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Datum: 21.05.2025

Schöneck: Erneute Öffentliche Auslage für geplantes Rechenzentrum in Kilianstädten

Unterlagen sind ab sofort online und im Haus der Region einsehbar

Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 beschlossen, für das folgende Änderungsverfahren des RPS/RegFNP 2010 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 MetropolG durchzuführen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.


Die Gemeinde Schöneck beabsichtigt die Ansiedlung eines Rechenzentrums im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten. Die ursprünglichen planerischen Überlegungen der Gemeinde Schöneck von 2021 sahen für die Teilfläche A eine Erweiterung der derzeitigen "Gewerblichen Baufläche, geplant" um weitere ca. 4,8 ha "Gewerbliche Baufläche, geplant" in nördlicher sowie östlicher Richtung vor. Durch eine Optimierung des Gebäudekonzeptes konnte 2024 die zusätzlich benötigte Fläche auf 2,5 ha reduziert werden. Für den erforderlichen Flächenausgleich werden weiterhin am südlichen Ortsrand zwei geplante Wohnbauflächen zurückgewidmet.
Das Änderungsgebiet A liegt im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Nördlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nördlich verläuft zudem die Regionalparkroute "Hohe Straße". Südlich wird der Änderungsbereich durch eine geplante gewerbliche Baufläche begrenzt, die ebenfalls für die Errichtung des Rechenzentrums benötigt wird. Westlich begrenzt die Landstraße L 3009 den Änderungsbereich. Das Änderungsgebiet B liegt am südlichen Ortsrand von Kilianstädten. Die Flächen 1 und 2 werden im Norden von vorhandener Wohnbebauung begrenzt, nach Westen, Süden und Osten schließt freie Landschaft an.

Der Entwurf zu dem oben genannten Verfahren wird mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis einschließlich 26. Juni 2025 in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt der Bekanntmachung abrufbar.

Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch) an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

 

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