Bad Soden: Plan-Anpassungen für Wohn- und Gewerbegebiet
Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans jetzt einsehbar
Die Stadt Bad Soden am Taunus plant in den Bereichen „Sinai II“ und „Sinai III“ ein Wohn- und Gewerbegebiet. Damit dies geschehen kann, müssen bereits im Regionalen Flächennutzungsplanes dargestellte Bauflächen auf einer Fläche von insgesamt 17,3 Hektar neu geordnet werden. Ziel dieser Anpassung ist es, die Flächen städtebaulich und verkehrlich sinnvoll zu entwickeln sowie eine bessere Flächenverfügbarkeit zu erreichen.
Bürgerinnen und Bürger können sich zu dem Vorhaben in der Zeit von Dienstag, 7. Dezember 2021, bis Freitag, 14. Januar 2021, äußern. Die Planunterlagen sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren einsehbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt (Nähe Hauptbahnhof), eingesehen werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle am 24. und am 31. Dezember geschlossen ist.
Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541. Innerhalb des Dienstgebäudes gilt eine 3G-Regel für die Besucherinnen und Besucher. Außerdem besteht eine Maskenpflicht und die Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Bürgerinnen und Bürger können sich zu dem Vorhaben in der Zeit von Dienstag, 7. Dezember 2021, bis Freitag, 14. Januar 2021, äußern. Die Planunterlagen sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren einsehbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt (Nähe Hauptbahnhof), eingesehen werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle am 24. und am 31. Dezember geschlossen ist.
Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541. Innerhalb des Dienstgebäudes gilt eine 3G-Regel für die Besucherinnen und Besucher. Außerdem besteht eine Maskenpflicht und die Abstandsregelungen sind einzuhalten.