Ober-Mörlen: Beteiligung der Öffentlichkeit für Erweiterung Wohnbaufläche »Schießhütte II«
Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für die folgenden Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Die Gemeinde Ober-Mörlen beabsichtigt die bereits im RPS/RegFNP 2010 dargestellte geplante Wohnbaufläche zwischen der Hasselhecker Straße und der Dr.-Werner-Stoll-Straße um einen weiteren Bauabschnitt bis an die Siemensstraße zu erweitern. Die Gemeinde möchte damit ihren Beitrag zur Schaffung von Wohnraum im Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main leisten.
Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, müssen bisher landwirtschaftlich genutzte, im RPS/RegFNP 2010 als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung …“ dargestellte Flächen zu Wohnbaufläche (Fläche 1, ca. 6,4 ha) bzw. gemischter Baufläche (Fläche 2, ca. 0,6 ha) geändert werden. Das ebenfalls erforderliche Zielabweichungsverfahren wurde bereits erfolgreich durchgeführt.
Das Änderungsgebiet mit ca. 7 ha Größe liegt im Süden des zentralen Ortsteiles Ober-Mörlen. Im Süden wird das Gebiet durch die Siemensstraße, im Westen durch die Hasselhecker Straße begrenzt. Die nördliche Grenze ist identisch mit der südlichen Grenze der im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Wohnbaufläche. Im Osten liegt die Grenze auf dem Feldweg zwischen der verlängerten Dr.-Werner-Stoll-Straße und der Borngasse.
Die Entwürfe zu dem oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.