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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain über die Einleitung von Änderungsverfahren und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 11/25 vom 10.03.2025


Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 18. März 2025 bis 17. April 2025

Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden: Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.


3. Änderung für die Gemeinde Wöllstadt

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Wöllstadt, Ortsteil Nieder-Wöllstadt
Gebiet: "Ilbenstädter Straße"

Anlass und Ziel der Änderung
Im Bereich der Ilbenstädter Straße im Nordosten von Nieder-Wöllstadt ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes in einem bisher als geplante gemischte Baufläche und Friedhofserweiterungsfläche dargestellten Bereich vorgesehen, um einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes zu leisten.
Damit der Bebauungsplan „Ilbenstädter Straße“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 4,5 ha) sowie „Grünfläche - Friedhof“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ (ca. 1,0 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 5,5 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Nieder-Wöllstadt zwischen der Ilbenstädter Straße als südlicher und der Schienentrasse der Main-Weser-Bahnlinie als nördlicher Abgrenzung. Nordöstlich und östlich des Plangebiets schließen sich Ackerflächen an. Im Süden befindet sich Wohnbebauung, westlich grenzt das Plangebiet an den Friedhof von Nieder-Wöllstadt an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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3. Änderung für die Stadt Offenbach am Main

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Rosenhöhe
Gebiet: "Energiewerk Dietzenbacher Straße"

Anlass und Ziel der Änderung
Mit der Planung „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das bestehende Energiewerk (ehemals Müllheizkraftwerk) an der Dietzenbacher Straße zu erweitern und als Innovationsstandort für Dekarbonisierung zu entwickeln. Die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung sind die Baurechtsschaffung für die Erweiterung des bestehenden EVO-Energiewerks, die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung der Stadt Offenbach, die Umsetzung eines Schlüsselprojektes der kommunalen Wärmewende der Stadt Offenbach sowie die Sicherung des Ausgleichs der durch das Vorhaben ausgelösten Umweltauswirkungen.
Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann ist für Teilflächen folgende Änderung der bisherigen Planaussagen erforderlich:
„Wald, Bestand“ (ca. 5,3 ha) in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, geplant - Einrichtung zur Abfallentsorgung“ (ca. 5,3 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha. Er liegt im Süden der Gemarkung der Stadt Offenbach im Stadtwald zwischen den Siedlungsbereichen der Städte Offenbach, Heusenstamm, Dietzenbach und des Neu-Isenburger Stadtteils Gravenbruch. Im Norden verläuft die Grenze des Änderungsgebiets in ca. 50 m parallel zur Bundesautobahn A3, direkt östlich grenzt die Landesstraße 3001 (Dietzenbacher Straße) an bzw. umschließt das Gebiet die Fläche der bestehenden Müllheizkraftanlage. Im Süden verläuft die Grenze in ca. 40 m parallel zur bestehenden Anlagenfläche und senkrecht zur L 3001 und im Westen ebenfalls parallel zur bestenden Anlagenfläche in ca. 120 m.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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9. Änderung für die Stadt Karben

9. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Rendel
Gebiet: "Schultheisenwiese"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Karben möchte die Errichtung eines Rechenzentrums im Stadtteil Rendel nahe dem dort bestehenden Umspannwerk an der Bundesstraße 521 im planerischen Außenbereich im Rahmen einer Angebotsplanung ermöglichen. Das Rechenzentrum soll auf einer früheren Anbaufläche einer ehemaligen Gärtnerei errichtet werden. Dafür ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen des RPS/RegFNP 2010 wie folgt zu ändern: „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 2,9 ha) überlagert mit „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter – Rechenzentrum geplant“ (ca. 2,9 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Umspannwerkes Karben Rendel und südlich der Bundesstraße 521. Er wird im Norden durch die Bundesstraße begrenzt. Im Osten und Westen durch Feldwege mit dahinter angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und im Süden ebenfalls durch einen Feldweg und das dahinter anschließende teilweise bebaute Gelände der ehemaligen Gärtnerei.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB



Momentan gibt es keine öffentliche Auslegung.

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