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Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Veröffentlichung von Änderungsentwürfen zum gültigen Regionalen Flächennutzungsplan 2010 im Staatsanzeiger Nr. 42/25 vom 13.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit von Änderungsverfahren von Flächennutzungsplänen neuer Verbandskommunen (Gemeinde Glauburg und Gemeinde Ranstadt) im Staatsanzeiger Nr. 42/25 vom 13.10.2025


In der Zeit vom 29. September bis zum 15. Dezember 2025 findet die Frühzeitige Beteiligung zum neuen RegFNP statt. Alle Planunterlagen und auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen. Ergänzende Informationen rund um den neuen RegFNP erhalten Sie bei uns auf der Seite Beteiligung zum neuen RegFNP.

Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 21. Oktober 2025 bis 21. November 2025

Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden:
Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.


1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg, Ortsteil Stockheim, Gebiete: 1 „Hinter dem Falder“, 2 „Am Stadtweg“ und 3 „An der Glauberger Straße“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Glauburg beabsichtigt ein Wohngebiet in Bahnhofsnähe am Nordrand des Ortsteils Stockheim zu entwickeln, um Wohnraum zur Stärkung und Stabilisierung des peripheren Raums zu schaffen. Im ersten Bauabschnitt werden im Flächennutzungsplan (FNP) bestehende geplante Bauflächen realisiert. Der hier gegenständliche zweite Bauabschnitt, unmittelbar im Norden anschließend, bedarf der Durchführung einer FNP-Änderung. Ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2010 wurde bereits erfolgreich von der Gemeinde durchgeführt. Als Nebenbestimmung wurde beschlossen, dass zwei andere geplante Wohnbauflächen im Gemeindegebiet im FNP wieder als landwirtschaftliche Flächen darzustellen sind.
Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
Änderungsgebiet 1: „Flächen für die Landwirtschaft“ (ca. 6 ha) in „Wohnbaufläche (Planung)“, „Gemische Baufläche (Planung)“, „Grünflächen – Grünanlagen“ und „Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge“.
Änderungsgebiet 2: „Wohnbaufläche (Planung)“ (ca. 1,5 ha) in „Flächen für die Landwirtschaft“.
Änderungsgebiet 3: „Wohnbaufläche (Planung)“ (ca. 2,8 ha) in „Flächen für die Landwirtschaft“.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet 1 „Hinter dem Falder“ mit einer Fläche von ca. 6 ha befindet sich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Stockheim zwischen dem Bahnhof Stockheim im Westen und der L 3191 im Osten. Nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an.
Das Änderungsgebiet 2 „Am Stadtweg“ mit einer Fläche von ca. 1,5 ha liegt 200 m östlich vom Baugebiet „Hinter dem Falder“ am nordöstlichen Ortrand von Stockheim und grenzt an die vorhandene Wohnbebauung im Finkenweg und der Ringstraße sowie an landwirtschaftliche Flächen an.
Das Änderungsgebiet 3 „An der Glauberger Straße“ mit einer Größe von ca. 2,8 ha schließlich liegt am südwestlichen Ortsrand von Stockheim zwischen der L3191 und dem Waldrand. Im Osten grenzt die Wohnbebauung „Unter der Struth“ an. Im Süden befindet sich eine Waldfläche.


Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt, Ortsteil Ober-Mockstadt, Gebiet: „PV-Anlage Ober-Mockstadt an der B 275“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain

Anlass und Ziel der Änderung
Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Ranstadt möchte die Gemeinde im Ortsteil Ober-Mockstadt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen Investor ermöglichen. Ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2010 wurde bereits erfolgreich von der Gemeinde durchgeführt.
Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern: "Flächen für die Landwirtschaft" (ca. 7,9 ha) in "Sonderbaufläche Photovoltaik, geplant" (ca. 7,9 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 7,9 ha. Das Plangebiet besteht bis auf den mittigen Weg aus Ackerflächen. Es wird im Norden von der Bundesstraße 275 begrenzt. Im Westen und Osten befinden sich bis zu den Ortslagen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Bereich im Süden zum Wald hin wird ebenfalls landwirtschaftlich, aber extensiver genutzt und ist teilweise mit Gehölzen und Streuobst überstellt.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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2. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Eppstein

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Eppstein, Stadtteil Niederjosbach
Gebiet: "Campingplatz Niederjosbach"

Anlass und Ziel der Änderung
Zur planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Campingplatzes In Eppstein – Niederjosbach und um Umbauten und Ergänzungen auf der bereits bestehenden Campingplatzfläche zu ermöglichen, ist es erforderlich, umliegende Flächen der bereits dargestellten „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil – Campingplatz“ mit in diese Darstellung einzubeziehen.
Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; B-Plan N 101 „Campingplatz Niederjosbach“), welcher für den Bereich der gesamten Campingplatzfläche aufgestellt wird. Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan zu ändern und an die entstandene Realnutzung anzupassen.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich beinhaltet zwei Flächen (insgesamt ca. 1,9 ha) und liegt süd-östlich der Ortslage Eppstein-Niederjosbach an der L3026.
Die Abgrenzung ergibt sich im Wesentlichen aus den Bereichen, die im Bebauungsplan N 101 „Campingplatz Niederjosbach“ der Stadt Eppstein als „Sondergebiet, das der Erholung dient - Campingplatz“ festgesetzt sind und die über die im RPS/RegFNP 2010 dargestellte „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Campingplatz“ hinausgehen.
Fläche 1 rundet die bestehende Sonderbaufläche im Westen und Süden ab. Im Süden wird diese durch die Bezirksstraße L 3026 begrenzt und beinhaltet die Parkplatzfläche und den Bereich der Verwaltungs- und Wohngebäude.
Die Fläche 2 liegt im östlichen Teil des Campingplatzes und wird im Osten von Waldfläche begrenzt.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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4. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Gemeinde Wölfersheim

4. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Wölfersheim, Ortsteil Wohnbach 
Gebiet: "Solarpark Wohnbach"

Anlass und Ziel der Änderung
Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Wölfersheim möchte die Gemeinde im Ortsteil Wohnbach die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen Investor ermöglichen. Die Anlage soll neben den Photovoltaikmodulen auch einen Batteriespeicher umfassen. Die Anlage befindet sich zum Teil in einem nach § 35 BauGB zur Errichtung von Photovoltaikanlagen privilegierten Bereich entlang der Bundesautobahn 45 (A 45). Der andere Teil der Fläche liegt außerhalb dieses Bereichs, weswegen hierfür ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden muss. Ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2010 wurde bereits erfolgreich von der Gemeinde durchgeführt.
Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern: "Wald, Zuwachs" (ca. 20,3 ha) überlagert mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" in "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant" (ca. 20,3 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 20,3 ha. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Mittig verläuft in Nord-Süd-Richtung ein landwirtschaftlicher Weg. Nördlich des Änderungsbereiches verläuft die A 45. Das Plangebiet ist hierbei von der Autobahn durch eine Böschung getrennt. Westlich und östlich ist das Plangebiet von Waldflächen eingeschlossen. Südlich des Geltungsbereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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6. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Niddatal

6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt
Gebiet: "Hilfeleistungszentrum mit Bauhof"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Niddatal plant die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrstützpunkts für die Stadtteile Assenheim und Ilbenstadt, inklusive Rettungswache und städtischem Bauhof. Die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser erfüllen nicht mehr die Anforderungen und müssen ersetzt werden. Der neue Standort ist nahe beider Stadtteile vorgesehen und wurde vor allem unter der Voraussetzung der Einhaltung der festgelegten Hilfsfrist (bis max. 10 Minuten)  geprüft. Ziel ist die zuverlässige Versorgung sowie die Sicherstellung aller Einsätze nach geltenden Standards.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet liegt nordöstlich des Stadtteils Ilbenstadt und umfasst ein Größe von ca. 1,3 ha. Es soll an die bestehende Kreuzung der Landesstraßen L 3187 und L 3351 angebunden werden. Die Änderungsfläche grenzt im Norden an die Landstraße 3187. Die östlich und westlich gelegenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Gebiet an Ackerflächen und den Umflutungsgraben der Nidda an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Beteiligung der Öffentlichkeit

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Veröffentlichungszeitraum vom 21.10.2025 bis 21.11.2015


Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.



2. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Mörfelden-Walldorf

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Mörfelden
Gebiet: "Neue Feuerwehr"

Anlass und Ziel der Änderung
Im Osten des Stadtteiles Mörfelden ist der notwendige Neubau des Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Dafür ist es erforderlich im RPS/RegFNP 2010 die „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1,1 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich ist Teil einer landwirtschaftlichen Fläche, die sich im Norden und Osten fortsetzt. Im Süden grenzt er an den Alten Weg und im Westen bildet die B 44 die Grenze.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

5. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Butzbach

5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel
Gebiet: "Schorbachstraße Süd"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Butzbach soll weiterhin als Gewerbe- und Arbeitsplatzstandort gesichert und stetig weiterentwickelt werden. Mit den letzten drei abgeschlossenen RegFNP-Änderungen (2., 3. und 4., u. a. Magna Park) für die Stadt Butzbach wurden Neuordnungen der Gewerbegebiete bereits vorgenommen. Es gibt aktuell eine große Nachfrage von Gewerbebetrieben. Aufgrund der derzeit fehlenden Grundstücksverfügbarkeit besteht die städtebauliche Notwendigkeit der Neuausweisung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes. Das Plangebiet bietet aufgrund der guten Verkehrsanbindung und einer immissionsverträglichen Lage grundsätzlich sehr gute Standortvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung. Durch die Anwendung der „Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des RegFNP im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ wurde dieses Gebiet im Rahmen der 4. RegFNP-Änderung für die Stadt Butzbach zurückgenommen. Nun soll mit dieser Änderung wieder ein Großteil der zurückgenommenen Fläche als „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 10,1 ha) dargestellt werden.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich (ca. 10,1 ha) befindet sich am östlichen Ortsrand der Kernstadt Butzbach zwischen dem südlichen Teil des Industrie- und Gewerbegebietes Ost und der BAB 5 auf Nieder-Weiseler Gemarkung.
Im Westen wird der Änderungsbereich durch die gewerbliche Potenzialfläche östlich des Aldi-Zentrallagers und im Norden von der Gemarkungsgrenze Griedel / Nieder-Weisel begrenzt. Im Osten reicht der Änderungsbereich bis knapp zur BAB 5, und im Süden verläuft die Grenze quer durch eine Ackerfläche auf Höhe des südlichen Abschlusses des Gewerbe-/Industriegebietes Ost.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

8. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Bad Vilbel

8. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil
Gebiet: "Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Bad Vilbel möchte ihr Gewerbegebiet am nordöstlichen Ortsrand von Dortelweil erweitern, um dem Bedarf der Bad Vilbeler Gewerbetreibenden nach Erweiterungsflächen gerecht zu werden. Im Stadtgebiet sind nur noch wenige Entwicklungsflächen für die Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben vorhanden.
Der Städtische Bau- und Betriebshof sowie die städtische Gärtnerei befindet sich dort bereits westlich angrenzend. Die Umsiedlung der Theaterwerkstätten ist nordwestlich des Änderungsbereiches vorgesehen.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Dortelweil. Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an sowie die geplante Fläche für die Ansiedlung der Theaterwerkstätten. Im Osten wird der Bereich ebenfalls durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Im Süden grenzen gewerbliche Betriebe an und im Westen die Gewerbe- und Lagerflächen der Stadtwerke Bad Vilbels, des städtischen Bauhofes sowie der städtischen Gärtnerei. Begrenzt wird der Bereich westlich zudem durch die Friedberger Straße (K 10).

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Wasser)

9. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Karben

9. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Rendel 
Gebiet: "Schultheisenwiese"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Karben möchte die Errichtung eines Rechenzentrums im Stadtteil Rendel nahe dem dort bestehenden Umspannwerk an der Bundesstraße 521 im planerischen Außenbereich im Rahmen einer Angebotsplanung ermöglichen. Das Rechenzentrum soll auf einer früheren Anbaufläche einer ehemaligen Gärtnerei errichtet werden. Dafür ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen des RPS/RegFNP 2010 wie folgt zu ändern: „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 2,9 ha) überlagert mit „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter – Rechenzentrum geplant“ (ca. 2,9 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Umspannwerkes Karben Rendel und südlich der Bundesstraße 521. Er wird im Norden durch die Bundesstraße begrenzt. Im Osten und Westen durch Feldwege mit dahinter angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und im Süden ebenfalls durch einen Feldweg und das dahinter anschließende teilweise bebaute Gelände der ehemaligen Gärtnerei.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:



Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität)

Archiv der Änderungsverfahren