationsseite des BiBB sowie ein Dokument zu FAQ. Dort findet sich auch eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartner im BiBB (Zentrales Infotelefon 0228 / 107-2008).
Ehrenamt Digitalisiert
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMinD)
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen überwiegend (mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende Maßnahmen umfassen,
- die zur Optimierung interner Prozesse,
- der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern
- oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts in Hessen. Der Sitz des Antragstellers muss in Hessen sein oder das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.
Förderhöhe/-quote
Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung
Anträge für eine Förderung können bis zum 10. März 2023 eingereicht werden. Sobald es eine neue Bewerbungsrunde gibt, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Weitere Informationen/
Kontakt
Vertiefende Informationen bietet, eine Informationsseite des HMinD, auf der auch die entsprechende Förderrichtlinie zu finden ist.
»Digital ganz nah«
Fördermittelquelle
Mittel des deutsch-französischen Jugendwerks
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen sich an Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Arbeitssuchende, junge Berufstätige, Akteure der Jugendarbeit und an Multiplikatoren richten. Der Anteil der Teilnehmenden pro Land muss bei deutsch-französischen oder trilateralen Projekten möglichst ausgewogen sein.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Anträge können von Einzelpersonen oder Vereinen, Schulen und Hochschulen, Städten und Gemeinden, Unternehmen gestellt werden.
Diese müssen in der Lage sein, unter Beachtung der in beiden Ländern gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die rechtliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen. Die Zentralstellen müssen besondere Erfahrung auf dem Gebiet der Jugendarbeit haben und gewährleisten, dass die Mittel den Zielen und Richtlinien des DFJW entsprechend verwendet werden.
Förderhöhe/-quote
Eine Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro. Damit dürfen Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für die Vorbereitung und Umsetzung des Programms sowie pädagogische Kosten finanziert werden. Investitionskosten werden nicht bezuschusst.
Antragstellung
Anträge können bis zum 30.11.2023 mit einem Antragsformular beim deutsch-französischen Jugendwerk gestellt werden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen finden sich direkt im Projektaufruf sowie auf der Webseite des DFJW.