Zweite Offenlage der Windvorranggebiete im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
Bürgerinnen und Bürger können sich zu 29 Flächen äußern
(tek) Die Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain können sich zum zweiten Mal zu möglichen Standorten für Windkraftanlagen äußern. In der Zeit von Montag, 3. April, bis Freitag, 19. Mai, liegen die Unterlagen für den in der Fachsprache „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)– Entwurf 2016“ genannten Planentwurf erneut öffentlich aus. Dabei geht es um insgesamt 29 Flächen mit einer Gesamtgröße von 2040 Hektar, das sind rund 0,8 Prozent des Gebietes des Regionalverbandes (zirka 246.000 Hektar). „Da wir in einem sehr dicht bewohnten Gebiet leben und auch die startenden und landenden Flugzeuge vom beziehungsweise auf dem Frankfurter Flughafen ihren Tribut fordern, ist unsere Gesamtfläche für die Windenergie nicht sehr groß. Insgesamt zusammen mit dem Regierungsbezirk Südhessen werden wir aber auf die vom Land Hessen geforderten zwei Prozent kommen“, erklärt der Beigeordnete des Regionalverbandes, Thomas Horn (CDU).
Wer sich genauer über das Beteiligungsverfahren und die potenziellen Windvorrangflächen informieren will, kann unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien den sogenannten „Windenergie-Explorer“ aufrufen. Wer weitere Fragen hat, wählt die Telefonnummer 069/2577-1555 oder sendet eine E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahme auf unterschiedliche Weise abgeben: als Brief an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, Stichwort: TPEE – Entwurf 2016, als E-Mail an die Adresse beteiligung@region-frankfurt.de, als Eintrag in das Online-Formular unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien oder bei den Offenlagestellen in den Städten Frankfurt und Offenbach sowie in den Kreishäusern der Landkreise Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Offenbach und Wetterau.
Der TPEE macht auch Aussagen zu möglichen Standorten für Anlagen zur Nutzung der Bio- und Solarenergie, der Geothermie sowie der Wasserkraft. Die erste Offenlage, im Fachjargon frühzeitige Beteiligung genannt, war im Jahr 2014. In diesem Vorentwurf waren 28 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 2180 Hektar für die Windenergie vorgesehen. Damals gingen zirka 2.800 Stellungnahmen ein.
Nach der Auswertung der jetzt erwarteten Stellungnahmen zum Entwurf wird die finale Version des Teilplans vorbereitet. Der endgültige Beschluss könnte im nächsten Jahr gefasst werden und wird dann in den Regionalen Flächennutzungsplan integriert.
Wer sich genauer über das Beteiligungsverfahren und die potenziellen Windvorrangflächen informieren will, kann unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien den sogenannten „Windenergie-Explorer“ aufrufen. Wer weitere Fragen hat, wählt die Telefonnummer 069/2577-1555 oder sendet eine E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahme auf unterschiedliche Weise abgeben: als Brief an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, Stichwort: TPEE – Entwurf 2016, als E-Mail an die Adresse beteiligung@region-frankfurt.de, als Eintrag in das Online-Formular unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien oder bei den Offenlagestellen in den Städten Frankfurt und Offenbach sowie in den Kreishäusern der Landkreise Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Offenbach und Wetterau.
Der TPEE macht auch Aussagen zu möglichen Standorten für Anlagen zur Nutzung der Bio- und Solarenergie, der Geothermie sowie der Wasserkraft. Die erste Offenlage, im Fachjargon frühzeitige Beteiligung genannt, war im Jahr 2014. In diesem Vorentwurf waren 28 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 2180 Hektar für die Windenergie vorgesehen. Damals gingen zirka 2.800 Stellungnahmen ein.
Nach der Auswertung der jetzt erwarteten Stellungnahmen zum Entwurf wird die finale Version des Teilplans vorbereitet. Der endgültige Beschluss könnte im nächsten Jahr gefasst werden und wird dann in den Regionalen Flächennutzungsplan integriert.
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