Mobilitätsstationen
Unsere Vision: Multimodale Angebote für die gesamte Region
Mobilität ist mehr als nur Fortbewegung – sie ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen sind dabei so vielfältig wie ihr Alltag und verlangen nach flexiblen, verlässlichen und gut vernetzten Lösungen.
Dies erreichen wir durch die Bündelung umweltfreundlicher Verkehrsträger und Angebote sowie deren digitale Vernetzung. Wir setzen auf die flächendeckende Umsetzung von Mobilitätsstationen, die bedürfnisgerechte Mobilität gewährleisten und den öffentlichen Personennahverkehr stärken – das Rückgrat der Mobilität von morgen.
Der Regionalverband bietet Ihnen:
- Beratung zu Mobilitätsstationen
- Dokumente wie Mustervorlagen, Kostenschätzungen oder Checklisten
- Unterstützung bei der Standortwahl und Wahl der Ausstattung
- Fördermittelberatung
- ein Corporate Design für die Region
- den Zugriff auf zuvor ausgeschriebene Rahmenverträge
- Ausschreibung interkommunaler Sharing-Angebote (wie Car- oder Bikesharing)
- ein stetig wachsendes Netzwerk aus Kommunen, Anbietern und Unternehmen
- einen zentralen Ansprechpartner während des gesamten Prozesses
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen bei der Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität in unserer Region behilflich sein können.
Gemeinsam schaffen wir Raum für neue Mobilität!
Haben Sie Fragen oder wünschen sich weitere Informationen zu Mobilitätsstationen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Der Weg zur Mobilitätsstation
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von häufig gestellten Fragen:
Was ist RaMo?
Seit 2020 wird der Regionalverband FrankfurtRheinMain mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt. Unter dem Projekttitel „Raum für neue Mobilität und mehr in der Region FrankfurtRheinMain“ (RaMo) (Förderkennzeichen 01UV2125) arbeitet der Regionalverband gemeinsam mit seinen Verbundpartnern an der Schaffung struktureller Rahmenbedingungen zur Etablierung von Mobilitätsstationen in der Region.
Verbundpartner sind:
- Hochschule RheinMain,
- der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sowie
- der Wetteraukreis.
In der ersten Projektphase (ab 2020) standen multimodale Mobilitätslösungen im Fokus. In der zweiten Phase konnte darauf aufbauend ein kreisweites Standortkonzept für Mobilitätsstationen im Wetteraukreis entwickelt werden. In der aktuellen dritten Projektphase verfolgt RaMo das Ziel, Mobilitätsstationen langfristig im Wetteraukreis und zusätzlich in der gesamten Region zu etablieren.
Das Projekt RaMo läuft bis zum 31.12.2026.
Um die nachhaltige Umsetzung der entwickelten Konzepte sicherzustellen, wird das Vorhaben auch über den Förderzeitraum hinaus als eigenständige Aufgabe der Abteilung Mobilität im Regionalverband FrankfurtRheinMain fortgeführt.
Was sind Mobilitätsstationen?
Mobilitätsstationen bündeln unterschiedliche Mobilitätsangebote an einem Standort und verknüpfen mindestens zwei Verkehrsmittel miteinander. Sie erleichtern den Wechsel zwischen den Verkehrsträgern, ergänzen den öffentlichen Personennahverkehr und bieten eine attraktive Alternative zum privaten Pkw. Je nach Bedarf integrieren sie Sharing-Angebote sowie zusätzliche Infrastruktur, etwa Fahrradabstellanlagen oder Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.
Wo sind Mobilitätsstationen geplant?
Mit der Planung und Umsetzung der ersten Mobilitätsstationen nimmt der Wetteraukreis eine Vorreiterrolle ein. Bereits 2025 wurden gemeinsam mit 16 Kommunen 35 Standorte auf den Weg gebracht und entsprechende Fördermittel bei Hessen Mobil beantragt. Im Juni 2026 folgte die Beantragung von 16 weiteren Mobilitätsstationen in vier zusätzlichen Kommunen des Wetteraukreises. Auch im Main-Kinzig-Kreis gibt es erste konkrete Schritte: Die Stadt Maintal hat für sechs Mobilitätsstationen Fördermittel bei Hessen Mobil beantragt. Weitere Landkreise und Kommunen sollen folgen. Die ersten Stationen im Wetteraukreis sollen sukzessive ab 2027 errichtet werden.
Mehr Informationen zu dem Sammelantrag 2025 finden Sie hier.
Wie wird eine Mobilitätsstation aussehen?
Um Akzeptanz, Orientierung und Sichtbarkeit zu stärken, erhalten die Mobilitätsstationen in der Region FrankfurtRheinMain ein einheitliches Erscheinungsbild. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain gibt hierfür verbindliche Gestaltungsstandards vor. Ziel ist ein wiedererkennbares, hochwertiges und regional übertragbares Design, das die Mobilitätsstationen im öffentlichen Raum klar erkennbar macht.
Dank des modularen Aufbaus können die Mobilitätsstationen flexibel ausgestattet und erweitert werden. Die Überdachungen lassen sich je nach Bedarf unterschiedlich nutzen und mit ergänzenden Standardprodukten kombinieren, etwa Reparaturstationen, Fahrradboxen, abschließbaren Ladeschränken oder Fahrradabstellmöglichkeiten.
Das visuelle Erscheinungsbild der Mobilitätsstationen wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Gestaltungspartnern entwickelt: Das Logo der Mobilitätsstationen wurde von der Designagentur Frankfurt | dbf.design entwickelt. Die Gestaltung der Ausstattungselemente stammt von andré stocker design.
Die Umsetzung des Modul- und Gestaltungskatalogs und die Herstellung der Produkte erfolgt über einen europaweit ausgeschriebenen Rahmenvertragspartner. Der Produktkatalog und das Bestellformular sind für Mitgliedskommunen auf Anfrage verfügbar.
Bild: andré stocker design (2025)
Welche Förderung gibt es?
Der Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Mobilitätsstationen wird durch das Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gefördert (Stand Mai 2025)..
- Antragsberechtigt sind z.B. Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zweckverbände.
- Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach der Anmeldung bis zum 1. Juni gestellt werden.
Zusätzlich werden auch stets weitere Fördermöglichkeiten gesucht, um den Kommunen eine passende Förderung zu ermöglichen.
"Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in den hessischen Gemeinden. Dazu gehört die Entwicklung verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsprodukte […] sowie der Erhalt und der bedarfsgerechte Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.“
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz, 26. April 2021
Weitere Informationen zum MobFöG und den Fördermittelbestimmungen:
Mobilitätsfördergesetz (MobFöG)