Regionalvorstand macht Weg für Brandenburg frei
Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht Umzug der Großmetzgerei in den Main-Kinzig-Kreis
Der Vorstand des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für die Ansiedlung der zur REWE-Gruppe gehörigen Großmetzgerei Brandenburg auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Erlensee und Bruchköbel im Main-Kinzig-Kreis freigemacht. Eine entsprechende Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes wurde beschlossen. „Ich freue mich sehr, dass wir binnen elf Monaten diese Planänderung herbeiführen konnten und somit über 1.000 Arbeitsplätze in der Region halten können“, sagt Verbandsdirektor Ludger Stüve (SPD). Brandenburg ist bislang in Frankfurt und Dreieich angesiedelt und will nun im Main-Kinzig-Kreis eine Produktionshalle und eine Firmenzentrale errichten.
Der ehemalige Fliegerhorst Langendiebach mit einer Gesamtgröße von 250 Hektar (das sind mehr als 330 Fußballfelder) liegt nordöstlich von Hanau, westlich von Erlensee und südöstlich von Bruchköbel. Für die Großmetzgerei wurde im Regionalen Flächennutzungsplan eine Fläche von rund 17 Hektar im Südwesten der Gesamtfläche umgewidmet. Aus einer „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil, geplant“ sowie einer „Grünfläche, Sportanlage“ wurde eine „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter – Nahrung und Verpackung, geplant“. Regionalplanerisch liegt die Fläche ohnehin in einem Vorranggebiet Siedlung und bedarf somit keiner weiteren Änderung. Auch ein Flächenausgleich ist nicht notwendig, da es sich um ein Konversionsgebiet handelt.
Die Verbandskammer muss die Änderung ebenfalls beschließen, dies wird voraussichtlich am 20. September erfolgen.
Der ehemalige Fliegerhorst Langendiebach mit einer Gesamtgröße von 250 Hektar (das sind mehr als 330 Fußballfelder) liegt nordöstlich von Hanau, westlich von Erlensee und südöstlich von Bruchköbel. Für die Großmetzgerei wurde im Regionalen Flächennutzungsplan eine Fläche von rund 17 Hektar im Südwesten der Gesamtfläche umgewidmet. Aus einer „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil, geplant“ sowie einer „Grünfläche, Sportanlage“ wurde eine „Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter – Nahrung und Verpackung, geplant“. Regionalplanerisch liegt die Fläche ohnehin in einem Vorranggebiet Siedlung und bedarf somit keiner weiteren Änderung. Auch ein Flächenausgleich ist nicht notwendig, da es sich um ein Konversionsgebiet handelt.
Die Verbandskammer muss die Änderung ebenfalls beschließen, dies wird voraussichtlich am 20. September erfolgen.
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