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Bildung und Kultur

Nicht nur unsere Arbeit und unser Alltag, sondern auch die Bereiche Bildung und Kultur werden zunehmend digitaler. Spätestens in der Corona-Pandemie nutzten immer mehr Bildungs- und Kulturangebote den digitalen Raum. Viele von ihnen haben sich inzwischen dort etabliert. Von e-Learning bis zu digitalen Museumsbesuchen entstanden in kurzer Zeit zahlreiche digitale Angebote. Der Kultur- und Bildungsbereich hat insbesondere in dieser Zeit einen enormen Digitalisierungsschub erlebt.

Damit die Digitalisierung von Bildungs- und Kulturangeboten sowie die Digitalisierung in vielen weiteren Bereichen nicht dazu führt, Menschen abzuhängen, sondern diesen Chancen und Möglichkeiten zu eröffnen, müssen mithilfe entsprechender Bildungsangebote digitale Kompetenzen ausgebaut und gestärkt werden.

Zur Förderung von digitalen Bildungs- und Kulturangeboten sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, über die wir Sie auf dieser Webseite informieren möchten.

Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Bau- und Ausstattungsvorhaben


Fördermittelquelle

EU-Mittel (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE), verwaltet durch das Land Hessen, und zusätzliche Landesmittel 




Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Förderfähig sind Bauvorhaben, einschließlich in die digitale Infrastruktur, und Ausstattungsvorhaben.



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Nur Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA). Überbetriebliche Berufsbildungsstätten sind produktionsunabhängige Bildungsstätten der außerschulischen beruflichen Bildung, die Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung durchführen.

Bei der Förderung ausschließlich aus Mitteln des EFRE müssen die förderfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 500.000 Euro und bei Ausstattungsvorhaben 100.000 Euro übersteigen.

Bei der Förderung ausschließlich aus Mitteln des Landes Hessen müssen die förderfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 50.000 Euro und bei Ausstattungsvorhaben 10.000 Euro übersteigen.




Förderhöhe/-quote

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 %, in regionalen Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW“) bis zu 90 %. Zu den GRW-Gebieten gehören in der Metropolregion FrankfurtRheinMain aktuell die folgenden Landkreise:

  • Odenwaldkreis
  • Vogelsbergkreis


Antragstellung

Die Antragstellung ist bei der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) möglich.


Geplante Vorhaben sind möglichst frühzeitig unter Angabe des voraussichtlichen Volumens dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum (HMWVW), der WIBank, sowie parallel bei den Bundesdienststellen (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) anzuzeigen.


Weitere Informationen/
Kontakt

Weitere Informationen und Kontaktdaten sind dem Förderaufruf und dem Merkblatt des HMWVW zu entnehmen. Zudem informiert die WIBank auf dieser Seite zur Förderung.

Ehrenamt Digitalisiert


Fördermittelquelle

Landesmittel (HMD)




Was wird gefördert?

Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Institutionen. Ehrenamtliche Organisationen sollen im digitalen Strukturwandel unterstützt werden.


Die Projekte müssen überwiegend (mindestens 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende Maßnahmen umfassen,

  • die zur Optimierung interner Prozesse,
  • der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern
  • oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen.
Gefördert werden die Anschaffung geeigneter Hardware und Software sowie Schulungs- / Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software. Zusätzlich können auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben gefördert werden (Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Hard- und Software und Unterstützung durch externe Dienstleister bei der Projektdurchführung).



Zielgruppe/
Voraussetzungen

Gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts in Hessen. Der Sitz des Antragstellers muss in Hessen sein oder das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.



Förderhöhe/-quote

Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 


Antragstellung

Eine Antragstellung ist über ein Online-Formular sowie postalisch möglich, wenn ein Förderaufruf geöffnet ist.

Aktuelle Förderaufrufe und Bewerbungsfristen werden regelmäßig auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovatiom (HMD) veröffentlicht. 


Datenbank bereits erfolgreicher Projekte

Auf der Webseite des HMD finden sich unter dem Schlagwort »Ehrenamt digitalisiert« Pressemeldungen zu bereits geförderten Projekten.


Weitere Informationen/
Kontakt

Vertiefende Informationen bietet eine Informationsseite des HMD, auf der auch die entsprechende Förderrichtlinie zu finden ist.