FrankfurtRheinMain ist eine dynamische, vielfältige Region: wirtschaftlich stark, kulturell geprägt und mit hoher Lebensqualität. Die dynamische Entwicklung bringt jedoch auch große Herausforderungen mit sich – vom steigenden Wohnraumbedarf über überlastete Infrastrukturen bis hin zum Schutz von Natur, Freiräumen und Klima.
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) setzt genau hier an. Als zentrales Instrument der räumlichen Steuerung sorgt er für eine vorausschauende, nachhaltige und abgestimmte Entwicklung über kommunale Grenzen hinweg. Im Verbandsgebiet übernimmt er zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 Baugesetzbuch (BauGB) für 80 Städte und Gemeinden. Damit werden zwei Planungsebenen – Regionalplanung und Flächennutzungsplanung – in einem Planwerk gebündelt. Ziel ist mehr Effizienz und frühzeitige Konfliktlösung im regionalen Konsens.
Derzeit wird der RegFNP mit integriertem Landschaftsplan neu erarbeitet. Gemeinsam mit dem Regionalplan Südhessen (RPS) bildet er ein einheitliches Planwerk. Dieses Planwerk legt die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region mit einer ausgewogenen Balance zwischen Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Natur und Lebensqualität.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Plans gilt weiterhin der derzeit gültige Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 aus dem Jahr 2011.
Was ist der RegFNP?
Die Bebauungspläne der 80 Städte und Gemeinden im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sind aus dem RegFNP zu entwickeln. Der Plan orientiert sich an den Vorgaben der Landesentwicklungs- und Regionalplanung.
Was ändert sich mit dem neuen RegFNP?
Der neue Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) wird künftig für alle 80 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (sogenanntes Verbandsgebiet) gelten.
Durch den Beitritt von fünf Kommunen aus der Wetterau im Jahr 2021 vergrößert sich der Geltungsbereich des RegFNP entsprechend.
Der Maßstab des neuen RegFNP wird von 1:50.000 auf 1:25.000 angepasst. Das bedeutet:
- mehr Details und
- ein verändertes Kartenbild, das die raumplanerischen Aussagen klarer und differenzierter abbildet.
Für welchen Bereich gilt der neue RegFNP?
Der neue RegFNP umfasst 80 Städte und Gemeinden, darunter die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau. Der Geltungsbereich ist der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main mit einer Fläche von rund 270.000 ha (= 2.700 km²) und rund 2,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Was steuert der RegFNP?
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) legt für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren die räumliche Entwicklungsstrategie für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main fest. Er definiert insbesondere:
- potenzielle Siedlungs- und Gewerbeflächen,
- infrastrukturelle Entwicklungsschwerpunkte,
- potentielle Flächen für erneuerbare Energien,
- Flächen mit vorrangiger Bedeutung für den Freiraumschutz und die Landschaftsentwicklung.
Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessen der 80 Kommunen aufeinander abzustimmen und zu bündeln, um eine nachhaltige, wirtschaftliche und für den Raum verträgliche Entwicklung im Ballungsraum zu ermöglichen.
An wen richtet sich der RegFNP?
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, seine Inhalte bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten, sofern diese Auswirkungen auf die Bodennutzung haben.
Für Bürgerinnen und Bürger entfaltet der RegFNP als vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Ein individuelles Baurecht entsteht daraus grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt für Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB – hier können die Darstellungen des RegFNP rechtlich relevant sein.
Warum spricht man von einem RegFNP?
Im Jahr 2011 wurden der zuvor interkommunale Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt und der Regionalplan Südhessen zu einem einheitlichen Planwerk als Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) im Maßstab 1:50.000 zusammengeführt. Da der Plan sowohl die regionalplanerischen Festlegungen (sogenannte Ziele und Grundsätze der Raumordnung) als auch die Darstellungen des Flächennutzungsplans nach dem Baugesetzbuch enthält, wird er nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) als „Regionaler Flächennutzungsplan“ bezeichnet.
Warum wird der RegFNP neu aufgestellt?
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) erfüllt eine Doppelfunktion: Er ist zugleich Regionalplan und Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz müssen Regionalpläne – und damit auch der RegFNP – mindestens alle zehn Jahre überprüft und bei Bedarf neu aufgestellt werden.
Doch nicht nur aus formalen Gründen ist eine Neuaufstellung sinnvoll. Auch die Rahmenbedingungen in der Region haben sich spürbar verändert: Das Wachstum der Bevölkerung, der Klimawandel, die Energiewende und neue Anforderungen an das Zusammenwirken von Siedlungsentwicklung und Freiraumschutz stellen neue Herausforderungen an die Planung. Ziel ist es, die regionalen Entwicklungsziele an diese Veränderungen anzupassen und so die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und lebenswerte Rhein-Main-Region zu schaffen.
Wer plant und entscheidet?
Der Regionalverband erarbeitet den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) auf Grundlage der Beschlüsse, die von der Verbandskammer des Regionalverbands gefasst werden. Als Träger der Flächennutzungsplanung für insgesamt 80 Städte und Gemeinden im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ist der Regionalverband für die Erstellung des Plans verantwortlich. Die Umsetzung obliegt den Kommunen im Verbandsgebiet. Die Verbandskammer vertritt die Interessen der Verbandskommunen und kann Einfluss auf wichtige regionalplanerische Entscheidungen nehmen.
Gesamträumliche integrierte Plankonzepte
Der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main steht unter erheblichem Entwicklungsdruck. Die Region wächst und mit ihr der Bedarf an Wohnraum, Verkehrsflächen und Flächen zur Energiegewinnung. Gleichzeitig müssen Natur, Landschaft und Klima wirksamer geschützt werden. Diese vielfältigen, teils widersprüchlichen, Anforderungen lassen sich nicht isoliert betrachten. Um tragfähige Lösungen zu finden, braucht es gesamträumliche Plankonzepte, die über kommunale Grenzen hinausdenken und den Raum als Ganzes betrachten. Sie schaffen Überblick und Orientierung, gleichen Interessen aus und zeigen Wege für eine zukunftsfähige Entwicklung auf – für Verwaltungen, Fachplanungsträger, Politik und die Menschen in der Region.
Gesamträumliche Plankonzepte bilden deshalb eine unverzichtbare Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP). Sie liefern belastbare fachliche Grundlagen, auf denen der Plan aufbaut, und ermöglichen es, Zielkonflikte – etwa zwischen Siedlungsentwicklung, Freiraumschutz und Klimaanpassung – systematisch abzuwägen und planerisch ausgewogen zu lösen.
Verschiedene dieser Konzepte sind in den RegFNP integriert und durch eigene Planzeichen kartografisch dargestellt. Damit sind sie nicht nur fachlich berücksichtigt, sondern auch verbindlich.
Folgende gesamträumliche Plankonzepte liegen dem RegFNP-Vorentwurf zugrunde:
Überörtlicher Biotopverbund – Lebensräume verbinden, Vielfalt sichern
Intakte Natur ist keine Selbstverständlichkeit. Sie bildet unsere Lebensgrundlage und ist zugleich Lebensraum für eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten.
Ziel des Biotopverbundes ist es, diese biologische Vielfalt langfristig zu erhalten und zu stärken.
Viele Arten sind auf geschützte Lebensräume angewiesen. Doch ebenso wichtig sind Verbindungen zwischen diesen Lebensräumen. Nur so können sich Tiere bewegen, Nahrung finden, sich fortpflanzen und ihre Bestände stabil halten. Ein überörtlicher Biotopverbund stellt sicher, dass solche ökologischen Wechselbeziehungen in der Landschaft erhalten, wiederhergestellt oder neu geschaffen werden können.
So entsteht ein vernetztes System von Lebensräumen, das über Gemeindegrenzen hinauswirkt – nachhaltig, ökologisch wirksam und zukunftsfähig.
Bedeutsame Landschaften – schützen, was wertvoll ist
In der dicht besiedelten Rhein-Main-Region gibt es sie noch: Landschaften von besonderer Schönheit und Eigenart, die sich durch ihre Vielfalt, naturnahe Prägung und kulturelle Bedeutung auszeichnen. Diese Gebiete erfüllen eine wichtige Funktion: Sie bieten Raum für Naturerleben, Erholung und den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Um diese einzigartigen Landschaften zu bewahren, wurden im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Landschaftsplans die sogenannten „Bedeutsamen Landschaften“ identifiziert und im neuen RegFNP-Entwurf integriert. EIne Präsentation der Inhalte finden Sie als Storymap im Geoportal aufbereitet. Einen Gesamtüberblick erhalten Sie in der Broschüre “Schätze der Region“ [PDF; 32,8 MB]
Mit dem Planzeichen für Bedeutsame Landschaften wird das Landschaftsbild als eigenständiges Schutzgut gestärkt und ein Beitrag zum Erhalt ökologischer, ästhetischer und kultureller Werte geleistet.
Grünflächen – mehr als nur Grün
Grünflächen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sind besonders wichtig, da sie direkt in der Nähe von Siedlungen liegen und eine Vielzahl von ökologischen, sozialen und klimatischen Funktionen erfüllen. Sie müssen daher vor Bebauung, auch im Innenbereich, geschützt und bei Bedarf durch neue Grünflächen ergänzt werden. Besonders im Kontext der Klimaanpassung übernehmen sie eine zunehmend tragende Rolle, indem sie für Temperaturausgleich, Luftreinigung und Regenwasserrückhaltung sorgen. Ihre Erhaltung und Erweiterung ist deswegen ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung im RegFNP.
Klimarelevante Flächen im Siedlungsbereich – Anpassung an den Klimawandel
Der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gehört zu den besonders hitzebelasteten Regionen Deutschlands und wird durch den Klimawandel künftig noch stärker von Hitzewellen und heißen Tagen betroffen sein. Vor allem in den Innenstädten nehmen die Temperaturen deutlich zu – mit negativen Folgen für das Bioklima und die Gesundheit der Menschen.
Um das lokale Klima zu verbessern, sind gezielte Maßnahmen wie Entsiegelung, Erhöhung des Vegetationsanteils und die Stärkung der Durchlüftung erforderlich. Diese Aspekte fließen in das künftige regionale Klimaanpassungskonzept für den RegFNP ein. Ziel ist es, den Schutz und Erhalt von wichtigen Freiräumen als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu sichern.
Regionales Entwicklungskonzept für Südhessen
Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für Südhessen, veröffentlicht vom Regierungspräsidium Darmstadt im Jahr 2019, stellt Lösungsansätze für den wachsenden Bedarf an Wohnraum, Gewerbeflächen und Logistikflächen bis 2030 vor. Es berücksichtigt die hohe Wachstumsdynamik im Rhein-Main-Gebiet sowie den Wandel im Mobilitätsverhalten, bei dem Fußwege, Fahrräder und öffentlicher Nahverkehr stärker genutzt werden.Das REK wurde vom Büro Albert Speer & Partner im Auftrag der Regionalversammlung Südhessen erarbeitet. Es dient als Orientierungshilfe, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen sich die Region künftig weiterentwickeln kann. Hier finden Sie das REK.
2016 erstellte der Regionalverband FrankfurtRheinMain für den Ballungsraum ein Konzept zur Identifizierung von „potenziellen Wohnbauflächen an Schienenhaltepunkten“, dessen Ansätze in das REK eingeflossen sind.