Sprungziele
Inhalt

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019

  

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) 2010 und dessen 1. Änderung ist mit den Veröffentlichungen im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 am 30. März 2020 und Nr. 9 am 28. Februar 2022 wirksam geworden.

Der TPEE 2019 und dessen 1. Änderung steuert die Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Südhessen durch die Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie. Diese Vorranggebiete sind während der Aufstellung des Planes nach einem schlüssigen Plankonzept sorgfältig abgewogen worden. Hier ist die Windkraft privilegiert und setzt sich gegenüber anderen Belangen durch.
Mit dem Inkrafttreten neuer Bundesgesetze (z.B. Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WindBGEG) oder des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ergeben sich Änderungen für die Umsetzung des TPEE 2019.

In § 3 Abs. 1 des WindBG (in Verbindung mit der Anlage des Gesetzes) werden für die einzelnen Bundesländer Flächenbeitragswerte zu bestimmten Stichtagen definiert, welche durch die Plangeber durch Beschluss festzustellen sind. Anfang 2024 ist die Feststellung des Erreichens des gemäß den Vorgaben des WindBG erforderlichen ersten Flächenbeitragswertes für das Land Hessen erfolgt.

Somit bestehen die regionalplanerischen Festlegungen bzw. flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie des TPEE 2019 weiterhin fort. Neu ist, dass außerhalb der Vorranggebiete die Ausschlusswirkung bei allen hessischen Teilregionalplänen Energie mit Veröffentlichung des Beschlusses über das Erreichen des ersten Flächenbeitragswertes entfallen ist. Allerdings gilt nun außerhalb der Vorranggebiete die Regelung des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch, nach welcher durch die Errichtung von Windenergieanlagen öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine Genehmigung von Windenergieanlagen ist damit außerhalb der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie in der Regel weiterhin nicht zu erwarten.

Des Weiteren können Kommunen und Planungsverbände außerhalb der Vorranggebiete zusätzliche Windflächen im Rahmen der Bauleitplanung ausweisen. In diesen zusätzlichen Windgebieten wären Windenergieanlagen ebenso wie in den festgelegten Vorranggebieten privilegiert zulässig. Im neuen § 6a WindBG hat der Bundesgesetzgeber die bestehenden Windenergiegebiete im Sinne der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (sog. RED III) zu Beschleunigungsgebieten erklärt. Hier gelten künftig zur Beschleunigung des Genehmigungsprozesses erleichterte Anforderungen für beantragte Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Für bestehende Windenergieanlagen gilt bis 31. Dezember 2030 die Sonderregelung, dass das Repowering dieser Altanlagen außerhalb der Vorranggebiete ebenfalls privilegiert zulässig ist. Diese Sonderregelung gilt nicht in Naturschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten.

Eine Aktualisierung des TPEE 2019 ist derzeit nicht erforderlich, da mit den bestehenden Teilregionalplänen Energie der drei hessischen Planungsregionen einschließlich des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain das Land Hessen den für das Jahr 2027 normierten Flächenbeitragswert in der Anlage des WindBG erreicht.

Rechtsverbindlich sind allein die veröffentlichten genehmigten Unterlagen sowohl des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 als auch der 1. Änderung des TPEE 2019. Diese Unterlagen für den Bereich des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain finden Sie auf dieser Seite.


Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurden der TPEE 2019 und seine 1. Änderung in einer nichtamtlichen Lesefassung sowohl des Textteils als auch der Karten zusammengefasst, die unten angefügt ist.

Die für die weitere Planungsregion Südhessen gültigen Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Nichtamtliche Lesefassung und Flächensteckbriefe

Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurden der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 sowie sein 1. Änderungsverfahren jeweils in einer Nichtamtlichen Lesefassung des Textes als auch in einer Nichtamtlichen Lesefassung der Karten zusammengefasst. Beide haben den Stand nach der 1. Änderung des TPEE 2019.


Rechtsverbindlich sind dabei allein die veröffentlichten genehmigten Unterlagen sowohl des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 als auch des 1. Änderungsverfahrens des TPEE. Diese finden sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt bei Unterlagen zum TPEE 2019, Genehmigung: 30.03.2020, unter 1. Änderung zum TPEE 2019 sowie auf dieser Internetseite (siehe oben).

Nichtamtliche Lesefassung der Karte für den Bereich des RegFNP, Stand nach 1. Änderungsverfahren zum TPEE 2019

Kartenblätter einzeln zum Download:

Nichtamtliche Karte, Blatt 1
Nichtamtliche Karte, Blatt 2
Nichtamtliche Karte, Blatt 3
Nichtamtliche Karte, Blatt 4
Nichtamtliche Karte, Blatt 5
Nichtamtliche Karte, Blatt 6


Weitere Beschlüsse und Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Beschlusses der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain nach § 5 Abs. 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (sogenannter Rotor out-Beschluss) am 7. August 2023 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 32

Bekanntmachung des Beschlusses der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain nach § 5 Abs. 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Feststellung des Erreichens des ersten Flächenbeitragswertes) am 29. Januar 2024 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 5

Bekanntmachung der Feststellung des Erreichens des ersten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Hessen am 25. März 2024 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 13