Schmitten: Planänderung für »Feuerwehrgerätehaus Schmitten-Nord«
Unterlagen zur Änderung des Regionalplans Südhessen bzw. des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 sind online und im Haus der Region einsehbar
Es ist beabsichtigt, die freiwilligen Feuerwehren der Schmittener Ortsteile Hunoldstal, Brombach und Schmitten zu einer Feuerwehr „Schmitten-Nord“ zusammenzulegen. Dies macht den Neubau eines gemeinsamen Gerätehauses im Außenbereich erforderlich.
Der geeignetste Standort wurde 2022 in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hilfsfristen ermittelt. Ein entsprechender Bebauungsplan der Gemeinde Schmitten („FFW-Nord“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ zu ändern.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich nördlich von Dorfweil, westlich der L3025 und der Talaue der Weil. Die Baufläche ist derzeit teils Grünland, teils eine sich zu Grünland entwickelnde Ackerbrache.
Die Entwürfe zum oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 02. Juni 2026 bis einschließlich 03. Juli 2026 auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Linkwww.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main geschickt werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Der geeignetste Standort wurde 2022 in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hilfsfristen ermittelt. Ein entsprechender Bebauungsplan der Gemeinde Schmitten („FFW-Nord“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ zu ändern.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich nördlich von Dorfweil, westlich der L3025 und der Talaue der Weil. Die Baufläche ist derzeit teils Grünland, teils eine sich zu Grünland entwickelnde Ackerbrache.
Die Entwürfe zum oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 02. Juni 2026 bis einschließlich 03. Juli 2026 auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Linkwww.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main geschickt werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.