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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Neben dem Bekanntmachungstext finden sie im Internet die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie bei den Offenlagen die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen.

Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 12/23 vom 20.03.2023 über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Öffentliche Auslegung von Änderungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010


Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 28.03.2023 bis 17.04.2023

Die Erörterung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, erfolgt durch telefonische Beratung (Tel.: 069/2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an die E-Mailadresse beteiligung@region-frankfurt.de.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das unten stehende Online-Formular) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet werden.

Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.


3. Änderung für die Gemeinde Neuberg

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Neuberg, Ortsteil Rüdigheim
Gebiet: "PV-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl"

Anlass und Ziel der Änderung

Auf einer Fläche im Außenbereich des Ortsteiles Rüdigheim soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden mit dem Ziel einen aktiven Beitrag zur Förderung regenerativer Energien und damit auch zum Klimaschutz zu leisten. Ein entsprechender Bebauungsplan gemäß den Regelungen des Energieeinspeisegesetzes (EEG) befindet sich im Parallel-Verfahren („PV-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl“).

Geltungsbereich der Änderung

Das Änderungsgebiet liegt östlich der Autobahn A45 im Ortsteil Rüdigheim und umfasst eine Größe von ca. 5,8 ha. Die Fläche wird aktuell vollständig als Ackerfläche genutzt.
Im Westen bildet die Autobahn A45 die Grenze, im Norden liegen mit Wald bestandene Flächen, im Osten und Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


5. Änderung für die Stadt Niddatal

5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Niddatal, Stadtteile Ilbenstadt, Assenheim
Gebiet A: "Westlich der Burg-Gräfenröder Straße"
Gebiet B: "Nördlich des Bahnhofs Assenheim"

Anlass und Ziel der Änderung

Die Stadt Niddatal möchte einen Beitrag zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfes in der Region leisten. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche im Ortsteil Ilbenstadt vorgesehen (Gebiet A: ca. 2,3 ha). Die bestehenden Wohnbauflächen am südwestlichen Ortsrand sollen dabei nach Süden erweitert werden.
Ein entsprechender Bebauungsplan „Westlich der Burg-Gräfenröder Straße“ befindet sich in der Aufstellung.
Nördlich des Bahnhofs im Ortsteil Assenheim ist im Rahmen des Flächenausgleichs die Rücknahme von geplanten Bauflächen (gemischte bzw. gewerbliche Baufläche) zu Gunsten von Fläche für die Landbewirtschaftung vorgesehen (Gebiet B: ca. 2,3 ha).

Geltungsbereich der Änderung

Das Änderungsgebiet A umfasst eine Größe von ca. 2,3 ha und liegt im Süden des Ortsteiles Ilbenstadt. Die Fläche wird aktuell vollständig als Ackerland landwirtschaftlich genutzt. Die nördliche und östliche Grenze verläuft entlang der im RegFNP 2010 als „Wohnbaufläche, geplant“ dargestellten Fläche. Im weiteren Verlauf bildet die Burg-Gräfenröder Straße (L3351) die östliche Grenze des Gebietes. Die südliche Grenze liegt in der Verlängerung des von Osten kommenden Feldweges, der die Verbindung zur B45 herstellt. Die westliche Grenze verläuft entlang der gedachten, leicht nach Westen verschwenkten Verlängerung der bestehenden Wohnbauflächen am Gottfriedweg.
Das Änderungsgebiet B mit einer Größe von ca. 2,3 ha liegt nördlich des Bahnhofs von Assenheim. Aktuell wird die Fläche vollständig als Ackerland landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Gebiet an die Bahnlinie Friedberg-Hanau und die Strecke begleitende Gehölzbestände, in den übrigen Richtungen an Ackerflächen. Die nördliche Begrenzung bildet ein Feldweg.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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7. Änderung für die Stadt Karben

7. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Okarben
Gebiet: "Am Warthweg"

Anlass und Ziel der Änderung

Im Rahmen der geplanten Änderung ist eine grundsätzliche Neustrukturierung des bisher nur teilwiese ausgenutzten Gewerbegebietes nördlich des Stadtteils Kloppenheim geplant. Der an das Änderungsgebiet angrenzende, ältere Einkaufsmarkt soll abgerissen und mit gleicher Verkaufsfläche neu in dem Änderungsbereich errichtet werden. Ein entsprechender Bebauungsplan befindet sich im Parallelverfahren (Nr. 236 „Am Warthweg“).

Geltungsbereich der Änderung

Der Änderungsbereich liegt nördlich des Stadtteils Kloppenheim in der Gemarkung Okarben und umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha. Nördlich grenzt zunächst der Parkplatz des bestehenden Einkaufsmarktes an die Fläche, im weiteren Verlauf befindet sich die L 3351. Südlich begrenzen die L 3205 und westlich die B 3 die Fläche. Östlich wird die Fläche größtenteils durch die Gebäude des bestehenden Einkaufsmarktes begrenzt, südöstlich durch landwirtschaftliche Fläche.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Beteiligungszeitraum vom 27.03.2023 bis zum 28.04.2023


Die öffentliche Auslegung wird nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über die unten stehenden Online-Formulare) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain gerichtet werden. Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Wir bitten darum, Anlagen im pdf-Format zu übersenden.


2. Änderung für die Stadt Rödermark

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden
Gebiet: "Gewerbegebiet Kapellenstraße"

Anlass und Ziel der Änderung

Im Zuge einer städtebaulichen Entwicklung und Erschließung sollen im nördlichen Anschluss an die Ortslage des Stadtteils Ober-Roden bedarfsorientiert Gewerbegrundstücke auf einer im RPS/RegFNP 2010 dargestellten Weißfläche ausgewiesen werden. Damit ein parallel erstellter Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage wie folgt zu ändern:
„Weißfläche“ (ca. 7,1 ha), „Grünfläche - Friedhof“ (ca. 0,8 ha) und „Grünfläche - Park“ (ca. 0,6 ha) in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 8,5 ha).

Geltungsbereich der Änderung

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 8,5 ha.
Das Änderungsgebiet liegt in Rödermark im nördlichen Anschluss an die Ortslage von Ober-Roden und bildet eine Abrundung des derzeitigen Siedlungsgefüges bis an den Straßenverlauf des Rödermarkrings (Bundesstraße B 459) im Westen und Norden.
Im Osten verläuft die Frankfurter Straße und das Friedhofsgelände, im Süden eine bestehende gewerbliche Baufläche und die Kapellenstraße sowie weiter südwestlich die Gemeinbedarfsfläche der Feuerwehr Ober-Roden.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutz­rechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotop­ver­bundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächen­nutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schäd­liche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Über­schwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Land­schaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Wasser)

Archiv der Änderungsverfahren des RegFNP