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Datum: 10.10.2024

Usingen: Beteiligung der Öffentlichkeit für ein neues Wohngebiet im Stadtteil Eschbach

Unterlagen sind ab dem 15. Oktober 2024 online und im Haus der Region einsehbar

Die Stadt Usingen möchte im Stadtteil Eschbach ein Wohngebiet entwickeln, das in seiner Abgrenzung über die im RPS/RegFNP 2010 dargestellte geplante Wohnbaufläche hinausgeht. Damit der entsprechende Bebauungsplan „Am Heidigkopf / Vor der Gaß“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann sowie für den Flächenausgleich ist es erforderlich, die Planaussagen im Gebiet A von „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,6 ha im) und im Gebiet B von „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,6 ha) in „Grünfläche - Wohnungsferne Gärten“ (Fläche 1 und Fläche 2 je ca. 0,8 ha) zu ändern.

Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Gebiet A am südwestlichen Ortsrand von Eschbach wird im Norden, Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und im Osten von geplanter Wohnbaufläche östlich des Heidigkopfweges sowie von bestehender Wohnbebauung an der Lönsstraße. Gebiet B am östlichen Ortsrand von Eschbach liegt angrenzend an bestehende Bebauung „In den Schlinkergärten“ (Fläche 1) und zwischen „Usinger Straße“ und „Grundgasse“ (Fläche 2). Im Osten schließen Gärten und landwirtschaftliche Flächen an. Fläche 1 wird im Norden durch die Wernborner Straße und im Süden durch Wohnbebauung begrenzt, Fläche 2 im Norden durch Wohnbebauung und im Süden durch landwirtschaftliche Flächen.

Der Entwurf zu dem oben genannten Verfahren wird mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen vom 15. Oktober 2024 bis einschließlich 14. November 2024 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.

Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.


 

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