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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 48/24 vom 25.11.2024 über die Veröffentlichung von Entwürfen zur Änderungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010

Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 48/24 vom 25.11.2024 über die Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda



Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die nächste frühzeitige Beteiligung für im Verfahren befindliche Änderungen findet voraussichtlich vom 07.01.2025 bis zum 06.02.2025 statt.


Momentan gibt es keine frühzeitige Beteiligung.

Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Veröffentlichungszeitraum vom 03.12.2024 bis zum 09.01.2025

Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.

Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 01. Januar 2025 geschlossen ist.


Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.





1. Änderung für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Stadtteil Ginsheim
Gebiet: "Ehemalige Gärtnerei"

Anlass und Ziel der Änderung
Im Bereich der ehemaligen Gärtnerei sollen Wohn-, Pflege- und Seniorenwohnanlagen entstehen. Dafür ist es erforderlich im RPS/RegFNP 2010 die „Fläche für die Landbewirt­schaftung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ (ca. 0,8 ha) sowie „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (ca. 0,2 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ (ca. 0,8 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Rand des Stadtteiles Ginsheim. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung, im Nordosten an Grünflächen, im Osten an landwirtschaftliche Flächen und im Süden an die L 3040.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

3. Änderung für die Stadt Hanau

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hanau, Stadtteil Südost
Gebiet: "PV-Freiflächenanlage am Rodenbacher Weg"

Anlass und Ziel der Änderung
Um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den nördlichen Bauabschnitt notwendig. Dafür ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen des RPS/RegFNP 2010 wie folgt zu ändern: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil – Photovoltaik – geplant“. Der südliche Bauabschnitt wird im Zuge eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB realisiert.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich (ca. 2,2 ha) liegt im Stadtteil Hanau Südost, südöstlich des Industriegebiets „Rodenbacher Weg“ im Außenbereich. Das Plangebiet grenzt im Norden an den Rodenbacher Weg, im Osten und Süden an einen Feldweg und im Westen an Gärten.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel
    Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)

5. Änderung des Flächnnutzungsplans der Stadt Nidda

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda, Stadtteil Ober-Lais
Gebiet „Feuerwehrhaus Ober-Lais“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain

Anlass und Ziel der Änderung
Das bestehende Feuerwehrhaus innerhalb der Ortslage von Ober-Lais kann die notwendigen Standortkriterien für ein Feuerwehrhaus nicht mehr erfüllen. Daher hat die Stadt Nidda im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Standortalternativen prüfen lassen. Die Studie hat zum Ergebnis, dass der Standort in Ober-Lais am besten für einen Feuerwehrhaus-Neubau geeignet ist. Die Stadt Nidda stellt den dazugehörigen Bebauungsplan im Parallelverfahren auf.
Dafür ist es erforderlich, die derzeitige „Grünfläche“ (ca. 0,5 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf – Feuerwehr“, „Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge – Ruhender Verkehr (Parkplatz)“ und in „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Kompensationsfläche“ zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Er liegt im Süden des Stadtteils Ober-Lais und nördlich des Friedhofs bei Unter-Lais. Im Westen des Geltungsbereichs verläuft die Kreisstraße 199 (Wetteraukreis) mit separiertem Radweg und einer Baumallee, im Osten schließt der Laisbach an den Bereich an. Das Umfeld ist im Wesentlichen durch Grünland und Ackerflächen geprägt.

Beteiligungsunterlagen:

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie WasserschutzgebietenLuft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)

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