Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain über die Einleitung von Änderungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Veröffentlichung von Änderungsentwürfen im Internet im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 3/26 vom 12.01.2026
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 20. Januar 2026 bis 20. Februar 2026
Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden:
Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular,
sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.
2. Änderung für die Gemeinde Schmitten
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Schmitten, Ortsteil Dorfweil
Gebiet: "Feuerwehrgerätehaus Schmitten-Nord"
Anlass und Ziel der Änderung
Durch die beabsichtigte Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Hunoldstal, Brombach und Schmitten zu einer Feuerwehr „Schmitten-Nord“ ist der Neubau eines gemeinsamen Gerätehauses im Außenbereich erforderlich. Der geeignetste Standort wurde 2022 in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hilfsfristen ermittelt. Ein entsprechender Bebauungsplan der Gemeinde Schmitten („FFW-Nord“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich nördlich von Dorfweil, westlich der L3025 und der Talaue der Weil. Die Baufläche ist derzeit teils Grünland, teils eine sich zu Grünland entwickelnde Ackerbrache.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
3. Änderung für die Stadt Maintal
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Maintal, Stadtteil Dörnigheim
Gebiet: "Ehemaliges Real-Gelände"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Maintal beabsichtigt, das ca. 3,5 ha große Areal des ehemaligen Real-Marktes am Ortseingang Dörnigheim einer neuen städtebaulichen Nutzung zuzuführen. Die vormals als großflächiger Einzelhandel genutzte Fläche wurde 2021 aufgegeben. Für den nördlichen Teilbereich (ca. 1,9 ha) ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit Mischnutzung aus Wohnen, Nahversorgung, Gastronomie und Kindertagesstätte vorgesehen. Im südlichen Teilbereich (ca. 1,6 ha) ist die Ausweisung eines Wohngebiets beabsichtigt.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet (ca. 3,5 ha) wird im Norden durch die Kennedystraße, im Osten durch die Kesselstädter Straße, im Süden durch die Wingertstraße und im Westen durch den Alten Kesselstädter Weg begrenzt. Die umliegende Nutzung ist im Süden und Westen durch Wohnbebauung geprägt. Nördlich des Planungsgebietes liegen gewerbliche Nutzungsformen. Östlich schließt sich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Diese wird durch die Kesselstädter Straße abgegrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
3. Änderung für die Stadt Stadt Mörfelden-Walldorf
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Mörfelden
Gebiet: "Gewerbeerweiterung am Oberwaldberg"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Kommune plant das bestehende Gewerbegebiet im Stadtteil Mörfelden zu erweitern, die Grünverbindung zur freien Landschaft auszubauen sowie einen neuen Ortsrand zu gestalten. Das Hotel an der B 486 wird in die Bauflächen einbezogen und gesichert. Dafür werden die bisherigen Planaussagen „Wald, Bestand“, „Wald, Zuwachs“ und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ zu „Gewerblicher Baufläche, geplant“ mit insgesamt 9,3 ha geändert. Im Gegenzug werden zur Gebietsgliederung und -abgrenzung „Grünfläche Parkanlage“ mit 2,1 ha und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit 0,9 ha neu dargestellt.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich besteht aus 4 Teilflächen mit insgesamt ca. 12,3 ha am östlichen Rand des Gewerbegebietes Mörfelden-Ost.
Im Norden wird er begrenzt durch den Regionalparkweg und im Osten durch den Weg „An der Schnepfenschneise“ und Wald. Im Süden verläuft die B 486 und im Westen grenzt er an bestehende sowie geplante Gewerbeflächen an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungszeitraum vom 20.01.2026 bis 20.02.2026
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an:
beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular
oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet
sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
3. Änderung für die Gemeinde Wölfersheim
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Wölfersheim, Ortsteil Wölfersheim
Gebiet: "Solarpark Wölfersheim II"
Anlass und Ziel der Änderung
Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien strebt die Betreiberin der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) am Wölfersheimer See eine Erweiterung der Fläche um ca. 1,7 ha im Nordosten der Anlage an. Beim Änderungsbereich handelt es sich um eine altlastenverdächtige Konversionsfläche des früheren Kraftwerks.
Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
„Grünfläche - Parkanlage, Bestand“ (ca. 1,7 ha) überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant“ (ca. 1,7 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha. Er liegt zwischen der Ortslage Wölfersheim und dem Wölfersheimer See nordöstlich der bestehenden FF-PVA.
Er wird durch landwirtschaftliche Flächen im Norden, durch einen asphaltierten Feldweg mit einem dahinter angrenzendem Ufergehölzstreifen im Osten, durch einen weiteren asphaltierten Feldweg und die bestehende FF-PVA im Süden und durch einen Feldgehölzstreifen samt umzäunter Hundewiese im Westen begrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Solar II“ - Entwurf - (Mai 2025)
- Artenschutzrechtlicher Planungsbeitrag (Mai 2025)
- Ergebnisbericht Artenschutz (Januar 2023)
- Alternativenprüfung der Gemeinde Wölfersheim (Stand 2024)
- Vermerk Konversionsfläche (Februar 2025)
- Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes zum Bebauungsplanverfahren vom 20.03.25
- Stellungnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Wetteraukreis
- umweltbezogene Stellungnahme HessenForst - Forstamt Nidda
- umweltbezogene Stellungnahme von HessenMobil
- umweltbezogene Stellungnahme der ovag Netz GmbH
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
- umwelbezogene Stellungnahme der Uniper Kraftwerke GmbH
- umweltbezogene Stellungnahme des Wetteraukreises
- Landschaftsplan der Gemeinde Wölfersheim - Auszug Landschaftsplanerisches Leitbild (März 1995)
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen
6. Änderung für die Stadt Stadt Oberursel (Taunus)
6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Oberursel (Taunus), Stadtteil Weißkirchen
Gebiet: "Südliche Riedwiese"
Anlass und Ziel der Änderung
Aufgrund einer aktuellen Nachfrage nach Gewerbeflächen entlang der südlichen Frankfurter Landstraße soll eine bisher als gemischte Baufläche dargestellte Teilfläche zu gewerblicher Baufläche geändert werden. Damit ein entsprechender Bebauungsplan als aus dem Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) entwickelt angesehen werden kann, ist eine Änderung des RPS/RegFNP 2010 erforderlich von „Gemischter Baufläche, geplant“ (1,8 ha) in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (1,8 ha) sowie die Rücknahme der nicht mehr erforderlichen Liniendarstellung „Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, geplant“.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung liegt im Stadtteil Weißkirchen und befindet sich zwischen Frankfurter Landstraße im Nordosten, dem Standort eines Supermarkts im Südosten, einem bestehenden Wohngebiet im Südwesten und der Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche, geplant“ im Nordwesten.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan Gewerbegebiet "Südliche Riedwiese" mit Umweltbericht - Vorentwurf (Februar 2024)
- Bestandsplan zum Umweltbericht (Januar 2024)
- Artenschutzbeitrag (Oktober 2023)
- Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie orientierende umwelttechnische Untersuchungen (März 2023)
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion (November 2023)
- Datenauswertung auf Kampfmittel (November 2023)
- Fachbeitrag Abwasser (Oktober 2023)
- Schalltechnische Untersuchung - Geräuschkontigentierung (Juli 2023)
- Verkehrsuntersuchung (August 2023)
- umweltrelevante Stellungnahme von Hessen Mobil
- umweltrelevante Stellungnahme von Hessenwasser
- umweltrelevante Stellungnahme des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises - Fachbereich Ländlicher Raum
- umweltrelevante Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Anhang
- Entwicklungskarte 24
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen