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Datum: 21.05.2025

Neu-Anspach: Beteiligung der Öffentlichkeit für neues Wohngebiet »Westerfeld-West«

Unterlagen sind ab sofort online und im Haus der Region einsehbar

Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für die folgenden Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

Die nördliche Teilfläche soll als Wohngebiet entwickelt werden. Grundlage ist ein Gesamtkonzept der Stadt Neu-Anspach für den Bereich Westerfeld-West. Ein entsprechender Bebauungsplan (Westerfeld-West, 3. - 5. Bauabschnitt) befindet sich im Parallelverfahren. Im Süden soll eine Erweiterung des dortigen Gewerbegebiets nach Norden vorbereitet werden (Bebauungsplan Am Kellerborn, 2. Bauabschnitt 4. Änderung). Zwischen den Wohn- und Gewerbeflächen in ihrer künftigen Abgrenzung erfolgt die Entwicklung eines trennenden Grünstreifens.

Damit die in dem Bereich laufenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden können, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,35 ha); „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Grünfläche, geplant“ (ca. 0,67 ha) sowie „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Gewerbliche Bauflächen, geplant“ (ca. 0,31 ha).

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche in einer Größe von ca. 2,3 ha. Er liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Westerfeld und wird begrenzt durch die Wohnbebauung von Westerfeld im Norden und Osten mit den Straßen „An der Lehmkaut“ und „Eschbacher Straße“, einem Grünstreifen mit anschließender Gewerbefläche im Süden (zum Stadtteil Anspach gehörig) und die offene Landschaft mit Bach und landwirtschaftlicher Nutzung im Westen.

Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.


Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

 

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