Beigeordneter Horn: »Nicht mehr nur die Summe seiner Teile«
(tek) „Mit der Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) 2020 haben wir die Chance, den Plan ganz neu zu denken. Er darf nicht mehr nur die Summe seiner Teile sein. Deshalb werden wir diesmal das Planwerk mit Entwicklungskonzepten zu den uns heute bewegenden Herausforderungen unterlegen. Diese Themen sind: Siedlungsflächenentwicklung, Sicherung des Freiraums, Verkehr und Energie.“ Mit dieser Botschaft gab der Beigeordnete des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain Thomas Horn (CDU) am Mittwoch in einer Feierstunde im Historischen Museum Frankfurt den Startschuss für das neue Planwerk. Auch müsse man die Politik und die Fachöffentlichkeit frühzeitig bei der Erstellung mit einbinden. Denn: „Die anstehenden Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam meistern.“
Der Beigeordnete erinnerte in seiner Rede daran, dass auch in FrankfurtRheinMain der Wohnraum sehr knapp ist. Nach der jüngst veröffentlichten Wohnraumbedarfsprognose werden 184.000 Wohnungen im Zeitraum 2013-2030 benötigt. „Dieser Bedarf kann von Frankfurt und den anderen Großstädten nicht durch eigene Bauflächenausweisungen oder Innenentwicklung gedeckt werden. Dazu ist es nötig, die Flächensteuerung regional zu koordinieren.“ Beim Wohnen gehe es aber nicht nur um Quantität, sondern insbesondere auch um Qualität. Berücksichtigt werden sollen neben der Lage – beispielsweise die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – auch das Vorhandensein von Grünflächen für Freizeit und Erholung sowie die Infrastrukturausstattung wie Kitas, Schulen, Ärzte und anderes mehr.
„Der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bietet eine hohe Lebensqualität durch die vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, das moderate Klima und durch den hohen Anteil an Freiflächen“, sagte Horn. Auch deshalb kämen immer mehr Menschen in unsere Region. Mit dem neuen Regionalen Landschaftsplan, der ebenfalls in den RegFNP integriert werde, werde einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen, indem er Vorkehrungen zur Klimaanpassung benennt, Natur und Landschaft schützt, Erholungsmöglichkeiten bereitstellt und so die Lebensqualität der Menschen sichert.
„Es ist eine Binsenweisheit, dass die internationale und die Nahmobilität hier in FrankfurtRheinMain eine große Rolle spielt. Der Flughafen, die Autobahnen, die Bahnstrecken und die Wasserstraßen bilden die Lebensadern der Wirtschaft.“ Diese Verkehrsarten stießen aber bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Auch die Grenzen der Belastbarkeit der Bevölkerung bezüglich Verkehrslärm und Schadstoffbelastung seien erreicht. Zukunftsbilder für eine verträgliche Mobilität der Menschen und Güter seine daher gefragt. „Die Realisierung von Neubau- und Entlastungsstrecken, wie der nordmainischen S-Bahn oder der Regionaltangente West, werden bestimmt schon seit 20 Jahren gefordert. Aber wie soll die regionale Wohnungs- und Einwohnerzahl gesteigert werden ohne eine Steigerung der Kapazität im Nahverkehr?“, fragt sich der Beigeordnete Horn. Dies werde eine grundlegende Fragestellung in der Neuaufstellung des RegFNP 2020 sein.
Schließlich sei auch das Thema Energiewende von größter Bedeutung für den neuen Plan. Neben dem sogenannten „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“, der die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie vorsehe, werde das Regionale Energiekonzept Flächen für Solarparks und Biogasanlagen aufzeigen. Es würden aber auch vorhandene Standorte zur fossilen Energieerzeugung einschließlich deren Trassenverläufe erfasst werden, um diese einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.
„Wenn wir den neuen Regionalen Flächennutzungsplan mit diesen Bausteinen versehen, können wir sicher sein, unsere Region FrankfurtRheinMain zukunftsfest zu gestalten. Denn es muss beides stimmen, Arbeitswelt wie auch Lebensqualität“, so Horn abschließend.
Der Regionale Flächennutzungsplan gilt für die 75 Mitgliedskommunen des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain. In ihm sind Wohn- und Gewerbegebiete, Verkehrstrassen und anderes mehr zu finden. Er hat einen Maßstab von 1:50.000. Der derzeitige Plan läuft im Jahr 2019 aus, die Gültigkeitsdauer beträgt acht Jahre. Er muss sowohl von der Verbandskammer als auch von der Regionalversammlung Südhessen beschlossen werden.
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