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Datum: 21.05.2025

Hofheim am Taunus: Beteiligung der Öffentlichkeit für »Gewerbepark In der Lach«

Unterlagen sind ab sofort online und im Haus der Region einsehbar

Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für die folgenden Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

Die Stadt Hofheim am Taunus plant südöstlich des Stadtteils Diedenbergen die Entwicklung eines Gewerbegebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche. Mit der Änderung soll einem in Hofheim ansässigen großen und etablierten Unternehmen die notwendige Verlagerung und Expansion ermöglicht werden. Durch die Entwicklung eines Gewerbegebietes wird auch der bestehenden Nachfrage von klein- und mittelständischen lokalen und regionalen Betrieben nach Grundstücken nachgekommen. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; B-Plan 151 „In der Lach“).
Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen für das Gebiet A (ca. 11,5 ha) von „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ zu ändern.


In den Gebieten B und C erfolgt jeweils als Flächenausgleich eine Änderung von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“. Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus den Gebieten A „Gewerbepark In der Lach“, Gebiet B: „Gewerbegebiet Delkenheimer Straße“ und Gebiet C: „Gewerbegebiet Nord“. Das Änderungsgebiet A liegt westlich des Stadtteils Diedenbergen nördlich der Anschlussstelle Diedenbergen der BAB 66 und ist ca. 11,5 ha groß. Es ist im Norden, Osten und Westen von landwirtschaftlichen Flächen umgeben und reicht im Süden nicht ganz bis an die Autobahn BAB 66 bzw. Casteller Straße heran.

Das Änderungsgebiet B liegt im Süden des Stadtteils Marxheim und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der B 519 mit einer Gesamtfläche von 6 ha. Der Teilbereich 2 ist identisch mit der dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Baufläche, geplant“. Der Teilbereich 1 liegt auf der geplanten gewerblichen Baufläche, wird jedoch im Norden durch den dort bestehenden Weg begrenzt.

Das Änderungsgebiet C liegt im Norden der Hofheimer Kernstadt und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der Reifenberger Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 6 ha. Das Gebiet C ist identisch mit den dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Bauflächen, geplant“.

Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

 

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