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Datum: 21.05.2025

Neu-Anspach: Beteiligung der Öffentlichkeit für Pflegecampus Kleeblatt

Unterlagen sind ab sofort online und im Haus der Region einsehbar

Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für die folgenden Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.


Auf der Fläche am Hang oberhalb der Usa-Aue sollen eine Liegenschaft mit ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtung, die Filiale einer Bank sowie weitere Büronutzungen entwickelt werden. Der Bereich war bereits Gegenstand der 4. Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Stadt Neu-Anspach, welche von 2018 - 2020 zur Entwicklung des südwestlich angrenzenden Supermarktstandorts durchgeführt wurde. 


Die seinerzeit in diesem Zuge erfolgte Neudarstellung der Gewerblichen Baufläche, geplant, welche nordöstlich des mittlerweile errichteten Supermarktes angrenzt, soll nun geändert werden. Ein entsprechender Bebauungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegecampus Kleebatt“) befindet sich im Parallelverfahren. 


Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 0,7 ha) zu ändern.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Er liegt am nordöstlichen Ortsrand von Anspach und wird im Nordwesten begrenzt durch die Theodor-Heuss-Straße (L 3270) und das angrenzende Gewerbegebiet, im Nordosten durch Ackerflächen, im Südosten durch Grünland und die Talaue der Usa und im Südwesten durch den Standort eines Supermarktes.

Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

 

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