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Datum: 08.01.2024

Planungsrechtliche Grundlagen zur Entwicklung eines Rechenzentren-Campus in Hattersheim

Unterlagen zum Änderungsverfahren ab dem 9. Januar 2024 online und im Haus der Region einsehbar

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Rechenzentrums-Standorten beabsichtigt die Stadt Hattersheim am Main am westlichen Stadtrand die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines Campus von Rechenzentren zu schaffen. Dazu soll das Gewerbegebiet Nord erweitert werden. Um den wirksamen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) zu ändern, fasste die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain am 13. Dezember 2023 einen entsprechenden Beschluss.

Im Zuge des Änderungsverfahrens soll die bisherige Planaussage von „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ (ca. 6,6 ha) und „Grünfläche - Parkanlage“ (ca. 0,6 ha) mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ sowie „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ in „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter - Rechenzentrum, geplant“ (ca. 7,2 ha) geändert werden.

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,2 ha und liegt am westlichen Rand von Hattersheim am Main. Er wird im Norden begrenzt durch die BAB 66. Im Osten schließt er an das bestehende Gewerbegebiet und die Grünfläche des Friedhofes an. Im Süden verläuft die Mainzer Landstraße (auch als L3011 gewidmet) und im Westen bilden die L3011 sowie landwirtschaftliche Flächen die Grenze.

Der Entwurf zum oben genannten Verfahren wird mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 9. Januar 2024 bis einschließlich 8. Februar 2024 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.dezugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.

Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung unter 069-2577-1541 die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.


 

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