eVerwaltung
Mit der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche ist klar: Auch die Verwaltung der Zukunft wird digitaler und verabschiedet sich zunehmend von Papierbergen und Behördengängen. Um den Umstieg Ihrer Verwaltung zu erleichtern, gibt es sowohl finanzielle Unterstützung als auch Beratungsangebote, die wir im Folgenden aufzeigen.
Starke Heimat Hessen - Förderrichtlinie für smarte Kommunen und Regionen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD)
Was wird gefördert?
1. Förderlinie: Förderung kommunaler Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter. Vorzugsweise sollen Gemeinschaftsvorhaben von mehreren Kommunen in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy) gefördert werden.
2. Förderlinie: Übertragung der innovativen Modellvorhaben zu den oben genannten Themen durch andere Kommunen und interkommunale Kooperationen.
Zusätzlich: Kostenfreie Nutzung der Digitalisierungsplattform Civento des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21. Die Prozessplattform bietet Kommunen die Möglichkeit, viele Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung zu digitalisieren und damit Antragsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen zu erleichtern.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. Auch Maßnahmen einzelner Kommunen können gefördert werden.
Förderhöhe/-quote
100.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro Zuschuss pro Cluster (Laufzeit maximal 2 Jahre), Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für interkommunale Kooperationen. Für Einzelvorhaben beträgt die Förderquote in der Regel 80 % und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers und seiner Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.
Antragstellung
Jährlich werden mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich durch die HA Hessen Agentur GmbH ausgewählt.
Im ersten Schritt kann optional eine Projektskizze bei der Hessen Agentur per E-Mail an smarteKommunen@hessen-agentur.de eingereicht werden. Nach Prüfung: Aufforderung zur Einreichung eines Projektantrags (Projektbeschreibung, Zeit- und Kostenplan und Formantrag). Die Hessen Agentur bewilligt den Antrag gemeinsam mit einer beratenden Jury zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunalen Spitzenverbänden, Industrie- und Handelskammern, dem Verband kommunaler Unternehmen Hessen, dem Branchenverband Bitkom sowie der Wissenschaft.
Die aktuellen Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Anträgen finden sich auf der Seite von Smarte Region Hessen. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden.
Weitere Informationen/
Kontakt
Informationen zum Förderprojekt finden sich auf der Webseite der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen.
Weitere Informationen finden sich in der Förderrichtlinie des Programms.
Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 - 32 114411
Starke Heimat Hessen - Förderung von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD)
Was wird gefördert?
Die Förderung richtet sich insbesondere an finanzschwache hessische Kommunen.
Förderfähig sind Kosten für die Implementierung und erstmalige Beschaffung von Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie zugehöriger Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören:
- Datenmanagementsysteme/eAkten
- Ratsinformationssysteme
- digitale Rechnungsworkflows
- digitale Personalakte, Zeiterfassungssysteme
- digitale Gebäudebelegungspläne
- e-Payment-Systeme
- Software für ein Fachverfahren
- Prozessautomatisierungstools
- Ausweisterminals, Abholboxen für Dokumente, digitale Infoboards und weitere Hardware
- sonstige Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung, die mit den vorgenannten vergleichbar sind.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vorzugsweise hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen), die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit können weitere Kommunen eine Förderung erhalten. In diesen Fällen wird neben der Finanzkraft als weiteres Kriterium die Größe der Kommunen (Einwohnerzahl) herangezogen, kleinere Kommunen werden dabei vorrangig berücksichtigt.
Förderhöhe/-quote
Pro Kalenderjahr kann jede Kommune einen Antrag für eine dieser Basistechnologien stellen. Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinausgehende Ausgaben werden nicht gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich ab (§ 48 Abs. 2 HFAG). Der Förderhöchstbetrag für besonders finanzschwache Kommunen beträgt somit 45.000 Euro.
Antragstellung
Das Programm wird voraussichtlich für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert.
Die Antragstellung ist ab Juli 2026 über das Antragsportal möglich. Der Zugang zum Online-Antragsportal wird auf der Website
https://www.smarte-region-hessen.de/basistechnologien veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2026. Mittelauszahlungen erfolgen bis zum 30. November 2026.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen können der Förderrichtlinie sowie der Programmwebseite entnommen werden.
Rückfragen können an folgende Stelle gerichtet werden:
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Abteilung
II, Referat II 1, Taunusstraße 3, 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 32114411
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen
„Digitales Europa“ (DIGITAL)
Fördermittelquelle
Europäische Union
Was wird gefördert?
- Hochleistungsrechnen
- Künstliche Intelligenz
- Cybersicherheit
- Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen
- Digitale Anwendungen in Gesellschaft und Wirtschaft
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Eine Teilnahme an den Aufrufen für die Europäischen "Digital Innovation Hubs" steht außerdem nur bereits national vorausgewählten Einrichtungen/Konsortien offen. In der Metropolregion FrankfurtRheinMain wurde in diesem Rahmen 2022 der Hub „Enabling Digital Technology and Innovation in Hesse (EDITH)" unter Koordinierung des Houses of Digital Transformation (HoDT) gegründet. Ziel von EDITH ist, die Einführung und Nutzung digitaler Anwendungen mit Fokus auf KI, Cybersicherheit, High Performance Computing and Advanced Digital Tools in KMUs, Start-ups und Kommunen zu unterstützen.
Förderhöhe/-quote
Bei Zuschussförderungen können diese bis zu 100 % der Projektkosten umfassen.
Antragstellung
Digitales Europa wird direkt von der EU-Kommission verwaltet. Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache auf der EU Funding and Tenders-Plattform.
Die in den Arbeitsprogrammen vorgesehenen konkreten Förderaufrufe sind dort mit den verschiedenen, über das Jahr verteilten Antragsfristen einsehbar.
Datenbank bereits erfolgreicher Projekte
Die bewilligten Projekte in „Digitales Europa“ sind über die EU Funding and Tenders-Webseite einsehbar. Für eine passgenaue Suche müssen unter „Topic“ die entsprechenden Unterförderaufrufe ausgewählt werden. Für den europäischen digitalen Innovationshub in Südhessen EDITH besteht ebenfalls eine Webseite.
Weitere Informationen/
Kontakt
Vertiefende Informationen finden sich auf der englischsprachigen Informationsseite der EU-Kommission sowie auf der Homepage des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain.
Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema in Hessen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD) mit kommunalen Spitzenverbänden in Hessen
Was wird gefördert?
- Zentrale Kompetenzstelle: Im Dezember 2024 hat das Land Hessen mit den drei kommunalen Spitzenverbänden in Hessen die Kompetenzstelle Kommunale Verwaltungsdigitalisierung (KKV) eingerichtet. Als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Aspekte der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung berät sie hessische Kommunen hinsichtlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Hierzu gehören individuelle Vor-Ort-Beratungen und Informationsformate, wie bspw. die Veranstaltungsreihe »Digitale Kommune: Austausch am Freitag«. Die Expertise bringen Vertreterinnen und Vertreter der hessischen kommunalen Spitzenverbänden und des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation (HMD) ein.
- Beratung durch die ekom21: Der kommunale IT-Dienstleister ekom21 bietet eine umfassende Beratung zur OZG-Umsetzung, der Erarbeitung von kommunalen Digitalisierungsstrategien und weiteren Digitalisierungsthemen an. Detaillierte Informationen finden sich auf dieser Webseite der ekom21. Aktuell wird die Beratung jedoch nicht, wie in der Vergangenheit, durch das Land Hessen gefördert, soll aber zeitnah neu aufgelegt werden.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Hessische Kommunen
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen wie auch die Kontaktdaten zu beiden Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite der KVV und dieser Seite der ekom21. Einen Überblick zu den hessischen Angeboten im Bereich Verwaltungsdigitalisierung bietet zudem diese Internetseite des HMD.