Nidderau: Beteiligung der Öffentlichkeit für Wohngebiet »Mühlweide II«
Unterlagen sind ab sofort online und im Haus der Region einsehbar
Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für die folgenden Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Nördlich der Ortslage des Stadtteils Ostheim ist die Entwicklung eines größeren Wohngebietes, verbunden mit sozialen Einrichtungen, vorgesehen. Westlich dieser Wohnbebauung soll ein zentraler Feuerwehrstandort als Ersatz für die Stützpunkte in Windecken und Ostheim entstehen. Südlich der Wonnecker Straße ist die Ausweisung weiterer Baugrundstücke für gemischte Nutzungen geplant.
Damit der Bebauungsplan „Mühlweide II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Sonderbaufläche Sport und Erholung“, geplant (ca. 1,2 ha) in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 1,2 ha); „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, teilweise überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf ohne nähere Zweckbestimmung, geplant“ (ca. 1,0 ha) und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,0 ha).
Das Änderungsgebiet umfasst drei aneinander angrenzende Teilflächen südlich und nördlich der Wonnecker Straße / L3009 im Stadtteil Ostheim, westlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits als Wohnbaufläche, geplant dargestellten Fläche.
Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Nördlich der Ortslage des Stadtteils Ostheim ist die Entwicklung eines größeren Wohngebietes, verbunden mit sozialen Einrichtungen, vorgesehen. Westlich dieser Wohnbebauung soll ein zentraler Feuerwehrstandort als Ersatz für die Stützpunkte in Windecken und Ostheim entstehen. Südlich der Wonnecker Straße ist die Ausweisung weiterer Baugrundstücke für gemischte Nutzungen geplant.
Damit der Bebauungsplan „Mühlweide II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Sonderbaufläche Sport und Erholung“, geplant (ca. 1,2 ha) in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 1,2 ha); „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, teilweise überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf ohne nähere Zweckbestimmung, geplant“ (ca. 1,0 ha) und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,0 ha).
Das Änderungsgebiet umfasst drei aneinander angrenzende Teilflächen südlich und nördlich der Wonnecker Straße / L3009 im Stadtteil Ostheim, westlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits als Wohnbaufläche, geplant dargestellten Fläche.
Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.