Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen
Gebiet "Haincher Weg" durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
Anlass und Ziel der Änderung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Limeshain sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und bauleitplanerischen Grundlagen für den Weiterbetrieb des im Plangebiet ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes, die Baurechtschaffung zugunsten eines Wohnhauses im Außenbereich (beides im Bestand) und die Neuanlage einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 2,3 ha), die auch den dortigen Nutzungen dienlich ist, geschaffen werden.
Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Flächen für die Landwirtschaft“ (ca. 2,3 ha) in „Gemischte Bauflächen“, „Sonderbaufläche Lagerfläche“, „Sonderbaufläche Photovoltaikanlage“ und „Grünfläche Park- und Grünanlagen“.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet „Haincher Weg“ mit einer Fläche von ca. 2,3 ha befindet sich nordöstlich der Ortslage von Rommelhausen und ca. 190 m westlich der BAB 45.
Nördlich und östlich wird das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen, südlich von Grünland und einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage und westlich von Wohngebäuden begrenzt.
Beteiligungsunterlagen:
1. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Kronberg im Taunus
1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg
Gebiet: "Am Auernberg"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Kronberg im Taunus beabsichtigt die Entwicklung einer neuen Gewerbefläche. Die Ausweisung ist erforderlich, um den bestehenden und zukünftigen Bedarf ansässiger Betriebe zu decken, Unternehmensabwanderungen zu vermeiden und Ansiedlungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein entsprechender Bebauungsplan befindet sich im Parallelverfahren (Nr. 157 „Am Auernberg“). Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“, „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“, „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (ca. 2,4 ha) in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 2,4 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südosten der Kronberger Gemarkung. Insgesamt umfasst die Fläche rund 2,4 ha. Sie befindet sich unmittelbar östlich der Straße Am Auernberg und der Landesstraße L3015. Etwas weiter östlich befindet sich der nach Südosten fließende Westerbach. Im Westen und Süden, sowie nordwestlich befinden sich bereits seit langer Zeit bestehende Gewerbeflächen, die durch das vorliegende Verfahren erweitert werden sollen.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Glauburg, Ortsteil Stockheim, Gebiet „PV-Anlage Dünstberg“durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Glauburg plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Dünstberg“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 4,7 ha) im Ortsteil Stockheim durch einen Investor. Dazu soll eine vormals als Deponie genutzte Fläche umgenutzt werden. Die im Süden des Areals vorhandene Grünfläche mit Streuobstbestand soll durch die Planung gesichert werden. Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Altablagerung“ (ca. 4,7 ha) in „Sonderbaufläche Photovoltaik“ und „Grünfläche“.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet „PV-Anlage Dünstberg“ mit einer Fläche von ca. 4,7 ha befindet
sich nordöstlich des Bahnhofs Glauburg-Stockheim im Ortsteil Stockheim. Es handelt sich um die frühere Deponie „Am Dünstberg“, welche weitestgehend einer natürlichen Sukzession überlassen wurde und um eine Grünfläche mit Streuobstbestand. Im Norden, Osten und Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) an. Im Westen, jenseits der unmittelbar angrenzenden Bahntrasse und des Vulkanradwegs, gemeindliche Siedlungsflächen.
Beteiligungsunterlagen:
- Planzeichnung
- Begründung
- Umweltbericht
- Kartierungsberichte
- Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung
2. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Stadt Rosbach v. d. H.
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Rosbach v. d. H., Stadtteil Rodheim
Gebiet: "Am Belgesbaum/Nördlich Seelhof"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Rosbach v. d. H. plant die Entwicklung eines Wohngebietes sowie eines Ärzte- und Gesundheitszentrums im Anschluss an die bestehende Ortslage. Sowie die Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes. Das zu entwickelnde Gesamtareal setzt sich aus den Teilflächen 1 und 2 einschließlich der bereits im RPS/RegFNP 2010 dargestellten angrenzenden geplanten Wohnbauflächen im Westen zusammen.
Das Gebiet selbst soll in drei Bauabschnitten entwickelt werden: die oben genannten Entwicklungen sollen zunächst im Bauabschnitt 1 entstehen.
Die Stadt Rosbach v. d. H. möchte damit vor allem der gestiegenen Nachfrage nach Bauland Rechnung tragen und dem Stadtteil Rodheim damit eine Eigenentwicklung ermöglichen.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet besteht aus den Teilflächen 1 und 2 und liegt am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Rodheim. Die Teilflächen werden im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich grenzt der Wirrweg (L 3204) und im Anschluss daran vorhandene Wohnbebauung an die Teilflächen. Östlich wird die Teilfläche 1 zunächst von der Rosbacher Straße sowie daran angrenzende Wohnbebauung begrenzt. Die Teilfläche 2 grenzt zunächst an vorhandene Bebauung und im Anschluss daran ebenfalls an die Rosbacher Straße.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3. Änderung des RPS/RegFNP 2010 für die Gemeinde Weilrod
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Weilrod, Ortsteil Hasselbach
Gebiet: "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilrod-Hasselbach"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Weilrod beabsichtigt über ein Betreibermodell die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) nördlich der Ortslage von Hasselbach auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 40 Jahre ausgelegt. Der Standort ist vollumfänglich förderfähig gemäß EEG. Ein entsprechender Bebauungsplan („Freiflächen-Solaranlage Hasselbach“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Fläche für Landbewirtschaftung“ sowie „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant“ sowie für eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung ist rund 12,6 ha groß und befindet sich in einem nach Südwesten, Süden und Südosten exponierten Hangbereich im Norden von Hasselbach. Der Bereich grenzt im Westen an die Landesstraße L 3337 an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „FF-PVA Weilrod-Hasselbach“ mit Umweltbericht - Vorentwurf (Oktober 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Vorläufige Fassung (März 2026)
- Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan gem. § 8 HLPG für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Weilrod-Hasselbach - Begründung (Langfassung) (März 2025)
- Stellungnahme des Büros PlanÖ zum Vogelzugrastplatz »Am Tannenkopf« (E-Mail vom 15.06.2026)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
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- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Entwicklungskarte 24:
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- Einzelstellungnahmen:
- umweltbezogenen Stellungnahme von Hessen Mobil
- umweltbezogenen Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., HGON - AK Hochtaunus
- umweltbezogenen Stellungnahme des Kreisausschuss des Hochtaunuskreises - Fachbereich Ländlicher Raum
- umweltbezogenen Stellungnahme des Regierungspräsidium Darmstadt
- umweltbezogenen Stellungnahme einer Privatperson
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen