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Datum: 16.07.2024

Neuer Wohn- und Schulstandort in Nieder-Eschbach: Veröffentlichung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit

Unterlagen sind ab dem 23. Juli 2024 online und im Haus der Region einsehbar

Am südlichen Rand von Nieder-Eschbach soll ein neuer Wohn- und Schulstandort entwickelt werden. Daher beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main, das Planungsrecht für eine weiterführende Schule, eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und Wohnbebauung mit Grünflächen zu schaffen.

Im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) sind für diesen Bereich Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen vorgesehen. Damit der entsprechende Bebauungsplan Nr. 923 „Nordwestlich auf der Steinern Straße“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist für Teilflächen folgende Änderung der bisherigen Planaussagen erforderlich:

Fläche 1: „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 2,4 ha) und „Grünfläche - Parkanlage“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ (ca. 2,3 ha) in „Fläche für den Gemeinbedarf – Weiterführende Schule, geplant“ (ca. 4,7 ha).
Fläche 2: „Grünfläche - Parkanlage“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 0,4 ha). Fläche 3 und 4: „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 0,3 und 0,9 ha) in „Grünfläche - Parkanlage“ (ca. 1,2 ha)

Das Änderungsgebiet umfasst 4 Flächen von insgesamt ca. 6,3 ha. Es liegt im Norden Frankfurts am südlichen Rand des Stadtteils Nieder-Eschbach. Fläche 1, 2 und 3 werden im Nordwesten durch die Homburger Landstraße, im Nordosten durch landwirtschaftliche Flächen und im Südosten durch die Stadtbahntrasse und landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Westen und Südwesten schließen sie an den Siedlungszusammenhang von Nieder-Eschbach und Bonames an. Fläche 4 liegt südlich der Stadtbahntrasse und wird derzeit noch von landwirtschaftlichen Flächen umgeben, für die eine Wohngebietsentwicklung vorgesehen ist.

Die Entwürfe zu den oben genannten Verfahren werden mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 23. Juli 2024 bis einschließlich 29. August 2024 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt der Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen zu dem Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.

Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.

Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.

 

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