Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Mörfelden
Unterlagen zur Änderung des Regionalplans Südhessen bzw. des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ab sofort online und im Haus der Region einsehbar
Im Osten des Stadtteils Mörfelden ist es notwendig, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen. Um planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen, hat die Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt¬RheinMain am 1. Oktober 2025 einen entsprechenden Beschluss zum Änderungsverfahren des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gefasst.
Dafür ist es erforderlich, im RPS/RegFNP 2010 die „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1,1 ha) zu ändern.
Der Änderungsbereich ist Teil einer landwirtschaftlichen Fläche, die sich im Norden und Osten fortsetzt. Im Süden grenzt er an den Alten Weg und im Westen bildet die B 44 die Grenze.
Die Entwürfe zu dem genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 21. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Dafür ist es erforderlich, im RPS/RegFNP 2010 die „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1,1 ha) zu ändern.
Der Änderungsbereich ist Teil einer landwirtschaftlichen Fläche, die sich im Norden und Osten fortsetzt. Im Süden grenzt er an den Alten Weg und im Westen bildet die B 44 die Grenze.
Die Entwürfe zu dem genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 21. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.